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Ab 01. Juli 2025 ändert sich die Frist für die Wiedermeldung
Achtung! Ab 1. Juli 2025 müssen Sie sich nach einer Unterbrechung (z.B. Urlaub, Krankenstand usw.) sofort beim AMS melden - Ihr Geld wird erst ab dem Tag der (Wieder-)Meldung ausbezahlt. Die Wiedermeldung kann nur per eAMS, telefonisch oder persönlich erfolgen. Bei Krankenstand ist immer eine ärztliche Krankmeldung ab dem 1. Tag erforderlich, ein Nachweis ist Ihrem AMS vorzulegen