AMS als Arbeitgeber

Hier finden Sie Informationen zu Ausbildung, Gehalt und Arbeitszeit im AMS.

Wichtige Infos zu Stellenanzeigen

Unsere Stellenanzeigen enthalten kurze Beschreibung des Aufgabenbereiches und der Arbeitsinhalte als Orientierung zur ausgeschriebenen Position. Dies stellt jedoch keine abschließende und endgültige Arbeitsplatzbeschreibung dar. Das AMS muss in einem extrem dynamischen Umfeld bestehen und erwartet von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Flexibilität und die Bereitschaft, Veränderungen zu gestalten und mitzutragen.

Unser Auswahlverfahren wird mit größter Sorgfalt geführt und besteht aus der Analyse der Bewerbungsunterlagen, einem oder mehreren Aufnahmegesprächen, eventuell auch Tests, Assessmentcenter und Arbeitsproben.

Bewerbungen werden ausschließlich für das Verfahren, zu dem sie eingebracht wurden, gespeichert und ausgewertet, sie werden nicht in Evidenz gehalten.

Die aus einer Teilnahme am Recruitingverfahren erwachsenden Kosten können durch die ausschreibende Stelle nicht ersetzt werden.

BewerberInnen müssen über die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EWR-Bürgerschaft bzw. über eine gültige Berechtigung gemäß AuslBG bzw. dem NAG verfügen (für EU-BürgerInnen aus den neuen Beitrittsländern oder Nicht-EWR-BürgerInnen).

AMS als Arbeitgeber

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  bietet das AMS umfangreiche Entwicklungsmöglichkeiten an, damit die hochkomplexen Ziele der Organisation erreichbar bleiben, Gestaltungsspielräume erkannt werden können und auch persönliche Entwicklungen möglich sind. Vor allem die Personal- und Führungskräfteentwicklung wird großgeschrieben.

Einen wichtigen Stellenwert nehmen die MitarbeiterInnenzufriedenheit und die Weiterbildung ein. Auf letztere wird größter Wert gelegt und ein breites Spektrum wird zur Erhöhung der Kompetenz der MitarbeiterInnen angeboten. Neben einem umfangreichen fachlichen Weiterbildungsangebot unterstützt und fördert das AMS gezielt ältere MitarbeiterInnen durch Productive ageing-Seminare. Es werden Burnout-Präventionsseminare und Gesundheitsworkshops angeboten.

Allen MitarbeiterInnen wird in schwierigen Arbeits- und Lebenssituationen Supervision und Coaching angeboten. Gender- und Diversityseminare sind zwingender Bestandteil des Weiterbildungsangebots und sollen vor allem Führungskräfte für die vielfältigen Bedürfnisse, aber auch Potenziale der Belegschaft schulen. MitarbeiterInnengespräche stellen sicher, dass das Feedback der Mitarbeitenden in die Organisation zurückfließt.

Weitere Benefits:

  • Lebensmittelschecks
  • Jahresprämien
  • günstige Angebote für AMS-interne Gesundheitsförderungsmaßnahmen
  • AMS-Schimeisterschaften und AMS-Sommerspiele
  • Beitragsleistungen in eine private Altersvorsorge und vieles mehr

Grundausbildung

In den ersten Monaten des Dienstverhältnisses erfolgt die Grundausbildung in unserer zentralen Ausbildungseinrichtung in Linz, gemischt mit Praxiszeiten an der eigenen Geschäftsstelle. Die Dauer liegt zwischen 3 und 39 Wochen und hängt vom vorgesehenen Arbeitsbereich bzw. von der vorgesehenen Position ab. Inhaltlich wird Know-how um die AMS Kern-Geschäftsprozesse (Service für Unternehmen, Service für Arbeitssuchende) sowie der Umgang mit der AMS-EDV sowie kommunikative Kompetenz vermittelt.  

Kollektivvertrag

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AMS gibt es einen eigenen Kollektivvertrag, der die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis, wie Arbeitszeit und Urlaubsanspruch, regelt. Ein Bestandteil des Kollektivvertrags ist ein eigenes Gehaltsschema, das die Entlohnung nach Gehaltsgruppen, je nach Verwendung und anrechenbaren Vordienstzeiten, festlegt. Im Kollektivvertrag ist auch festgelegt, dass der erste Monat des Dienstverhältnisses ein Probemonat ist.

Kollektivvertrag

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Gehaltstabelle

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Arbeitszeit

Im AMS beträgt die Normalarbeitszeit 37,5 Stunden pro Woche, natürlich ist auch Teilzeitbeschäftigung möglich.

Es gibt ein sehr flexibles Modell der Gleitzeit: Die Arbeit kann in einer weit gesetzten Rahmenarbeitszeit erbracht werden. Zeitguthaben zu Monatsende können bis 60 Stunden betragen, mit Zustimmung der Führungskraft sogar bis 150 Stunden, auch ein Minus von bis zu 60 Stunden ist zulässig. Pro Jahr können bis zu 44 Gleittage in Anspruch genommen werden. Es versteht sich von selbst, dass diese äußersten Grenzen nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn es die Arbeitsorganisation zulässt und in Abstimmung mit den Führungskräften geschieht.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 29. Dezember 2023