Volontariat, Ferial- oder Berufspraktikum und Au-pair

Wenn Sie Au-pair-Kräfte, Volontär_innen oder Praktikant_innen beschäftigen wollen, brauchen Sie dafür eine Anzeigebestätigung. Wer als Au-Pair, Volontär_in oder Praktikant_in gilt und wie Sie eine Anzeigebestätigung erhalten, erfahren Sie hier.

Wer gilt als Volontär?

Ausländerinnen und Ausländer, die eine Ausbildung abgeschlossen haben, die sie durch eine Arbeit in Österreich vertiefen möchten – vorausgesetzt, sie sind nicht arbeitspflichtig und beanspruchen keine Entlohnung.  

Wer gilt als Praktikantin oder Praktikant?

Ausländerinnen und Ausländer, die in Österreich einen Lehr- oder Studiengang einer Bildungseinrichtung mit Öffentlichkeitsrecht besuchen, der ein Praktikum vorschreibt.

Wer gilt als Au-pair?

Ausländerinnen und Ausländer zwischen 18 und 28 Jahren, die durch eine Arbeit in einem österreichischen Haushalt mit betreuungspflichtigen Kindern ihre Deutschkenntnisse verbessern möchten.

Alles Wissenswerte dazu finden Sie in unserem Info-Blatt „Au-pair-Kräfte“. Ebenso stellen wir einen Mustervertrag zur Verfügung.

Wo beantragen Sie die Anzeigebestätigung?

Bei der AMS-Geschäftsstelle, die für den Arbeitsort zuständig ist.
In Wien im Service AusländerInnenbeschäftigung

Notwendige Dokumente:

Bitte beachten Sie: Weitere relevante Unterlagen werden auf dem jeweiligen Formular angeführt.

Welche Gebühren fallen an?

Alle Informationen dazu finden Sie unter Gebühren in der Ausländerbeschäftigung.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 18. Dezember 2024