Arbeitsplatznahe-Qualifizierung "AQUA"
Wenn Sie Arbeit suchen und Ihre Chancen am Arbeitsmarkt mit einer zertifizierten Ausbildung erhöhen wollen, dann sichern wir während der Ausbildung Ihre Existenz – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.
Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern.
Voraussetzungen und Höhe einer Förderung sind nicht in allen Regionen gleich.
Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Sie sind arbeitslos.
- Sie haben eine schriftliche Vereinbarung mit dem Unternehmen, das Sie praktisch und arbeitsplatznah ausbildet.
- Sie haben einen Bildungsplan, in dem Dauer und Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung festgelegt sind.
- Die theoretische Ausbildung dauert mindestens 1/3 der Ausbildungszeit, die praktische Ausbildung höchstens 2/3.
- Sie absolvieren eine zertifizierte Ausbildung.
- Die Ausbildung ist überbetrieblich verwertbar.
- Die Ausbildung findet mehrheitlich in Österreich statt.
- Die Ausbildung dauert mindestens 13 Wochen á 16 Wochenstunden.
- Die Theorie lernen Sie bei einem externen Schulungsunternehmen.
Bitte beachten Sie: Die Voraussetzungen sind nicht in allen Regionen gleich. Genaues erfahren Sie bei Ihrer AMS-Beraterin, Ihrem AMS-Berater.
Welche Beihilfen können Sie erhalten?
- Eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes,
- eine Beihilfe zu den Kurskosten und
- eine Beihilfe zu den Kursnebenkosten.
Und: Sie sind für die Dauer der Ausbildung kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Wie hoch ist die Beihilfe?
- Die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes ist mindestens so hoch, wie Ihr Arbeitslosengeld oder Ihre Notstandshilfe – inklusive möglicher Familienzuschläge.
- Zusätzlich übernehmen wir bis zu 100 % der Kursgebühren und Reisekosten – vorausgesetzt, Sie können diese Kosten belegen.
Wann und wo beantragen Sie die Beihilfe?
- Entweder persönlich bei Ihrem AMS.
- Oder über Ihr eAMS-Konto.
Wichtig:
Bitte wenden Sie sich, bevor Sie mit der Ausbildung beginnen, an uns.
Regionale Förderung
AQUA – Arbeitsplatznahe Qualifizierung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Sie sind arbeitslos und mindestens 18 Jahre.
- Sie haben eine schriftliche Vereinbarung mit dem Unternehmen, das Sie praktisch und arbeitsplatznah ausbildet und die Kosten für die Ausbildung übernimmt.
- Sie haben einen Bildungsplan, in dem Dauer und Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung festgelegt sind.
- Die theoretische Ausbildung dauert mindestens 1/3 der Ausbildungszeit, die praktische Ausbildung höchstens 2/3.
- Sie absolvieren eine zertifizierte Ausbildung.
- Die Ausbildung ist überbetrieblich verwertbar.
- Die Ausbildung findet mehrheitlich in Österreich statt.
- Die Ausbildung dauert mindestens 13 Wochen á 16 Wochenstunden.
- Die Theorie lernen Sie bei einem externen Schulungsunternehmen.
Bitte beachten Sie:
Die Voraussetzungen sind nicht in allen Regionen gleich. Genaues erfahren Sie bei Ihrer AMS-Beraterin, Ihrem AMS-Berater.
Welche Beihilfen können Sie erhalten?
- Eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes,
- eine Beihilfe zu den Kursnebenkosten.
Und: Sie sind für die Dauer der Ausbildung kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Wie hoch ist die Beihilfe?
- Die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes ist mindestens so hoch, wie Ihr Arbeitslosengeld oder Ihre Notstandshilfe – inklusive möglicher Familienzuschläge.
- Zusätzlich übernehmen wir bis zu 100 % der Reisekosten – vorausgesetzt, Sie können diese Kosten belegen.
Wann und wo beantragen Sie die Beihilfe?
Rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung bei Ihrem AMS.
Stand im Bundesland: 29. Dezember 2023
Arbeitsplatznahe Qualifizierungen für Arbeitslose
Zielsetzung
Arbeitslose Personen mit Ausbildungsdefiziten erhalten die Möglichkeit einer praxisnahen Qualifizierung. AQUA besteht aus einer theoretischen Ausbildung (z.B. Kurs einer Bildungseinrichtung) und aus einer praktischen Ausbildung im Ausbildungsbetrieb. Das AMS erwartet, dass der Ausbildungsbetrieb die/den Auszubildende(n) nach AQUA in das vereinbarte Dienstverhältnis übernimmt und die Auszubildenden dieses Dienstverhältnis annehmen. Zielgruppe Erwachsene Personen mit
Hauptwohnsitz in Oberösterreich (bei AQUA-Eintritt), welche beim AMS arbeitslos vorgemerkt sind (unabhängig, ob ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht), während der letzten 52 Wochen nicht als Stammmitarbeiter_in oder als überlassene Mitarbeiter_in im Ausbildungsunternehmen beschäftigt waren, einen konkreten individuellen Bildungsbedarf (z.B. keine abgeschlossene Ausbildung) und Interesse an einer am Arbeitsmarkt nachgefragten Aus- oder Weiterbildung haben.
Schritte
- Förderbarkeit mit dem/der zuständigen AMS-Berater_ in abklären und bestätigen lassen.
- Kontaktaufnahme mit einem AQUA-Kooperationspartner aus der AMS-Liste.
- Gemeinsam mit dem AQUA-Kooperationspartner wird das Ausbildungsziel festgelegt und ein Ausbildungsbetrieb gesucht.
- Wird ein geeigneter Ausbildungsbetrieb gefunden, erstellt der AQUA-Kooperationspartner eine 'Vereinbarung AQUA' (ehem. Bildungsplan).
- Anschließend wird die Vereinbarung vom AMS geprüft und (wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind) genehmigt.
- AQUA kann beginnen.
Dauer
Ausbildungen im Rahmen der Arbeitsplatznahen Qualifizierung sind im Regelfall für max. 24 Monate möglich. Bei AQUA mit einer Lehrabschlussprüfung ist die Dauer mit max. der Hälfte der regulären Lehrzeit begrenzt. Anrechenbare Vorkenntnisse sind zu berücksichtigen. Bei AQUA ohne Lehrabschlussprüfung darf die praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb höchstens doppelt so lange wie die absolvierte theoretische Ausbildung dauern.
Ausbildungsablauf
Die Ausbildung erfolgt auf Grundlage der vereinbarten 'Vereinbarung AQUA'. Bei AQUA mit Lehrabschlussprüfung sind die Inhalte der praktischen Ausbildung in den jeweiligen Berufsbildern definiert. Bei AQUA ohne Lehrabschlussprüfung sind die Inhalte der praktischen Ausbildung festzulegen. Während der Ausbildung werden die Auszubildenden vom AQUA-Kooperationspartner begleitet und unterstützt.
Finanzierung
Den Auszubildenden dürfen keine Kosten entstehen. Während der Ausbildung erhalten sie eine finanzielle Existenzsicherung durch das AMS (täglich mind. Euro 29,69 bzw. in der Höhe des AMS Bezuges) und zusätzlich einen Schulungszuschlag von monatlich mindestens Euro 74,-. Die Ausbildungsbetriebe können bis max. zur Geringfügigkeitsgrenze eine Zuschussleistung gemäß § 20 AlVG Abs. 6 gewähren. Die Verrechnung erfolgt über die Kooperationspartner. Diese finanzieren die Ausbildungskosten, welche das Land OÖ je nach Zielgruppe unterschiedlich fördert (max. EUR 3.000,-). Zur Finanzierung der mit der Ausbildung entstehenden Kosten verrechnen die Kooperationspartner den Betrieben Unternehmensbeiträge.
Kontakte
Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle.
Stand im Bundesland: 12. Februar 2024
Ausbildung nach Maß : Arbeitsplatznahe-Qualifizierung "AQUA"
Wer?
Erwachsene Personen, die
- beim AMS arbeitslos vorgemerkt sind (unabhängig, ob ein Anspruch auf Versicherungsleistung besteht)
- während der letzten 52 Wochen nicht als Stamm- oder LeasingmitarbeiterIn im Ausbildungsbetrieb beschäftigt waren,
- einen konkreten, individuellen Bildungsbedarf und Interesse an einer am Arbeitsmarkt nachgefragten Aus- oder Weiterbildung haben.
Was?
Arbeitssuchende Personen erhalten die Möglichkeit einer Qualifizierung mit gesichertem Einstieg nach Abschluss der Ausbildung.
Zugleich bietet das Modell der arbeitsplatznahen Qualifizierung Unternehmen mit Fachkräftemangel die Chance, gesuchte Fachkräfte gezielt für ihren Beruf ausbilden zu lassen.
Wie lange?
Ausbildungen im Rahmen der arbeitsplatznahen Qualifizierung sind für max. 24 Monate möglich. Die praktische Ausbildung im Unternehmen kann höchstens doppelt so lange wie die absolvierte theoretische
Ausbildung (z.B. BFI, WIFI) dauern. Bei der Qualifizierung mit Lehrabschlussprüfung ist die Dauer mit max. der Hälfte der regulären Lehrzeit begrenzt. Die Mindestdauer beträgt 13 Wochen und umfasst mindestens 25 Wochenstunden.
Wie viel?
Die Teilnehmer_innen erhalten während der Ausbildung vom AMS Steiermark eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (mindestens in der Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe) und einen Schulungszuschlag (je nach der Dauer der Schulung in einfacher, dreifacher oder fünffacher Höhe) zur Abgeltung schulungsbedingter Nebenkosten.
Über die Höhe des jeweiligen Zuschusses wird individuell entschieden (Schulungszuschlag AMS bzw. Qualifizierungsbonus Land Steiermark).
Die konkrete Abwicklung erfolgt über einen Kooperationspartner des AMS.
Für den Betrieb fallen Unternehmensbeiträge an (Einstiegsgebühr € 450,-- ab dem 1. Monat € 330,--), um die internen Kosten der Kooperationspartner abzudecken. Zusätzlich sind die Qualifizierungskosten vom Unternehmen zu tragen.
Das Arbeitsmarktservice kann bei allgemeinen Qualifizierungen einen Kurskostenzuschuss von 50%, max. € 4.000,- gewähren.Bei Lehrausbildungen kann das AMS Vorbereitungslehrgänge auf die Lehrabschlussprüfung sowie für Migrant_innen Deutschkurse zur Erreichung des B1-Niveaus und fachspezifische Deutschkurse zu 50%, max. € 4.000,- fördern.
Die Betriebe haben für Einstiege ab 01.01.2024 die Möglichkeit, Zuschüsse bis zur Geringfügigkeitsgrenze an die Teilnehmer_innen zu leisten.
Wo?
- Das Unternehmen gibt dem AMS Steiermark seinen Fachkräftebedarf bekannt.
- Das AMS Steiermark wählt in Frage kommende MitarbeiterInnen aus dem Kreis der vorgemerkten Personen aus.
- Der AQUA-Kooperationspartner entwickelt den Bildungsplan für die/den künftige/n Mitarbeiter/in
Bitte nehmen Sie mit Ihrer zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS Steiermark Kontakt auf.
Stand im Bundesland: 27. Dezember 2023
Diese Seite wurde aktualisiert am: 11. März 2020