Maßgebliche Werte 2025
Hier finden Sie alle wichtigen Grundbeträge, Berechnungsgrundlagen, Tagsätze usw.
Wichtig:
Die genannten Beträge sind Mindestbeträge. Eine genaue Berechnung kann ausschließlich in einem persönlichen Beratungsgespräch in Ihrer AMS Geschäftsstelle erfolgen.
Grundbeträge, Berechnungsgrundlagen, Tagsätze
Ausgleichszulagen-Richtsatz
- 1.273,99 Euro pro Monat
Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes
während einer Kursteilnahme:
- Jugendliche 13,66 Euro pro Tag
- Erwachsene Teilzeit-Kurs 22,20 Euro pro Tag
- Erwachsene Vollzeit-Kurs 31,56 Euro pro Tag
- Pflegestipendium 53,56 Euro pro Tag
- Pflegestipendium im Rahmen einer Arbeitsstiftung 50,23 Euro pro Tag
Schulungszuschlag nach §20 Abs 6 AlVG (SZU)
- Einfacher SZU 2,60 Euro pro Tag
- Dreifacher SZU 7,80 Euro pro Tag
- Fünffacher SZU 13,00 Euro pro Tag
- Grenzbetrag fünffacher SZU 53,56 Euro pro Tag
Bildungsteilzeitgeld
für jede volle Stunde, um die die wöchentliche Normalarbeitszeit reduziert wurde:
- 1,05 Euro pro Tag
Einheitswert (Land-/Forstwirtschaft)
- 18.370,00 Euro
Existenzminimum
- 1.486,00 Euro pro Monat
Fachkräftestipendium
- 40,40 Euro pro Tag
Familienzuschlag
- 0,97 Euro pro Tag
Geringfügigkeitsgrenze
- brutto 551,10 Euro pro Monat
Gründungsbeihilfe
- 36,56 Euro pro Tag
Höchstbeitrags-Grundlage nach dem ASVG
- brutto 6.450,00 Euro pro Monat
Höchstbemessungs-Grundlage nach dem AlVG
- brutto 6.615,00 Euro pro Monat
Mindestbetrag während Umschulungsmaßnahme
- 49,53 Euro pro Tag
Unterhaltsgrundbetrag
- 254,00 Euro pro Monat
Weiterbildungsgeld
- 14,53 Euro pro Tag
Diese Seite wurde aktualisiert am: 18. Dezember 2024