Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Arbeitslosenversicherung in einem EWR-Land oder in der Schweiz

In bestimmten Fällen erhalten Sie in Österreich weiterhin Arbeitslosengeld, während Sie in einem EWR-Land oder in der Schweiz Arbeit suchen. Und umgekehrt: In bestimmten Fällen erhalten Sie weiterhin Arbeitslosengeld in einem EWR-Land oder in der Schweiz, während Sie in Österreich Arbeit suchen. Dies und Wichtiges zur Berücksichtigung von ausländischen Versicherungszeiten erfahren Sie hier.


  • Art der Unterstützung Finanzielles
  • Lebenssituation Arbeitslosigkeit
  • Verfügbar Österreichweit

Arbeitslosengeld aus Österreich während der Arbeitsuche im EWR oder in der Schweiz

Sie erhalten in Österreich Arbeitslosengeld und wollen in einem EWR-Land oder der Schweiz Arbeit suchen? Dann erhalten Sie weiterhin Arbeitslosengeld, wenn Sie diese Bedingungen erfüllen:

  • Sie vereinbaren das vor Ihrer Abreise mit uns. Sie erhalten von uns dann die notwendigen Dokumente.
  • Sie sind davor für mindestens 4 Wochen der Arbeitsvermittlung in Österreich zur Verfügung gestanden.
  • Sie lassen sich bei der Arbeitsmarkt-Verwaltung in dem Land, in dem Sie Arbeit suchen, zur Vermittlung vormerken – innerhalb von 7 Tagen ab Ihrer Abreise aus Österreich.

Sobald wir von der ausländischen Arbeitsmarkt-Verwaltung informiert werden, dass Sie sich rechtzeitig vorgemerkt haben, überweisen wir Ihnen Ihr Arbeitslosengeld.
 

Wie lange erhalten Sie Arbeitslosengeld?

3 Monate. Ausnahme: Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld endet früher.

Beispiel: Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld für 20 Wochen und bereits 12 Wochen Arbeitslosengeld in Österreich bezogen. Nach den 12 Wochen setzen Sie Ihre Arbeitsuche in Deutschland fort. Dann erhalten Sie noch höchstens 8 Wochen Ihr Arbeitslosengeld aus Österreich.

Bitte beachten Sie: Die 3-Monate-Frist beginnt am Tag Ihrer Abreise aus Österreich.

Was müssen Sie tun, wenn Sie im Ausland keine Arbeit finden?

Sie müssen unbedingt nach Österreich zurückkehren, bevor die 3-Monate-Frist endet – Sie verlieren sonst alle weiteren Ansprüche. Endet Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld vor den 3 Monaten, müssen Sie vor Ablauf Ihres Anspruches zurückkehren.

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema?

Im Internet

 

Arbeitslosengeld aus dem EWR oder der Schweiz während der Arbeitsuche in Österreich

Sie erhalten von einem EWR-Land oder der Schweiz Arbeitslosengeld und wollen in Österreich Arbeit suchen? Dann beachten Sie bitte:

  • Sie müssen das vor Ihrer Abreise nach Österreich mit Ihrer Arbeitsmarkt-Verwaltung vereinbaren.
  • Sie müssen sich innerhalb von 7 Tagen ab Ihrer Abreise bei uns zur Vermittlung vormerken lassen.
  • Bringen Sie das „Portable Document U2 “ mit, das Ihre Arbeitsmarkt-Verwaltung ausgefüllt und bestätigt hat.

Warum? Dieses Dokument enthält Daten für die Vormerkung zur Arbeitsuche und die Frist, innerhalb der Sie sich bei uns melden müssen. Bitte halten Sie diese Frist unbedingt ein.

Sobald Sie sich bei uns melden, informieren wir Ihre Arbeitsmarkt-Verwaltung. Erst danach können Sie Arbeitslosengeld erhalten.

Berücksichtigung Ihrer Versicherungszeiten in Österreich, im EWR und in der Schweiz

Sie waren im EWR-Raum oder in der Schweiz beschäftigt und wollen Arbeitslosengeld in Österreich beantragen? Dann beachten Sie bitte folgende Grundsätze für Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld:

  • Die Anspruchs-Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld richten sich nach nationalem Recht.
  • Ihre Versicherungszeiten in Österreich, im EWR und in der Schweiz addieren sich.
  • Ihre Versicherungszeiten in Österreich, im EWR und in der Schweiz addieren sich auch dann, wenn Sie vor der Antragstellung als Grenzgängerin oder Grenzgänger gearbeitet haben.
  • Wir berücksichtigen Ihre addierten Versicherungszeiten wenn wir prüfen, ob Sie die Bedingungen der Anwartschaft erfüllen und wenn wir festlegen, wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten.
  • Berücksichtigt werden auch jene Zeiten, in denen Sie vor Antragstellung selbstständig erwerbstätig und dabei arbeitslosen¬versichert waren.

Wie weisen Sie Ihre in Österreich erworbenen Versicherungszeiten nach?

Wenn Sie in ein EWR-Land oder in die Schweiz gehen und dort eine Bestätigung Ihrer Versicherungszeiten in Österreich vorlegen müssen, beantragen Sie bitte die Ausstellung der Bescheinigung E301 / U1 .

Bitte beachten Sie: Die hier beschriebenen Grundsätze gelten auch dann, wenn Sie nicht Arbeitslosengeld sondern Notstandshilfe beziehen.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 04. Januar 2022