Beschäftigungsinitiative 2024 Niederösterreich

Wenn Sie Personen einstellen, die älter als 50 Jahre sind, können Sie eine Beihilfe im Rahmen dieses Programms erhalten – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.

Wer kann die Beihilfe beantragen?

Alle Unternehmen – ausgenommen

  • AMS,
  • Bund.
  • politische Parteien,
  • Clubs politischer Parteien und
  • radikale Vereine.

Welche Arbeitskräfte fördern wir?

Personen über 50 Jahre,

  • die über 90 Tage arbeitslos sind oder
  • deren Beschäftigungschancen wegen gesundheitlicher Einschränkungen erschwert sind oder
  • deren Beschäftigungschancen wegen langer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt erschwert sind, wie beispielsweise Wiedereinsteigerinnen oder Wiedereinsteiger.

Welche Förderkonditionen bieten wir Ihnen an?

Für Personen, die zwischen 50 und 54 Jahre alt sind, beträgt die Höhe und die Dauer der Förderung für

Frauen

  • unter 30 Wochenstunden 5 Monate 50%
  • ab 30 Wochenstunden 5 Monate 60%

Männer

  • 3 Monate 40%


Für Personen, die 55 Jahre oder älter sind, beträgt die Höhe und die Dauer der Förderung für

Frauen

  • 3 Monate 100% und 2 Monate 60%

Männer

  • 3 Monate 100% und 1 Monat 40%

Wann und wo beantragen Sie die Beihilfe?

Bitte beantragen Sie die Förderung vor Beginn der Beschäftigung über ihr eAMS-Konto für Unternehmen! Bei Fragen zum eAMS-Konto steht Ihnen Ihr_e Berater_in des Service für Unternehmen gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie dabei:
Voraussetzung für die Beihilfe ist ein Beratungsgespräch – und zwar bevor die Person eingestellt wird.

Dieses Förderungsangebot gilt bis auf Widerruf – längstens für Beschäftigungsverhältnisse, die bis 31.12.2024 beginnen und die Förderungsvoraussetzungen erfüllen.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 30. April 2024