Maßgebliche Werte 2024
Hier finden Sie alle wichtigen Grundbeträge, Berechnungsgrundlagen, Tagsätze usw.
Wichtig:
Die genannten Beträge sind Mindestbeträge. Eine genaue Berechnung kann ausschließlich in einem persönlichen Beratungsgespräch in Ihrer AMS Geschäftsstelle erfolgen.
Grundbeträge, Berechnungsgrundlagen, Tagsätze
Ausgleichszulagen-Richtsatz
- 1.217,96 Euro pro Monat
Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes
während einer Kursteilnahme:
- Jugendliche 12,85 Euro pro Tag
- Erwachsene Teilzeit-Kurs 20,88 Euro pro Tag
- Erwachsene Vollzeit-Kurs 29,69 Euro pro Tag
- Pflegestipendium 51,20 Euro pro Tag
- Pflegestipendium im Rahmen einer Arbeitsstiftung 47,87 Euro pro Tag
Schulungszuschlag nach §20 Abs 6 AlVG (SZU)
- Einfacher SZU 2,49 Euro pro Tag
- Dreifacher SZU 7,47 Euro pro Tag
- Fünffacher SZU 12,45 Euro pro Tag
- Grenzbetrag fünffacher SZU 51,20 Euro pro Tag
Bildungsteilzeitgeld
für jede volle Stunde, um die die wöchentliche Normalarbeitszeit reduziert wurde:
- 1,00 Euro pro Tag
Einheitswert (Land-/Forstwirtschaft)
- 17.281,33 Euro
Existenzminimum
- 1.420,00 Euro pro Monat
Fachkräftestipendium
- 38,60 Euro pro Tag
Familienzuschlag
- 0,97 Euro pro Tag
Geringfügigkeitsgrenze
- brutto 518,44 Euro pro Monat
Gründungsbeihilfe
- 34,39 Euro pro Tag
Höchstbeitrags-Grundlage nach dem ASVG
- brutto 6.060,00 Euro pro Monat
Höchstbemessungs-Grundlage nach dem AlVG
- brutto 6.475,00 Euro pro Monat
Mindestbetrag während Umschulungsmaßnahme
- 47,33 Euro pro Tag
Unterhaltsgrundbetrag
- 243,00 Euro pro Monat
Weiterbildungsgeld
- 14,53 Euro pro Tag
Diese Seite wurde aktualisiert am: 15. Januar 2024