Unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch: So reagieren Sie richtig

Fragen zu Schwangerschaft, Familienstand oder Religion sind in einem Vorstellungsgespräch nicht zulässig. Dennoch sind viele Menschen im Bewerbungsprozess mit diskriminierenden Fragen konfrontiert. Wer sich mit unerlaubten Fragen bereits im Vorfeld beschäftigt, kann während des Vorstellungsgesprächs die Ruhe bewahren und angemessen reagieren. Erfahren Sie, welche Fragen im Bewerbungsgespräch unzulässig sind und als diskriminierend gelten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Nicht jede Frage, die in einem Vorstellungsgespräch gestellt wird, ist erlaubt. Es gibt sogar sehr viele Themenbereiche, die nicht zulässig sind. Dazu zählen Fragen nach Schwangerschaft, Kindern, Familienstand, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Vorstrafen, Vermögen, Alter oder sexueller Orientierung.
  • Die gesetzliche Grundlage dafür bietet das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG): Laut diesem sind Fragen zu gewissen Themenbereichen diskriminierend und daher verboten. In Fällen von Diskriminierung im Bewerbungsprozess besteht ein Anspruch auf Schadensersatz. 
  • Bereiten Sie sich bereits vorab auf unzulässige Fragen vor und überlegen Sie mögliche Antworten. So gelingt es Ihnen leichter, im Vorstellungsgespräch auf diskriminierende Fragen sachlich, ruhig und professionell zu reagieren.

Unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch

Dass bestimmte Fragen und Themenbereiche in Vorstellungsgesprächen verboten sind, ist im Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) gesetzlich verankert. Wir informieren, welche Themen im Bewerbungsgespräch nicht zulässig sind, und welche Ausnahmen es gibt:

  • Familienstand, Partnerschaft, Heirat, sexuelle Neigung: Diese Fragen sind unzulässig, da sie die Privatsphäre des Bewerbers verletzen und keinen Bezug zur beruflichen Qualifikation haben.
  • Schwangerschaft und Familienplanung: Fragen zu diesen Themen werden meist nur Frauen gestellt und implizieren, dass sie im Arbeitsleben weniger verfügbar sind als Männer. Deshalb dürfen Frauen eine Schwangerschaft beim Vorstellungsgespräch unter Umständen sogar leugnen, ohne dass Konsequenzen drohen. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Sollte der Job für Schwangere nicht ohne Gefahr ausgeübt werden können (das kann beispielsweise bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten der Fall sein, wie beim Heben schwerer Lasten), ist diese Frage zulässig.
  • Krankheit oder Behinderung: Fragen zum Gesundheitszustand stellen eine Diskriminierung dar und sind damit verboten. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme: Es müssen lediglich jene Krankheiten angeführt werden, die eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Kolleg_innen oder Kund_innen bedeuten.
  • Religion, Weltanschauung, Partei-, Gewerkschafts- oder Vereinszugehörigkeit: Diese Fragen sind irrelevant für die berufliche Qualifikation und können eine Benachteiligung aufgrund politischer oder gesellschaftlicher Ansichten bedeuten. Klare Ausnahmen sind beispielsweise Bewerbungen bei einer politischen Partei, Gewerkschaft oder einem religiösen Verein. In diesem Fall steht die Tätigkeit in direktem Zusammenhang mit Ihren persönlichen Anschauungen.
  • Alter: Diskriminierungen aufgrund des Alters sind verboten. Daher sind auch Fragen zum Alter im Bewerbungsprozess nicht erlaubt.
  • Ethnische Herkunft: Fragen zu Ihrer Herkunft und ethnischen Wurzeln sind unzulässig und eine Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe ist verboten. Fragen nach der Muttersprache sind jedoch erlaubt.
  • Vorstrafen: Fragen nach Vorstrafen betreffen das Privatleben und sind daher nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es aber auch hier und zwar, sofern eine bestehende Vorstrafe relevant für den ausgeschriebenen Job ist. Haben Sie beispielsweise eine Vorstrafe wegen Veruntreuung und bewerben sich um einen Job im Bereich Bankwesen oder Finanzierung, so steht die Vorstrafe im direkten Zusammenhang mit der offenen Stelle.
  • Vermögen, Schulden, Umgang mit Geld: Ihr privates Vermögen oder wie Sie mit Geld umgehen und wofür Sie es ausgeben, ist Ihre Privatsache. Handelt es sich bei der offenen Stelle um einen Job im Finanzbereich, dürfen Fragen zu diesem Themengebiet sehr wohl gestellt werden.

Beispiele für unzulässige Fragen

Stellen Sie sich vor, Sie haben die erste Hürde im Bewerbungsprozess geschafft und werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Im Rahmen Ihrer Vorbereitung auf das Gespräch gehen Sie Ihren beruflichen Werdegang noch einmal genau durch. Doch beim Bewerbungsgespräch werden Ihnen plötzlich Fragen gestellt, die mit dem Job nichts zu tun haben. Das können zum Beispiel unerlaubte Fragen wie diese hier sein:

  • „Haben Sie vor, in Zukunft Kinder zu bekommen?“
  • „Haben Sie Kinder und wenn ja, wie wollen Sie das mit dem Job schaffen, wenn die Kinder krank sind?“
  • „Welcher Religion gehören Sie an?“
  • „Sind Sie gewerkschaftlich organisiert?“
  • „Leiden Sie an einer chronischen Erkrankung?“
  • „Haben Sie eine Beeinträchtigung?“
  • „Sind Sie verschuldet?“
  • „Sind Sie verheiratet?“
  • „Sind Sie single?“
  • „Sind Sie homosexuell?“

Wie reagiert man auf eine unpassende Frage richtig?

Stellt Ihnen Ihr Gegenüber in einem Vorstellungsgespräch eine Frage, die diskriminierend ist, empfiehlt es sich in jedem Fall ruhig und professionell zu bleiben. Als ersten Schritt sollten Sie kurz überlegen, ob die gestellte Frage unter die Ausnahmen fällt und damit in irgendeiner Form für die offene Stelle relevant sein könnte.

Ist das nicht der Fall und die Frage hat mit der zu besetzenden Stelle nichts zu tun, haben Sie mehrere Möglichkeiten, wie Sie mit einer solchen Situation umgehen können: 

  1. Sie können die Beantwortung ablehnen. 
  2. Sie müssen nicht wahrheitsgemäß antworten, sondern können auch lügen. 
  3. Sie können mit einer Gegenfrage antworten. 
  4. Sie können darauf hinweisen, dass es sich um eine unzulässige oder private Frage handelt.

Selbstverständlich können Sie eine unerlaubte Frage auch ehrlich beantworten, das ist ganz Ihnen überlassen. Wie Sie mit einer unzulässigen Frage umgehen, wird vielfach auch damit zusammenhängen, ob Sie die Frage in dem Moment auch selbst als unangebracht und diskriminierend erachten. 

Beispiel: 

Ihnen wird bei einem Bewerbungsgespräch die Frage gestellt, ob Sie in den nächsten Jahren schwanger werden möchten. Möchten Sie in Zukunft tatsächlich Kinder haben, können Sie beispielsweise wie folgt antworten: 

Beantwortung ablehnen: 

„Diese Frage ist sehr privat. Gerne beantworte ich Ihnen Fragen, die für die Stelle relevant sind.“

Frage nicht konkret beantworten: 

„Ich wusste gar nicht, dass das für die ausgeschriebene Stelle relevant ist. Das habe ich im Stelleninserat wohl überlesen.“

Unehrlich antworten: 

„Meine Karriere hat für mich absoluten Vorrang, ich möchte keine Kinder.“

Gegenfrage: 

„Inwiefern ist diese Frage relevant für die ausgeschriebene Stelle?“

Darauf hinweisen, dass Frage unangebracht ist: 

„Diese Frage hat nichts mit dem Job zu tun, sondern mit meinem Privatleben und ist daher unzulässig.“

Ehrlich antworten: 

„Ja, ich möchte in den nächsten Jahren eine Familie gründen und Kinder haben.“
„Aktuell steht für mich mein Beruf an erster Stelle, Familienplanung steht für mich erst in der fernen Zukunft an.“

Anspruch auf Schadenersatz: Die gesetzliche Lage in Österreich

Falls ein Arbeitsverhältnis aufgrund von Diskriminierung nicht zustande kommt, obwohl die Bewerberin bestens für die Stelle qualifiziert ist, gibt es aufgrund des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) einen Anspruch auf Schadenersatz. Dazu ist folgendes zu beachten:

  • Der Schadenersatzanspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach der diskriminierenden Ablehnung einer Bewerbung bei Gericht oder bei der Gleichbehandlungskommission gestellt werden. 
  • Hätten Sie die Stelle erhalten, wenn der Bewerbungsprozess diskriminierungsfrei abgehalten worden wäre, stehen Ihnen mindestens zwei Monatsentgelte zu. 
  • Für Sie als Bewerberin besteht eine erleichterte Beweislast. Durch diese Beweiserleichterung müssen Sie lediglich glaubhaft machen, dass Sie den Job aufgrund von Diskriminierung nicht erhalten haben. Dazu empfiehlt sich, detaillierte Aufzeichnungen des Diskriminierungsvorfalls zu machen. Notieren Sie sich:
    o Name der betreffenden Person,
    o Namen des Unternehmens,
    o Namen der weiteren anwesenden Personen, 
    o Datum und Uhrzeit des Gesprächs. 
    o Auch Eckdaten zum Vorstellungsgespräch sowie die Inhalte des diskriminierenden Gesprächsteils sollten Sie schriftlich aufzeichnen. 
  • Von geklagten Arbeitgeber_innen wird im Gegenzug ein Nachweis eines anderen wahrscheinlicheren Grundes für die ungleiche Behandlung verlangt. 
Tipp

Informationen, Beratung und Unterstützung bekommen Sie bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Unterschiede zwischen Männern und Frauen in Bewerbungsgesprächen

Männern und Frauen werden oftmals unterschiedliche Eigenschaften und Verhaltensweisen zugeschrieben. Ohne eine Person zu kennen, schließen wir somit aufgrund des Geschlechts auf bestimmte Charaktereigenschaften. Diese sogenannten Stereotype machen sich auch in Bewerbungsgesprächen bemerkbar: 

  • Frauen werden oft als kommunikativer, mitfühlender und kooperativer angesehen als Männer.
  • Frauen wird zugeschrieben, weniger kompetent, selbstbewusst oder durchsetzungsfähig zu sein. Das führt dazu, dass Frauen unter einem größeren Druck stehen, ihre Professionalität und Kompetenz im Bewerbungsgespräch unter Beweis zu stellen.
  • Frauen neigen dazu, sich selbst weniger zu vermarkten, ihre Erfolge weniger hervorzuheben und mehr Selbstkritik zu üben als Männer. Das kann dazu führen, dass sie im Vorstellungsgespräch weniger selbstbewusst und überzeugend wirken.
  • Männer werden oft als analytischer, logischer und rationaler angesehen als Frauen, aber auch als weniger emotional, einfühlsam oder flexibel.
  • Männer neigen dazu, mehr Risiken einzugehen, dominanter aufzutreten und mehr Fragen zu stellen als Frauen. Das kann dazu führen, dass ihnen mehr Initiative und Führungsstärke zugetraut wird, als Frauen.
  • Ein weiterer Faktor, der Frauen in Vorstellungsgesprächen benachteiligt, ist die Familienplanung. Frauen wird zugeschrieben, aufgrund von Mutterschaft für längere Zeit im Beruf auszufallen. Bei männlichen Kollegen spielt eine mögliche Familienplanung im Vorstellungsgespräch zumeist keine Rolle.

Tipps: So erhalten Sie mehr Sicherheit im Vorstellungsgespräch

Unabhängig davon, welche Fragen Ihnen im Bewerbungsgespräch gestellt werden, durch professionelles Auftreten wirken Sie selbstbewusster und sicherer. Wichtig sind dafür vor allem folgende drei Punkte: 

  1. Körpersprache und Gestik: Achten Sie bereits bei der Begrüßung auf einen festen Händedruck und eine aufrechte Körperhaltung, das vermittelt Professionalität und Sicherheit. Halten Sie während des Gesprächs Augenkontakt, so vermitteln Sie Interesse an dem Gespräch. Auch ein Nicken, während Ihr Gesprächspartner spricht, zeigt Ihre Aufmerksamkeit.
  2. Pünktlichkeit: Kommen Sie zu einem Vorstellungsgespräch zu spät, wird das mit Unzuverlässigkeit verbunden. Doch wie viel früher sollten Sie da sein? Ideal ist, circa 10 Minuten vor dem Termin vor Ort zu sein und sich anzumelden. Das vermittelt nicht nur Organisiertheit und Professionalität, sondern gibt auch Ihnen die Möglichkeit in Ruhe anzukommen und sich auf das Gespräch einzustellen. 
  3. Kleidung / Outfit: Männer greifen für ein Vorstellungsgespräch oft zu Hemd und Anzug und liegen damit meistens richtig. Ganz so einfach ist das bei Frauen nicht. Schnell kann die Entscheidung für das passende Outfit in Stress enden. Schließlich soll das Outfit auch zum Job bzw. zum Unternehmen passen. Achten Sie darauf, sich professionell zu kleiden, jedoch auch darauf, dass Sie sich in Ihrer Kleidung wohl fühlen. 

FAQs

Welche Fragen darf ein Arbeitgeber in einem Vorstellungsgespräch nicht stellen? 

Zu den Fragen, die im Bewerbungsprozess unzulässig sind, zählen Schwangerschaft, Kinder, Familienstand, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Vorstrafen, Vermögen, Alter oder sexuelle Orientierung. Denn daraus könnten für Sie als Bewerber_in Nachteile entstehen. Fragen aus diesen Themengebieten sind nur dann erlaubt, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. 

Was wäre ein Beispiel für eine unangebrachte Frage im Vorstellungsgespräch

Ein Beispiel für eine unerlaubte Frage im Bewerbungsprozess ist „Sind Sie schwanger oder planen Sie Kinder zu haben?

Wie reagiert man auf unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch?

Am besten reagieren Sie auf unerlaubte Fragen sachlich und professionell. Sie können der Frage ausweichen, Ihr Gegenüber aber auch darauf hinweisen, dass die Frage unangebracht ist. Außerdem können Sie unter Umständen auch bei der Beantwortung lügen, ohne dass Ihnen negative Konsequenzen drohen. Eine ehrliche Beantwortung der Frage ist ebenso möglich. 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 06. August 2024