Outplacement - Arbeitsstiftung

Arbeitsstiftungen dienen einer überlegten beruflichen Wiedereingliederung arbeitslos gewordener Personen. Sie bieten dazu alle wichtigen arbeitsmarktbezogenen Hilfestellungen (Berufsorientierung, Schulungen, Unternehmensgründung und aktive Arbeitssuche) und in integrierter Form an.

Zielsetzung

Beitrag zur beruflichen Neuorientierung und Höherqualifizierung von arbeitslosen Personen mit dem Ziel der Reintegration am Arbeitsmarkt.

Zielgruppen

  • Unternehmen, die einen größeren Personalabbau planen und dazu in Zusammenarbeit mit Geschäftsführung, Betriebsrat, MitarbeiterInnen, Landesregierung und Arbeitsmarkservice eine Arbeitsstiftung gründen und finanzieren.
  • TeilnehmerInnen,
    – deren Arbeitsverhältnis aus wirtschaftlichen und strukturellen Gründen beendet wurde und
    – die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
    – und denen vom AMS keine zumutbare Stelle vermittelt werden kann

Schritte

  • Verhandlungen unter Einbindung des AMS OÖ
  • Erstellung eines Sozialplanes mit der Option auf Errichtung einer Arbeitsstiftung
  • Klärung finanzieller, organisatorischer und juristischer Fragen
  •  Entscheidung über den Stiftungsträger
  • Konzeptentwicklung mit Zustimmung der Sozialpartner
  • Nach positivem Bescheid durch das AMS OÖ Beginn der Stiftungsmaßnahme

Dauer

Die Teilnahme kann bis zu 156 Wochen dauern. Sonderregelung für TeilnehmerInnen über 50 und Ausbildungen mit einer Mindestdauer von mehr als 3 Jahren.

Finanzierung

  • Unternehmensstiftungen werden grundsätzlich vom personalabbauenden Unternehmen finanziert.
  • Um die Einrichtung einer Arbeitsstiftung und deren Start zu erleichtern, fördert das Land OÖ für die Laufzeit von max. einem Jahr die externen Ausbildungskosten bis max. € 2.200,--.
  • Die TeilnehmerInnen erhalten während der Ausbildung in der Regel Schulungsarbeitslosengeld plus einen monatlichen Zuschuss zu den Ausbildungskosten (Stipendium) vom Stiftungsträger.

Kontakte

Interessierte Personen erhalten Auskünfte in ihrer Regionalen Geschäftsstelle. Unternehmen erhalten Auskünfte unter der Nummer +43 50 904 440

Zukunftsstiftung OÖ

Zukunftsstiftung OÖ – Insolvenzstiftung für Klein- und Mittelbetriebe 

Ziel der Zukunftsstiftung OÖ
Die Zukunftsstiftung OÖ – Insolvenzstiftung richtet sich an ehemalige Mitarbeiter_innen von oö. Klein- und Mittelbetrieben (bis 249 Mitarbeiter_innen), die ab dem 16.3.2020 aufgrund der Corona-Pandemie Insolvenz angemeldet haben.


Dauer
Die Teilnahme an der Zukunftsstiftung OÖ richtet sich nach der Dauer der geplanten Ausbildung und ist bis zu 156 Wochen möglich. Sonderregelungen gibt es für Teilnehmer_innen über 50 Jahre und Ausbildungen mit einer Mindestdauer von mehr als 3 Jahren. 

Voraussetzungen
> Wohnsitz in Oberösterreich
> Anspruch auf Arbeitslosengeld
> vom AMS kann keine zumutbare Stelle vermittelt werden

Finanzierung
Die Zukunftsstiftung OÖ – Insolvenzstiftung wird vom Land OÖ und dem AMS OÖ finanziert. Die Teilnehmer_innen erhalten während der Stiftungsteilnahme Schulungsarbeitslosengeld plus einen monatlichen Zuschuss (Stipendium) in der Höhe von € 198,-. 

Auskunft für interessierte Personen und Unternehmen geben die beiden Stiftungsträger

Educare
05 7000 7201
www.q-net.at

Qualifizierungsverbund
0732 / 6922 6400
www.fab.at

 

Zukunftsstiftung OÖ – Zielgruppenstiftung für Klein- und Mittelbetriebe

Ziel der Zukunftsstiftung OÖ 
Die Zukunftsstiftung OÖ – Zielgruppenstiftung richtet sich an Klein-und Mittelbetriebe (bis 249 Mitarbeiter_innen), die aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie einen Personalabbau vornehmen müssen und das freigesetzte Personal mit einer Arbeitsstiftung unterstützen möchten.


Voraussetzungen für den Arbeitgeber
> Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer OÖ
> Personalabbau aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie


Voraussetzungen für Stiftungsteilnehmende
> Wohnsitz in Oberösterreich
> Anspruch auf Arbeitslosengeld
> vom AMS kann keine zumutbare Stelle vermittelt werden

Dauer
Die Teilnahme an der Zukunftsstiftung OÖ richtet sich nach der Dauer der geplanten Ausbildung und ist bis zu 156 Wochen möglich. Sonderregelungen gibt es für Teilnehmer_innen über 50 Jahre und Ausbildungen mit einer Mindestdauer von mehr als 3 Jahren. 


Finanzierung
Die Zukunftsstiftung OÖ – Zielgruppenstiftung wird von der Arbeiterkammer OÖ, der Wirtschaftskammer OÖ, vom Land OÖ und vom AMS OÖ mitfinanziert, sodass ein Kleinund Mittelbetrieb aus OÖ mit einem einmaligen, verminderten Beitrag von € 1.000,- pro interessierten_r Mitarbeiter_in an der Zukunftsstiftung OÖ teilnehmen kann. Die Teilnehmer_innen erhalten während der Zukunftsstiftung Schulungsarbeitslosengeld plus einen monatlichen Zuschuss (Stipendium) in der Höhe von € 198,-.

Auskunft für interessierte Personen und Unternehmen geben die beiden Stiftungsträger

Educare
05 7000 7201
www.q-net.at

Qualifizierungsverbund
0732 / 6922 6400
www.fab.at

Diese Seite wurde aktualisiert am: 12. Februar 2021