Programm "Sprungbrett"

Wenn Sie Personen einstellen, die schon seit längere Zeit arbeitslos sind, können Sie eine Beihilfe im Rahmen dieses Programms erhalten – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.


  • Art der Unterstützung Förderung
  • Betriebliche Situation Neueinstellung
  • Bundesland Niederösterreich
  • Verfügbar Niederösterreich

Wer kann die Beihilfe beantragen?

Alle Unternehmen – ausgenommen

  • AMS,
  • Bund,
  • politische Parteien,
  • Clubs politischer Parteien und
  • radikale Vereine.

Welche Arbeitskräfte fördern wir?

Gefördert werden können Personen, unabhängig vom Alter, die seit mehr als 1 Jahr arbeitslos sind.

Welche Förderkonditionen bieten wir Ihnen an?

Für Personen, die seit 1 Jahr arbeitslos sind, beträgt die Höhe und die Dauer der Förderung für

  • Frauen
    unter 30 Wochenstunden 5 Monate 50%
    ab 30 Wochenstunden 5 Monate 60%
  • Männer
    3 Monate 40%

Für Personen, die schon länger als 2 Jahre arbeitslos sind, beträgt die Höhe und die Dauer der Förderung für

  • Frauen
    3 Monate 100% und 2 Monate 60%
  • Männer
    3 Monate 100% und 1 Monat 40%

Wann und wo beantragen Sie die Beihilfe?

Bitte beantragen Sie die Förderung vor Beginn der Beschäftigung über Ihr eAMS-Konto für Unternehmen! Bei Fragen zum eAMS-Konto steht Ihnen Ihr_e Berater_in des Service für Unternehmen gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie dabei:
Voraussetzung für die Förderung ist ein Beratungsgespräch – und zwar bevor die Person eingestellt wird.

Dieses Förderungsangebot gilt bis auf Widerruf – längstens für Beschäftigungsverhältnisse, die bis 31.12.2024 beginnen und die Förderungsvoraussetzungen erfüllen.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 30. April 2024