Rot-Weiß-Rot-Karte und Blaue Karte EU: Anwerbung von ausländischen Fachkräften und Schlüsselarbeitskräften
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um Personen mittels Rot-Weiß-Rot-Karte oder Blauer Karte EU einzustellen? Das erfahren Sie auf der folgenden Seite.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Einstellung und Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer_innen.: Broschüre herunterladen (PDF)
Wer kann eine Rot-Weiß-Rot Karte oder Blaue Karte EU bekommen?
- Besonders Hochqualifizierte
- Fachkräfte in Mangelberufen
- Sonstige Schlüsselkräfte
- Studienabsolventen und Studienabsolventinnen
- Stammmitarbeiter_innen
- Schlüsselkräfte, welche die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU erfüllen
Wo muss die Arbeitskraft die Rot-Weiß-Rot-Karte oder die Blaue Karte EU beantragen?
Bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland – nicht beim AMS.
Die Aufenthaltsbehörde prüft die Voraussetzungen für den Aufenthalt in Österreich.
Wo erfahren Sie mehr über die Rot-Weiß-Rot-Karte und Blaue Karte EU?
Unter www.migration.gv.at erfahren Sie alles Wissenswerte – Voraussetzungen, Beantragung und Verfahrensdauer.
Unter www.migration.gv.at finden Sie auch Informationen zu „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ und „Daueraufenthalt- EU“.
Welche Rolle spielt das AMS?
Wir prüfen die Voraussetzungen, die sich aus dem Ausländerbeschäftigungsgesetz ergeben.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. Oktober 2022