Stillen und Arbeiten: Rechte, Möglichkeiten und Tipps

Viele Mütter stehen vor der Herausforderung, Stillen und Arbeiten zu vereinbaren. Erleichterung soll das Mutterschutzgesetz bringen. Durch dieses Gesetz haben stillende Mütter in Österreich ein Recht auf Stillzeiten während der Arbeitszeit. Wir zeigen Ihnen, was das genau bedeutet und welche Möglichkeiten Sie durch das Gesetz haben, in den Beruf zurückzukehren und Ihr Kind weiterhin zu stillen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Stillende Mütter haben per Gesetz Anspruch auf Stillzeiten während der Arbeitszeit. Geregelt werden die Stillzeiten im Mutterschutzgesetz.
  • Ein Anspruch auf Stillpausen besteht, solange Sie Ihr Kind stillen. Stillen und Arbeiten sind somit kein Widerspruch mehr. 
  • Arbeiten und Stillen sind leichter zu vereinbaren, wenn Sie Ihren Wiedereinstieg in die Arbeitswelt gut planen. Besprechen Sie Ihre Rückkehr in die Berufswelt und Ihre geplanten Stillzeiten mit Ihrem Arbeitgeber frühzeitig.

Stillzeiten am Arbeitsplatz: Gesetzeslage

Viele Mütter glauben, dass sie ihr Kind bis zur Rückkehr an den Arbeitsplatz abstillen müssen. Doch sind Stillzeiten am Arbeitsplatz in Österreich im Mutterschutzgesetz geregelt. Stillende Mütter haben somit ein Recht auf angemessene Stillpausen während der Arbeitszeit. Wir zeigen Ihnen, was das Gesetz zum Thema Stillen und Arbeit alles regelt.

Ist Stillzeit bezahlte Arbeitszeit?

Die Stillzeit darf keinen Verdienstausfall verursachen, sondern wird in die tägliche Arbeitszeit eingerechnet. Sie ist also eine bezahlte Pause.

Meldepflicht: Bis wann muss man dem Arbeitgeber Bescheid geben?

Wenn Sie während der Arbeitszeit stillen möchten, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren. Stillzeit erhalten Sie somit nicht automatisch, sondern auf Verlangen. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber darüber am besten noch während Ihrer Elternkarenz. Ihr Arbeitgeber kann eine Bestätigung von Ihnen verlangen, dass Sie stillen. 

Müssen Stillzeiten an- oder abgemeldet werden?

Die Stillzeiten klären Sie vorab mit Ihrem Arbeitgeber, Sie müssen die Stillzeiten somit nicht täglich an- oder abmelden.

Stillpausen nehmen: Die wichtigsten Fragen

Wir klären für Sie alle wichtigen Fragen rund um das Thema Stillen am Arbeitsplatz. 

Wie lange muss ein Arbeitgeber zur Stillzeit freistellen?

Die Stillzeit, die Ihnen zur Verfügung steht, hängt unter anderem von Ihrer täglichen Arbeitszeit ab. Arbeiten Sie an einem Tag mehr als 4,5 Stunden, können Sie eine Stillzeit von 45 Minuten in Anspruch nehmen. Arbeiten Sie an einem Tag 8 oder mehr Stunden, steht Ihnen die doppelte Stillzeit, also zweimal 45 Minuten zu. Gibt es in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes keine Stillgelegenheit, steht Ihnen eine Stillzeit von 90 Minuten zu.

Wie kann die Stillzeit zeitlich eingeteilt werden?

Wann Sie die Stillzeit an einem Arbeitstag in Anspruch nehmen, ist Ihnen überlassen. Hier können Sie sich ganz nach den Bedürfnissen Ihres Kindes richten. Haben Sie Anspruch auf die doppelte Stillzeit, können Sie beide Pausen zu einer 90-minütigen Pause zusammenlegen. Ihre Stillzeit können Sie auch am Ende Ihres Arbeitstages machen, sodass Sie für das Stillen früher nach Hause gehen.

Gibt es eine Sonderregelung für Stillzeiten?

Für besondere Verhältnisse wie zum Beispiel medizinische Gründe gelten Sonderregelungen. In diesen Fällen kann die zuständige Verwaltungsbehörde Ihrem Arbeitgeber eine ganz bestimmte Verteilung der Stillzeiten vorschreiben. 

Wo darf im Büro gestillt werden?

Sie können Ihr Kind dort stillen, wo Sie sich wohlfühlen. Liegen in Ihrem Fall besondere Verhältnisse vor, kann die zuständige Verwaltungsbehörde Ihrem Arbeitgeber auch vorschreiben, einen Stillraum einzurichten. 

Kann man in Stillpausen auch Milch abpumpen?

Ja, die Stillzeit können Sie zum Stillen oder zum Milchabpumpen verwenden. 

Bis zu welchem Alter des Kindes dürfen Stillpausen in Anspruch genommen werden?

Als stillende Mutter haben Sie ganz unabhängig vom Alter Ihres Kindes ein Recht auf Stillzeit. Sie können die Stillzeit so lange in Anspruch nehmen, wie Sie Ihr Kind stillen.

Besonderer Schutz: Arbeiten, die von stillenden Arbeitnehmerinnen nicht durchgeführt werden dürfen

Das Mutterschutzgesetz regelt nicht nur Stillzeiten, sondern auch, welche Arbeiten stillende Mütter nicht verrichten dürfen. Wir zeigen Ihnen, welche das genau sind:

Die Arbeit darf keine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit von stillenden Müttern bedeuten. Das kann beispielsweise folgende Tätigkeiten betreffen:

  • Heben und Tragen schwerer Lasten von Hand
  • Arbeiten, durch die eine Berufskrankheit entstehen kann
  • Arbeiten unter hoher körperlicher Belastung, Zeit- oder Leistungsdruck
  • Arbeiten unter extremer Hitze oder Kälte 
  • Arbeiten unter der Einwirkung von Strahlungen oder mit biologischen Arbeitsstoffen

Einschränkungen gibt es für stillende Mütter auch bei der Arbeitszeit und der Arbeitsruhe. Stillende Mütter dürfen pro Tag nicht mehr als 9 Stunden arbeiten, die wöchentliche Arbeitszeit darf 40 Stunden nicht übersteigen. Ausnahmen vom Verbot der Überstundenleistung gibt es nicht. 

Auch gilt für stillende Arbeitnehmerinnen ein Nachtarbeitsverbot, zwischen 20 und 6 Uhr dürfen sie nicht arbeiten. Ausnahmen bestehen für stillende Mütter, die im Krankenhaus, in Verkehrsbetrieben, in Betrieben der Unterhaltungsbranche oder in mehrschichtigen Betrieben arbeiten. In diesem Fall darf bis 22 Uhr gearbeitet werden, jedoch muss im Anschluss an die Nachtarbeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden bestehen. 

Berufswiedereinstieg vorbereiten: Tipps für stillende Mütter

Egal, ob Sie Vollzeit oder Teilzeit, kurz nach dem Mutterschutz, nach einem Jahr oder später in die Berufswelt zurückkehren – der berufliche Wiedereinstieg ist für viele stillende Mütter eine große Umstellung. Wie leicht das Vereinbaren von Stillen und Arbeiten gelingt, hängt nicht nur vom Alter des Kindes und der Häufigkeit des Stillens ab, sondern auch von einer guten Vorbereitung. Wir haben für Sie einige Tipps, um Ihnen und Ihrem Kind den Umstieg zu erleichtern: 

  • Klären Sie Ihren geplanten Wiedereinstieg mit Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig und besprechen Sie mit ihm Ihre gewünschten Stillzeiten. Dazu ist es hilfreich, Ihre Rechte in Bezug auf Stillzeiten gut zu kennen.
  • Überlegen Sie bereits frühzeitig, wer Ihr Kind während Ihrer Arbeitszeit betreut, und planen Sie eine mehrwöchige Umgewöhnungsphase. Besprechen Sie Ihre Stillzeiten mit der Betreuungsperson Ihres Kindes. Auch wenn sich die Stillzeiten vielleicht noch ändern, ist es gut zu klären, wie Sie die Stillzeiten organisieren möchten. Dazu zählen zum Beispiel Fragen wie: Soll Ihr Kind zum Arbeitsplatz gebracht werden? Werden Sie es mit abgepumpter Milch stillen?
  • Möchten Sie Ihr Kind während der Arbeitszeit mit abgepumpter Milch stillen, dann beginnen Sie am besten bereits einige Wochen vor dem Berufseinstieg mit dem Abpumpen. Je nach Alter Ihres Kindes kann es einige Zeit dauern, bis es sich an das Fläschchen gewöhnt hat.

Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrem beruflichen Wiedereinstieg oder möchten Sie sich umschulen lassen? In den österreichweiten Frauenberufszentren bietet das AMS arbeitslosen oder arbeitsuchenden Frauen individuelle Berufsberatung, maßgeschneiderte Qualifizierungsmöglichkeiten, Workshops zu frauenspezifischen Themen und weitere Angebote. Spezielle Unterstützung für die Rückkehr ins Berufsleben nach der Babykarenz bietet Ihnen der AMS-Kurs „Wiedereinstieg mit Zukunft“. Neben individueller Beratung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhalten Sie ein personalisiertes Weiterbildungsprogramm und Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung. 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 03. Juli 2024