Maßgebliche Werte 2025

Hier finden Sie alle wichtigen Grundbeträge, Berechnungsgrundlagen, Tagsätze usw.

Wichtig:

Die genannten Beträge sind Mindestbeträge. Eine genaue Berechnung kann ausschließlich in einem persönlichen Beratungsgespräch in Ihrer AMS Geschäftsstelle erfolgen.

Grundbeträge, Berechnungsgrundlagen, Tagsätze

Ausgleichszulagen-Richtsatz

  • 1.273,99 Euro pro Monat

Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes

während einer Kursteilnahme:

  • Jugendliche 13,66 Euro pro Tag
  • Erwachsene Teilzeit-Kurs 22,20 Euro pro Tag
  • Erwachsene Vollzeit-Kurs 31,56 Euro pro Tag

  • Pflegestipendium 53,56 Euro pro Tag
  • Pflegestipendium im Rahmen einer Arbeitsstiftung 50,23 Euro pro Tag

Schulungszuschlag nach §20 Abs 6 AlVG (SZU)

  • Einfacher SZU 2,60 Euro pro Tag
  • Dreifacher SZU 7,80 Euro pro Tag
  • Fünffacher SZU 13,00 Euro pro Tag
  • Grenzbetrag fünffacher SZU 53,56 Euro pro Tag

Bildungsteilzeitgeld

für jede volle Stunde, um die die wöchentliche Normalarbeitszeit reduziert wurde:

  • 1,05 Euro pro Tag

Einheitswert (Land-/Forstwirtschaft)

  • 18.370,00 Euro

Existenzminimum

  • 1.486,00 Euro pro Monat

Fachkräftestipendium

  • 40,40 Euro pro Tag

Familienzuschlag

  • 0,97 Euro pro Tag

Geringfügigkeitsgrenze

  • brutto 551,10 Euro pro Monat

Gründungsbeihilfe

  • 36,56 Euro pro Tag

Höchstbeitrags-Grundlage nach dem ASVG

  • brutto 6.450,00 Euro pro Monat

Höchstbemessungs-Grundlage nach dem AlVG

  • brutto 6.615,00 Euro pro Monat

Mindestbetrag während Umschulungsmaßnahme

  • 49,53 Euro pro Tag

Unterhaltsgrundbetrag

  • 254,00 Euro pro Monat

Weiterbildungsgeld

  • 14,53 Euro pro Tag

Diese Seite wurde aktualisiert am: 18. Dezember 2024