Beihilfe für Arbeitstraining - Oberösterreich

Eine Chance für Arbeitsuchende und Arbeitgeber

Wer?

Diese Beihilfe erhalten arbeitslose Personen während eines Arbeitstrainings, wo sie durch einen Trainingsbetrieb bestimmte Fähigkeiten und Fertigkeiten erlernen können.

Was?

  • Erwerb von praktischen Erfahrungen als Voraussetzung für einen Ausbildungsabschluss (z.B. für externe Lehrabschlussprüfung)
  • Erwerb von Arbeitserfahrung und Training von Fähigkeiten/Fertigkeiten
  • Erwerb von Berufspraxis nach abgeschlossener Ausbildung für Frauen

In einer vorgegebenen Arbeitstrainingsvereinbarung zwischen Betrieb und der arbeitslosen Person sind die zu erwerbenden Fähigkeiten und Fertigkeiten vom Betrieb näher zu beschreiben.

Wie viel?

Die Beihilfe entspricht mindestens der Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe (inklusive allfälliger Familienzuschläge).

Alle FörderungswerberInnen, die eine Beihilfe erhalten, sind in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung versichert.

Wie lange?

Je nach Vereinbarung mit dem AMS Oberösterreich, mindestens aber 4 bis maximal 12 Wochen.  

Wo?

Die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn des Arbeitstrainings Kontakt aufnimmt.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 17. Oktober 2023