Beihilfe für die Arbeitserprobung

Die richtige Person am richtigen Arbeitsplatz.

Wer?

Diese Beihilfe erhalten

  • Arbeitslose mit zertifizierten Qualifikationen und Fertigkeiten, deren Anwendbarkeit fraglich ist (z.B. da seit längerem nicht mehr ausgeübt),
  • Arbeitslose, die die Angaben über ihre Qualifikationen und Fertigkeiten nicht nachweisen können (z.B. MigrantInnen),
  • Personen mit längerer Abwesenheit vom Ar-beitsmarkt, die aufgrund persönlicher Umstände Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden bzw. zu behalten,
  • Personen mit besonderen Eingliederungsproblemen (am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen),

während sie ihre fachliche und persönliche Eignung in einem Betrieb unter Beweis stellen.

Was?

Die Arbeitserprobung steht immer in Zusammenhang mit dem beabsichtigten Abschluss eines konkreten Dienstverhältnisses.

In einer vorgegebenen Arbeitserprobungsvereinbarung zwischen Betrieb und der arbeitslosen Person sind die zu erprobenden Tätigkeiten vom Betrieb näher zu beschreiben.

Wie viel?

Die Beihilfe entspricht mindestens der Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe (inklusive allfälliger Familienzuschläge).

Es besteht kein Entgeltanspruch gegenüber dem Betrieb.

Alle FörderungswerberInnen, die eine Beihilfe erhalten, sind in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung versichert.

Wie lange?

Tageweise, je nach Vereinbarung mit dem AMS Oberösterreich, in besonderen Fällen max. 4 Wochen.

Wo?

Die Gewährung einer Arbeitserprobung ist an ein Beratungsgespräch gebunden.

Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn der Arbeitserprobung Kontakt aufnimmt.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 11. März 2020