Personalsicherung und Frühwarnsystem

Wir informieren Sie über gesetzliche Rahmenbedingungen und unterstützen Sie beim Erhalt Ihrer Arbeitsplätze.

Unterstützung in betrieblichen Krisenzeiten

Ob ökonomische Unsicherheiten, globale Konflikte oder langfristige Entwicklungen, wie der demographische Wandel – Das AMS Unterstützt Unternehmen bei betrieblichen Krisen.

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Frühwarnsystem

§ 45a AMFG: In bestimmten Fällen müssen Sie beabsichtigte Kündigungen dem AMS melden.

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Kurzarbeitsbeihilfe und Qualifizierungsbeihilfe

Die Kurzarbeit ist auf den im Arbeitsmarktservicegesetz definierten Zweck der Vermeidung von Arbeitslosigkeit im Fall von vorübergehenden, nicht saisonbedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgerichtet.

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Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in Kurzarbeit

Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kurzarbeit.

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AMS Unterstützung

Sie möchten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter optimal fördern - auch in herausfordernden Zeiten. Hier erfahren Sie, wie wir Ihren Betrieb dabei unterstützen können.

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Weitere Themen des AMS

Outplacement - Arbeitsstiftung

Arbeitsstiftungen dienen einer überlegten beruflichen Wiedereingliederung arbeitslos gewordener Personen. Sie bieten dazu alle wichtigen arbeitsmarktbezogenen Hilfestellungen (Berufsorientierung, Schulungen, Unternehmensgründung und aktive Arbeitssuche) und in integrierter Form an.

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