Kinderbetreuungs-Beihilfe
Sie benötigen eine Betreuungseinrichtung für Ihr Kind? Unter den richtigen Voraussetzungen kann das AMS Sie finanziell unterstützen.
Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern.
Voraussetzungen und Höhe einer Förderung sind nicht in allen Regionen gleich.
Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.
In welchen Situationen unterstützen wir Sie?
- Sie nehmen an einer AMS-Maßnahme teil.
- Sie haben eine neue Arbeitsstelle gefunden.
- Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich trotz Arbeit grundlegend verschlechtert.
- Ihre Arbeitszeit hat sich wesentlich geändert und daher brauchen Ihre Kinder eine neue Betreuungseinrichtung oder Betreuungsform.
- Ihre bisherige Kinderbetreuung fällt aus.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
- Ihr Kind lebt im gemeinsamen Haushalt.
- Ihr Kind ist jünger als 15 Jahre, ein behindertes Kind jünger als 18 Jahre.
- Sie verdienen monatlich nicht mehr als 2.700 Euro brutto.
Bitte beachten Sie: Als Einkommen zählen auch
- Renten und Pensionen
- Alimente und Unterhaltsleistungen
- Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
- Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes
- Gründungsbeihilfe
- Übergangsgeld
- Zahlungen an Pflegeeltern für die Kinderbetreuung
- Pflegekarenzgeld.
Wie hoch ist die Kinderbetreuungs-Beihilfe?
Wie viel Kinderbetreuungs-Beihilfe Sie erhalten, hängt ab
- von Ihrem Brutto-Einkommen,
- von den Betreuungskosten und
- ob Sie für Ihr Kind Kinderbetreuungsgeld erhalten.
Wir unterstützen Sie höchstens mit 300 Euro pro Monat.
Welche Arten der Kinderbetreuung fördern wir?
- Kindergärten
- Kinderkrippen
- Horte
- Tagesmütter_Tagesväter
Wie lange unterstützen wir Sie?
Sie erhalten die Beihilfe jeweils für 26 Wochen. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Dauer und Voraussetzungen für die Kinderbetreuungs-Beihilfe sind regional unterschiedlich. Im besten Fall unterstützen wir Sie bis zu 156 Wochen.
Wann und wo beantragen Sie die Kinderbetreuungs-Beihilfe?
- Entweder persönlich bei Ihrem AMS.
- Oder über Ihr eAMS-Konto.
Wichtig:
Bitte wenden Sie sich, bevor Sie ein neues Dienstverhältnis, einen Kurs oder ähnliches beginnen, an uns.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. Januar 2023