Arbeitsübereinkommen: Inklusion junger Erwachsener am Arbeitsmarkt

AMS, SMS und Land OÖ präsentieren Qualifizierungsangebote für Menschen mit Beeinträchtigungen


  • Veröffentlicht 24.06.2024
  • Bundesland Oberösterreich

Details

AMS-Landesgeschäftsführerin Iris Schmidt, M.A.:
Fähigkeiten und Kompetenzen junger Menschen stärken

„Jeder Mensch ist ein Bündel an Fähigkeiten und Kompetenzen! Diese zu erkennen, zu fördern und zu unterstützen ist bei dieser für das AMS neuen Zielgruppe nun ein wichtiger Aufgabenbereich geworden. Wir helfen mit gezielten Unterstützungsangeboten dabei bestmöglich, die so wichtige Teilhabe dieser jungen Menschen am Arbeitsmarkt zu begleiten“, so AMS OÖ Landesgeschäftsführerin Iris Schmidt.

Öffnung von AMS-Qualifizierungsangeboten für junge Menschen mit Beeinträchtigung

Aufgrund einer Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Bezug auf den Wegfall der automatischen Arbeitsunfähigkeitsfeststellung bei jungen Menschen mit Beeinträchtigung war es notwendig, in enger Abstimmung zwischen AMS OÖ, Land OÖ und SMS OÖ ein  Arbeitsübereinkommen zu erstellen, in dem die Betreuung dieser Zielgruppe umfassend geregelt ist.

Hintergrund

Primär hängt die Vormerkung beim AMS an der sogenannten „Arbeitsfähigkeit“: Diese definiert, ob jemand als am Arbeitsmarkt einsatzfähig eingestuft wird oder nicht.

Die Pensionsversicherungsanstalt stellt für das AMS fest, ob jemand „arbeitsfähig“ bzw. „arbeitsunfähig“ ist.

Sobald eine solche „Arbeitsunfähigkeitsfeststellung“ vorliegt, werden betroffene Personen nicht von den Services des AMS erfasst.

Die Arbeitsunfähigkeit äußert sich darin, dass die Betroffenen nicht an Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen des AMS teilnehmen können, da Arbeitsfähigkeit dafür wiederum eine Voraussetzung darstellt.

Bis dato waren auch Jugendliche und Personen unter 25 Jahren mit Behinderungen von dieser Arbeitsfähigkeitsfeststellung durch die Pensionsversicherungsanstalt automatisch erfasst.

Das ändert sich nun ab 2024 mit dem neuen Gesetz und dem geschnürten
Arbeitsübereinkommen zwischen AMS, SMS und Land OÖ.

 

Sozial-Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer:
Neuer Zugang bietet mehr Chancen und beendet Stigmatisierung

„Ich bin davon überzeugt, dass wir Menschen mit Beeinträchtigungen mehr zutrauen müssen. In Oberösterreich tun wir das, wir sind das Land der Chancengleichheit und wollen vor allem die inklusive Beschäftigung fördern. Gemeinsam mit AMS und SMS schaffen wir nun neue Chancen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt und beenden gleichzeitig die Stigmatisierung in jungen Jahren. Junge Erwachsene mit Behinderungen bekommen damit die Förderung, die sie brauchen, um sich bestmöglich zu entfalten. Denn Oberösterreich ist das Land der Arbeit für alle Menschen, egal ob mit oder ohne Beeinträchtigung“, betont Sozial-Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer.

Das Arbeitsübereinkommen zwischen AMS OÖ, SMS und Land Oberösterreich ist ein weiterer wichtiger Schritt im Bereich „Arbeit und Inklusion“. Die Erfahrung zeigt, knapp 60% der jungen Erwachsenen in der Beruflichen Qualifizierung können erfolgreich in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden. Die neue Regelung setzt genau dort an und schafft einen gänzlich neuen Zugang der Inklusion. Damit wird vor allem eine Stigmatisierung verhindert. Es ist ein Paradigmenwechsel, denn im ersten Schritt werden Potenziale und Fähigkeiten gestärkt und für eine erfolgreiche Vermittlung am 1. Arbeitsmarkt genutzt.

Erst wenn dies nicht gelingt, greifen die umfassenden Angebote des Landes im Bereich des Chancengleichheitsgesetzes (bspw. Fähigkeitsorientierte Aktivität). Regionale Fallkonferenzen stellen dabei sicher, dass die jungen Erwachsenen mit Behinderungen die richtige Förderung und Maßnahme zur beruflichen Inklusion bekommen.

Land OÖ stärkt Bereich Arbeit und Inklusion

Gemeinsam mit allen Beteiligten hat das Land Oberösterreich die Maßnahmen im Bereich Arbeit und Inklusion im letzten Jahr weiterentwickelt und neu ausgerichtet. 25 Maßnahmen werden aktuell umgesetzt (u.a. Gemeinnütziger Arbeitskräfteüberlasser, Inklusionszuschuss, Inklusions-Servicestelle). Auch dieses Arbeitsübereinkommen ist eine dieser Maßnahmen, um vor allem klare Zuständigkeiten zu schaffen.

Die Zuständigkeit des AMS für junge Erwachsene mit Behinderung schafft Chancen für die Betroffenen, schafft Klarheit in der Zuständigkeit und bietet damit eine breite Palette an Angeboten zur beruflichen Qualifizierung und Orientierung. Für das Land Oberösterreich ergeben sich dadurch Freiräume, um sich noch stärker auf seine Kernkompetenzen im Bereich Chancengleichheit zu konzentrieren und dortige Angebote auszubauen.

Schwerpunkt: Beratung und Information

Eine wesentliche Rolle bei der Förderung junger Erwachsener mit Beeinträchtigungen spielen die Lehrerinnen und Lehrer. Darum planen die Projektpartner eine Informationsoffensive in den Schulen, um die Pädagoginnen und Pädagogen über die neuen Angebote zu informieren. Sie sind erste und zentrale Ansprechpartner für die Betroffenen und deren Angehörige.

 

SMS-Landesstellenleiterin Mag.a Brigitte Deu:
Chancen auf ein faires Entgelt für geleistete Arbeit und auf ein selbstbestimmtes Leben erhöhen

„Menschen mit Behinderung benötigen oftmals mehr Zeit und Unterstützung, um Ihre Fähigkeiten und Talente zu entwickeln. Mit dem bewährten, speziell angepassten und erweiterten Angebot Jugendcoaching werden jungen Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, bei denen eine begleitende Heranführung an Ausbildungs- und bzw. oder Arbeitsfähigkeit aussichtsreich erscheint, Möglichkeiten, Grundlagen und damit Chancen auf ein faires Entgelt für geleistete Arbeit und auf ein gutes selbstbestimmtes Leben eröffnet“, führt die Leiterin des  Sozialministeriumservice, Landesstelle OÖ, Mag.a Brigitte Deu, aus.

Individuelle Perspektivenplanung inklusive Potentialanalyse durch das Jugendcoaching als zentraler Gatekeeper

Das Ergebnis dieser AF25-Perspektivenplanung mit konkreter Maßnahmenempfehlung ist Grundlage für die weitere Betreuung der Person.

Der AF25-Perspektivenplan stellt eine für die relevanten Systempartner verbindliche Empfehlung dar. Bei der Erstellung werden die betroffene Person selbst, Erziehungsberechtigte und – je nach Bedarf – AMS-Jugendberater mittels kooperativen Settings miteinbezogen.  Wichtig im gesamten Integrationsprozess ist die Durchlässigkeit der Systeme. Die Person entscheidet im Sinne der Selbstbestimmtheit, welches Angebot sie annehmen möchte.

Durchgehendes Betreuungsprinzip ist der Case-Management-Ansatz im Sinne einer systemübergreifenden Optimierung der Ressourcen. Das Jugendcoaching steigt immer dann ein, wenn keine andere Betreuung erfolgt und soll so sicherstellen, dass Jugendlichen immer der individuell am besten passende nächste Schritt empfohlen wird.

Bewährte Vernetzungsstrukturen werden für den Aufbau und die laufenden Weiterentwicklungen von bestehenden Angeboten genutzt, um Menschen mit Behinderungen bestmöglich auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten und sie bei der Arbeitssuche und beim Jobeinstieg zu unterstützen. 

Mit dieser Vereinbarung ist ein gutes Zusammenwirken zwischen den Angeboten des SMS (insbesondere Jugendcoaching), des AMS und der Länder sichergestellt.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 24. Juni 2024