Aus- und Weiterbildungsbeihilfen
Wenn Sie arbeitslos sind und einen Kurs besuchen wollen, dann unterstützen wir Sie in dieser Zeit mit unseren Beihilfen – vorausgesetzt, die Bedingungen sind erfüllt.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
- Sie sind arbeitslos.
- Der Kurs erhöht Ihre Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt.
Bitte beachten Sie:
- Vor allem fördern wir Tageskurse.
- In Ausnahmefällen fördern wir auch Menschen mit geringem Einkommen.
Welche Beihilfen gibt es?
- Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (DLU)
- Beihilfe zu den Kurskosten: Kursgebühren, Gebärdensprachdolmetschkosten, Lehrmittel und Prüfungsgebühren
- Beihilfe zu den Kursnebenkosten: Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung
Wie hoch sind die Beihilfen?
Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes
Dabei gilt: Die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes ist mindestens so hoch wie Ihr Arbeitslosengeld oder Ihre Notstandshilfe – inklusive möglicher Familienzuschläge.
Solange Sie die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes bekommen, sind Sie kranken-, unfall-, und pensionsversichert.
Die maßgeblichen Werte zur Berechnung der Höhe Ihrer Beihilfe finden Sie hier.
Beihilfen zu Kurskosten und Kursnebenkosten
Wir übernehmen bis zu 100 % der Kosten, die Sie belegen können.
Wie lange bekommen Sie die Beihilfe?
- Einzelmaßnahme: So lange, wie die Maßnahme dauert, z. B. Buchhaltungskurs.
- Maßnahmenpaket: So lange, wie das Maßnahmenpaket dauert, z. B. Buchhaltung I und II.
Wann und wo beantragen Sie die Beihilfen?
- Entweder persönlich bei Ihrem AMS.
- Oder über Ihr eAMS-Konto.
Wichtig:
Bitte wenden Sie sich, bevor Sie mit dem Kurs beginnen, an uns.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 27. März 2024