Arbeitslos und geringfügig beschäftigt?

Ich arbeite geringfügig oder werde neben der Arbeitssuche geringfügig arbeiten. Dann muss ich wissen, dass seit 01.04.2024 eine geringfügige Beschäftigung zu einer Beschäftigung werden kann, die arbeitslosenversicherungspflichtig ist.


  • Lebenssituation Arbeitslosigkeit

Über die wichtigsten Auswirkungen auf mein AMS-Geld informiert mich das AMS auf diesem Blatt. Die rechtlichen Grundlagen finde ich in §§ 12 und 16 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG).

Tipp

Bevor ich eine geringfügige Beschäftigung beginne, frage ich meine_n AMS-Berater_in, welche Folgen das für mein AMS-Geld haben kann.

Was ich unbedingt melden muss!

Das melde ich, wenn ich Geld vom AMS bekomme und gleichzeitig geringfügig arbeite oder eine geringfügige Beschäftigung beginne:

  • Den Beginn jeder geringfügigen Beschäftigung
  • Das Ende jeder geringfügigen Beschäftigung
  • Außerdem auch jeden Beginn und jedes Ende einer Beschäftigung, bei der ich mehr als geringfügig dazuverdiene
  • Jede Beschäftigung gegen Dienstleistungsschecks

Das melde ich sofort, wenn ich schon geringfügig arbeite und einen Antrag auf Geld beim AMS stelle:

  • Die Frage, ob ich ein Einkommen in Österreich oder im Ausland habe, beantworte ich mit „Ja“.
  • Die Frage, ob ich beschäftigt bin, beantworte ich auch mit „Ja“.

Die Informationen muss ich dem AMS geben, da das AMS nicht automatisch davon erfährt. 

Mein Ziel und das Ziel des AMS

Grundsätzlich darf ich Geld vom AMS erhalten und bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen.

Ziel ist, eine Beschäftigung zu finden mit der ich über der Geringfügigkeitsgrenze verdiene, also eine Vollzeitstelle oder eine Teilzeitstelle. Dann bin ich nicht mehr arbeitslos.

Deshalb will das AMS wissen, ob ich bei derselben Firma, bei der ich geringfügig beschäftigt bin, mehr Stunden pro Woche arbeiten kann. Dann arbeite ich Vollzeit oder Teilzeit, bin vollversichert und nicht mehr arbeitslos.

Das AMS verlangt eine Bestätigung von mir, dass ich die Firma gefragt habe, ob aus der geringfügigen Beschäftigung eine Vollzeitstelle oder eine Teilzeitstelle werden kann.

Was ist neu für mich?

Seit 01.04.2024 ist es möglich, dass eine geringfügige Beschäftigung zu einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung wird.

Während einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung kann ich kein Geld vom AMS bekommen.

Ich bekomme kein Geld vom AMS, wenn

  • ich in einem Monat bei einer zweiten oder bei mehreren Firmen geringfügig arbeite und das Gesamteinkommen die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.
  • sich meine geringfügige Beschäftigung mit einer Teilzeitbeschäftigung oder Vollzeitbeschäftigung überschneidet.
  • ich eine geringfügige Beschäftigung weiterführe, die zuerst einmal arbeitslosenversicherungspflichtig war.
  • wenn ich innerhalb von einem Monat nach Ende der Beschäftigung, die arbeitslosenversicherungspflichtig war, bei derselben Firma wieder eine geringfügige Beschäftigung beginne.
  • ich nach Ende der geringfügigen Beschäftigung eine Urlaubsersatzleistung oder eine Kündigungsentschädigung bekomme.

Ich habe noch Fragen

Wenn ich Fragen zum Thema habe, wende ich mich an meine Ansprechperson beim AMS!

Das AMS beantwortet alle Fragen wie:

  • Welche Auswirkungen hat eine Geringfügige Beschäftigung auf mein AMS-Geld?
  • Was muss ich wissen, wenn ich eine Geringfügige Beschäftigung beginnen möchte?
  • Was muss ich dem AMS melden und warum?
  • Nähere Informationen dazu finde ich hier im Erlass des Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft: 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 04. Juni 2024