Bezugsbestätigung und Vormerkbestätigung

Das AMS bietet Ihnen die Möglichkeit Bezugsbestätigungen und Vormerkbestätigungen für die Vorlage bei Behörden, Ämtern und anderen Institutionen anzufordern.

Welche Bestätigungen können Sie anfordern?

  • Bezugsbestätigung
  • Vormerkbestätigung - alle Vormerkzeiten
    (Bestätigung von Zeiten der Arbeitsuche,  unabhängig davon, ob Sie gleichzeitig im Bezug einer Leistung oder Beihilfe standen)
  • Vormerkbestätigung - ohne Bezugszeiten
    (Bestätigung nur jener Zeiten der Arbeitsuche   ohne gleichzeitigen Geldbezug)

Wie können Sie die Bestätigungen anfordern?

So können Sie die Bestätigungen anfordern:

  • online in Ihrem eAMS-Konto  oder per E-Mail
  • telefonisch bei Ihrem AMS

Diese Seite wurde aktualisiert am: 26. Januar 2021