Überbetriebliche Lehrausbildung

Wenn Sie trotz aller Bemühungen keine Lehrstelle in einem Unternehmen finden, dann können Sie Ihre Lehre in einer Schulungseinrichtung beginnen.


  • Lebenssituation Ausbildung
  • Verfügbar Österreichweit

Wann kommt die überbetriebliche Lehrausbildung für Sie in Frage?

Genau dann, wenn Sie die Pflichtschule abgeschlossen haben und

  • trotz aller Bemühungen keine Lehrstelle gefunden haben oder
  • eine betriebliche Lehre abgebrochen haben.

Was erwartet Sie?

Sie haben noch nicht entschieden, welche Lehre Sie absolvieren möchten? Dann besuchen Sie zuerst einen Berufsorientierungskurs. Dort erfahren Sie,

  • welche Ausbildungen es gibt,
  • wie der Alltag in verschiedenen Berufen aussieht und
  • welche Aussicht auf einen Lehr- oder Arbeitsplatz Sie haben.

Danach schließen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einer Schulungseinrichtung und beginnen die überbetriebliche Lehrausbildung:

  • Entweder werden Sie in der Schulungseinrichtung selbst ausgebildet.
  • Oder die Schulungseinrichtung kooperiert mit Unternehmen, in denen Sie die praktischen Fertigkeiten erlernen.

Sie sind rechtlich allen anderen Lehrlingen gleichgestellt und besuchen daher auch die Berufsschule. Dort lernen Sie die Theorie.

Sonderformen für benachteiligte Jugendliche:

  • Entweder bekommen Sie mehr Zeit für Ihren Lehrabschluss.
  • Oder Sie erwerben nur einen Teil der Qualifikationen aus dem Lehrberuf.

Wie lange dauert die überbetriebliche Lehrausbildung?

Sie bleiben so lange in der überbetrieblichen Lehre, bis Sie einen regulären Lehrplatz bei einem Betrieb gefunden haben. Das AMS unterstützt Sie bei der Suche. Gelingt dies nicht, so können Sie die gesamte Lehrzeit in der überbetrieblichen Lehrausbildung verbringen und anschließend zur Lehrabschlussprüfung antreten.

Wie hoch ist Ihr Einkommen?

Sie bekommen eine Ausbildungsbeihilfe:

  • Im 1. und 2. Lehrjahr 385,50 Euro pro Monat,
  • ab dem 3. Lehrjahr 890,70 Euro pro Monat.

Übrigens: Ihr Einkommen, Ihre Ausbildungskosten und Sozialversicherungsbeiträge zahlen wir. Sie erhalten es allerdings von Ihrer Schulungseinrichtung.

Wo erfahren Sie mehr darüber?

Informieren Sie sich über alle näheren Details bei Ihrer_m zuständigen Berater_in in der regionalen Geschäftsstelle des AMS.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 02. Februar 2024