Programm "Sprungbrett"
Wenn Sie Personen einstellen, die schon seit längere Zeit arbeitslos sind, können Sie eine Beihilfe im Rahmen dieses Programms erhalten – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.
Wer kann die Beihilfe beantragen?
Alle Unternehmen – ausgenommen
- AMS,
- Bund,
- politische Parteien,
- Clubs politischer Parteien und
- radikale Vereine.
Welche Arbeitskräfte fördern wir?
Gefördert werden können Personen, unabhängig vom Alter, die seit mehr als 1 Jahr arbeitslos sind.
Welche Förderkonditionen bieten wir Ihnen an?
Für Personen, die seit 1 Jahr arbeitslos sind, beträgt die Höhe und die Dauer der Förderung für
- Frauen
unter 30 Wochenstunden 5 Monate 50%
ab 30 Wochenstunden 5 Monate 60% - Männer
3 Monate 40%
Für Personen, die schon länger als 2 Jahre arbeitslos sind, beträgt die Höhe und die Dauer der Förderung für
- Frauen
3 Monate 100% und 2 Monate 60% - Männer
3 Monate 100% und 1 Monat 40%
Wann und wo beantragen Sie die Beihilfe?
Bitte beantragen Sie die Förderung vor Beginn der Beschäftigung über Ihr eAMS-Konto für Unternehmen! Bei Fragen zum eAMS-Konto steht Ihnen Ihr_e Berater_in des Service für Unternehmen gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie dabei:
Voraussetzung für die Förderung ist ein Beratungsgespräch – und zwar bevor die Person eingestellt wird.
Dieses Förderungsangebot gilt bis auf Widerruf – längstens für Beschäftigungsverhältnisse, die bis 31.12.2024 beginnen und die Förderungsvoraussetzungen erfüllen.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 30. April 2024