Umschulungsgeld
Wenn Sie einen Rechtsanspruch auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation haben, können Sie Umschulungsgeld erhalten.
Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen?
- Ihre Pensionsversicherung hat mit Bescheid festgestellt, dass Sie einen Rechtsanspruch auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation nach ASVG haben.
- Ihre Pensionsversicherung hat festgestellt, dass die berufliche Rehabilitation für Sie zweckmäßig und zumutbar ist.
- Sie arbeiten bei Auswahl, Planung und Durchführung der beruflichen Rehabilitation aktiv mit.
Wie viel Umschulungsgeld erhalten Sie von uns?
- Während der Auswahl und Planung Ihrer beruflichen Rehabilitation ist das Umschulungsgeld so hoch wie Ihr Arbeitslosengeld.
- Während der beruflichen Rehabilitation wird der Grundbetrag Ihres Arbeitslosengeldes um 22 % erhöht. Sie erhalten in jedem Fall einen täglichen Mindestbetrag.
- Zusätzlich erhalten Sie auch allfällige Familienzuschläge.
Wie lange erhalten Sie Umschulungsgeld von uns?
- Beginn: Ab dem Tag, an dem Ihre Pensionsversicherung den Bescheid ausgestellt hat – vorausgesetzt, Sie beantragen das Umschulungsgeld innerhalb von 4 Wochen danach.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie das Umschulungsgeld erst später beantragen, erhalten Sie es frühestens ab dem Tag, an dem Sie es beantragt haben.
- Ende: Am Monatsende nach Ihrer letzten beruflichen Rehabilitation.
Wie beantragen Sie das Umschulungsgeld?
- Entweder über Ihr eAMS-Konto.
- Oder wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an Ihre AMS-Geschäftsstelle. Wir schicken Ihnen dann Ihr Antragsformular für das Umschulungsgeld per Post zu.
Wichtig:
- Bitte beachten Sie alle Fristen, die Sie mit Ihrer AMS-Beraterin, Ihrem AMS-Berater vereinbaren.
- Informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie eine Frist nicht einhalten können.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 29. Februar 2024