Eingliederungsbeihilfe
Sie sind älter als 50 Jahre oder seit längerer Zeit arbeitslos? Dann erhält das Unternehmen, das Sie einstellt, eine Beihilfe – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.
Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern.
Voraussetzungen und Höhe einer Förderung sind nicht in allen Regionen gleich.
Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.
Wer kann die Beihilfe beantragen?
Alle Unternehmen – ausgenommen
- AMS,
- Bund,
- politische Parteien,
- Clubs politischer Parteien und
- radikale Vereine.
Welche Arbeitskräfte fördern wir?
- Sie sind älter als 50 Jahre und beim Arbeitsmarktservice arbeitslos gemeldet.
- Sie sind noch nicht 25 Jahre alt und seit mindestens 6 Monaten arbeitslos.
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens 12 Monaten arbeitslos.
- Oder Sie sind akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht, z. B. als Wiedereinsteiger_in oder als Ausbildungsabsolvent_in mit fehlender Berufspraxis.
Bitte beachten Sie: Die Altersgrenzen können regional unterschiedlich sein.
Bitte wenden Sie sich an Ihr AMS.
Wie hoch ist die Beihilfe?
Von Fall zu Fall unterschiedlich: Sie richtet sich nach den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen. Daher vereinbaren wir die Höhe der Beihilfe mit dem Unternehmen individuell.
Wie lange erhält das Unternehmen die Beihilfe?
Von Fall zu Fall unterschiedlich: Sie richtet sich nach den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen. Daher vereinbaren wir auch die Dauer mit dem Unternehmen individuell.
Wann und wo muss das Unternehmen die Beihilfe beantragen?
- Über das eAMS-Konto für Unternehmen.
Wichtig:
- Die Beantragung muss vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen.
- Die Voraussetzungen für die Beihilfe sind regional unterschiedlich. Wir informieren Sie gerne über die Details.
Regionale Förderung
Eingliederungsbeihilfe Niederösterreich
Wer kann die Beihilfe beantragen?
Alle Unternehmen – ausgenommen
- AMS,
- Bund,
- politische Parteien,
- Clubs politischer Parteien und
- radikale Vereine.
Welche Arbeitskräfte fördern wir?
- Sie sind älter als 50 Jahre und beim Arbeitsmarktservice arbeitslos gemeldet.
- Sie sind noch nicht 25 Jahre alt und seit mindestens 6 Monaten arbeitslos.
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens 12 Monaten arbeitslos oder
- Sie sind akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht, z.B. bei höherem Alter, längerer Vormerkdauer oder gesundheitlichen Einschränkungen.
Bitte beachten Sie: Die Altersgrenzen können regional unterschiedlich sein. Bitte wenden Sie sich an Ihr AMS.
Welche Förderkonditionen bieten wir dem Unternehmen an?
Die Höhe und die Dauer der Förderung beträgt für
- Frauen:
2 Monate 50% - Männer:
2 Monate 30%
Wann und wo muss das Unternehmen die Beihilfe beantragen?
Das Unternehmen bei dem Sie Ihre Arbeit aufnehmen, muss vor Beschäftigungsbeginn die Förderung über sein eAMS-Konto für Unternehmen beantragen! Bei Fragen zum eAMS-Konto steht Ihrem künftigen Dienstgeber der_die Berater_in des Service für Unternehmen gerne zur Verfügung.
Wichtig: Voraussetzung für die Beihilfe ist ein Beratungsgespräch zwischen dem Unternehmen, das Sie einstellen will, und uns – und zwar bevor das Unternehmen Sie einstellt.
Stand im Bundesland: 28. Dezember 2022
Eingliederungsbeihilfe
Wer kann die Beihilfe beantragen?
Alle Unternehmen - ausgenommen
- AMS
- Bund
- politische Parteien
- Clubs politischer Parteien
- radikale Vereine
Welche Arbeitskräfte fördern wir?
- Langzeitarbeitslose
- Personen mit drohender Langzeitarbeitslosigkeit
Wie hoch ist die Beihilfe?
Von Fall zu Fall unterschiedlich: Sie richtet sich nach den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen. Daher vereinbaren wir die Höhe der Beihilfe mit dem Unternehmen individuell.
Wie lange erhält das Unternehmen die Beihilfe?
Von Fall zu Fall unterschiedlich: Sie richtet sich nach den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen. Daher vereinbaren wir auch die Dauer mit dem Unternehmen individuell.
Wann und wo muss das Unternehmen die Beihilfe beantragen?
Über das eAMS-Konto für Unternehmen.
Wichtig:
Voraussetzung für die Beihilfe ist ein Beratungsgespräch zwischen dem Unternehmen, das Sie einstellen will, und uns - und zwar bevor das Unternehmen Sie einstellt.
Die Voraussetzungen für die Beihilfe sind regional unterschiedlich. Wir informieren Sie gerne über die Details.
Stand im Bundesland: 02. Dezember 2020
Diese Seite wurde aktualisiert am: 18. Dezember 2024