Kombilohnbeihilfe
Wenn Sie eine vollversicherte Arbeit mit geringem Einkommen gefunden haben, dann erhalten Sie von uns vorübergehend einen Zuschuss – vorausgesetzt, Sie erfüllen die Bedingungen.
Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern.
Voraussetzungen und Höhe einer Förderung sind nicht in allen Regionen gleich.
Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.
Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen?
- Sie sind länger als 6 Monate arbeitslos und haben eine gesundheitliche Einschränkung.
- Sie sind länger als 3 Monate arbeitslos und älter als 50 Jahre.
- Sie steigen wieder in den Beruf ein.
- Sie nehmen eine entfernte Arbeitsstelle auf.
- Sie haben eine Maßnahme der beruflichen Rehabilitation absolviert.
- Sie haben REHAB-Geld bezogen.
Welche Arbeitsverhältnisse fördern wir?
Vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, mit mindestens 20 Wochenstunden.
Wie hoch ist die Beihilfe?
Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe plus 30% minus Netto-Erwerbseinkommen, inklusive Sonderzahlungen - höchstens aber 950.- Euro monatlich.
Bitte beachten Sie: Beihilfen unter 10,- Euro monatlich zahlen wir nicht aus
Wie lange fördern wir Ihr Arbeitsverhältnis?
Solange Ihr Arbeitsverhältnis dauert, höchstens aber 1 Jahr.
Ausnahmen: Wir fördern Ihr Arbeitsverhältnis bis zu 3 Jahren, wenn
- Sie 59 Jahre oder älter sind.
- Sie eine berufliche Rehabilitation absolviert haben.
- Sie REHAB-Geld erhalten haben.
Dabei prüfen wir Ihren Anspruch auf Kombilohnbeihilfe jedes Jahr.
Wo und wann müssen Sie die Kombilohnbeihilfe beantragen?
Bitte wenden Sie sich an uns, bevor Sie ein Arbeitsverhältnis beginnen. Sie können dies bevorzugt über Ihr
eAMS-Konto oder telefonisch tun.
Eröffnen Sie ein eAMS-Konto. Dann können Sie die Kombilohnbeihilfe auch über Ihr eAMS-Konto beantragen. Sie möchten mehr darüber wissen? Gerne. Klicken Sie einfach hier.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 27. März 2023