Aus- und Weiterbildungsbeihilfen

Wenn Sie arbeitslos sind und einen Kurs besuchen wollen, dann unterstützen wir Sie in dieser Zeit mit unseren Beihilfen – vorausgesetzt, die Bedingungen sind erfüllt.


  • Lebenssituation Wiedereinstieg in den Beruf, Berufliche Veränderung, Karenz, Aus- und Weiterbildung, Ausbildung
  • Themenfeld Beruf, Aus- und Weiterbildung

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

  • Sie sind arbeitslos.
  • Der Kurs erhöht Ihre Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt.

Bitte beachten Sie:

  • Vor allem fördern wir Tageskurse.
  • In Ausnahmefällen fördern wir auch Menschen mit geringem Einkommen.

Welche Beihilfen gibt es?

  • Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (DLU)
  • Beihilfe zu den Kurskosten: Kursgebühren, Gebärdensprachdolmetschkosten, Lehrmittel und Prüfungsgebühren
  • Beihilfe zu den Kursnebenkosten: Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung

Wie hoch sind die Beihilfen?

Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes

Dabei gilt: Die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes ist mindestens so hoch wie Ihr Arbeitslosengeld oder Ihre Notstandshilfe – inklusive möglicher Familienzuschläge.

Solange Sie die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes bekommen, sind Sie kranken-, unfall-, und pensionsversichert.

Die maßgeblichen Werte zur Berechnung der Höhe Ihrer Beihilfe finden Sie hier. 

Beihilfen zu Kurskosten und Kursnebenkosten

Wir übernehmen bis zu 100 % der Kosten, die Sie belegen können.

Wie lange bekommen Sie die Beihilfe?

  • Einzelmaßnahme: So lange, wie die Maßnahme dauert, z. B. Buchhaltungskurs.
  • Maßnahmenpaket: So lange, wie das Maßnahmenpaket dauert, z. B. Buchhaltung I und II.

Wann und wo beantragen Sie die Beihilfen?

Wichtig:
Bitte wenden Sie sich, bevor Sie mit dem Kurs beginnen, an uns.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 27. März 2024