Whistleblowing

Im Folgenden finden Sie Informationen und Einbringungsmöglichkeiten je nach Art Ihres Anliegens.

Sie möchten gegen einen Bescheid oder eine Mitteilung vorgehen?

Bescheid:

Wenn Sie einen Bescheid des AMS erhalten haben und der Ansicht sind, in einem Recht verletzt worden zu sein, können Sie ein Rechtsmittel, nämlich eine Beschwerde, einbringen.

Im Bescheid befindet sich der Punkt „Rechtmittelbelehrung“, der Sie darüber informiert, worauf Sie beim Ergreifen einer Beschwerde achten müssen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Mitteilung:

Wenn Sie eine Mitteilung des AMS über entsprechende Leistungen erhalten haben, können Sie gegen diese vorgehen, indem Sie von der ausstellenden Geschäftsstelle einen Bescheid verlangen.

Gegen diesen Bescheid steht Ihnen das Rechtsmittel der Beschwerde zu (siehe oben).

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.

Weitere Informationen finden Sie auch unter Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Sie haben Anliegen im Zusammenhang mit Ihrer Betreuungssituation?

Falls Sie Anmerkungen, Anregungen oder Beschwerden im Zusammenhang mit ihrer Betreuungssituation haben, wenden Sie sich bitte an die AMS Ombudsstelle in Ihrem Bundesland.

Sie haben einen Hinweis über einen Rechtsverstoß nach dem HSchG?

Um Hinweise gemäß dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) einzubringen, nutzen Sie unser anonymes Whistleblowing-Tool.