Väterkarenz: Anspruch, Dauer & Fristen
Väter haben ebenso Rechtsanspruch auf Elternkarenz wie Mütter. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Väter im Rahmen der Väterkarenz somit für eine bestimmte Zeit ganz dem Nachwuchs widmen. Wir haben für Sie alle relevanten Informationen zur Väterkarenz Österreich zusammengestellt.
Anspruch auf Väterkarenz
Nach der Geburt eines Kindes steht der Mutter im Regelfall eine achtwöchige Schutzfrist zu (bei Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburten bis zu sechzehn Wochen). Danach beginnt die Elternkarenz.
Die Eltern können selbst entscheiden, welcher Elternteil Karenz in Anspruch nimmt. Der Rechtsanspruch auf Karenz besteht somit für beide Elternteile. Auch eine Aufteilung der Karenzzeiten untereinander ist möglich. Ein Wechsel der Kinderbetreuung ist jedoch maximal zweimal möglich. Jeder Karenzabschnitt muss sich über eine Dauer von mindestens zwei Monaten erstrecken.
Generell können beide Elternteile nicht gleichzeitig in Karenz sein. Eine Ausnahme stellt der erste Wechsel dar, bei dem eine einmonatige Überschneidung der Karenz möglich ist. Wird dieser sogenannte Überlappungsmonat in Anspruch genommen, reduziert sich der Gesamtanspruch der Karenz um einen Monat.
Anspruch auf Väterkarenz haben nachstehend aufgeführte Personengruppen:
- Heimarbeiter
- Dienstnehmer
- Vertragsbedienstete des Landes oder Bundes
- Beamte
- Lehrlinge
Freie Dienstnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf Väterkarenz.
Um Väterkarenz in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- gemeinsamer Haushalt mit dem Kind (gleicher Hauptwohnsitz)
- keine gleichzeitige Karenz mit der Kindesmutter (Ausnahme: vierwöchiger Übergang beim ersten Wechsel).
- schriftliche Bekanntgabe der Karenzdauer beim Arbeitgeber
- während der Karenz wird kein Gehalt vom Arbeitgeber bezogen
- Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld
- Bei Bedarf: Dokumente zum Nachweis einer vorhandenen Adoptiv- oder Pflegevaterschaft
Beantragung und Meldefristen
Wann muss man eine Väterkarenz beantragen? Väter, die in Karenz gehen möchten, müssen dies in jedem Fall im Vorhinein dem Arbeitgeber melden. Sämtliche Vereinbarungen sollten schriftlich erfolgen und Meldungen eingeschrieben verschickt werden
Um eine Väterkarenz in Anspruch nehmen zu können, gilt es, folgende Fristen einzuhalten:
- Karenzbeginn nach dem Ende der Schutzfrist der Mutter: Beginnt der Vater mit der Karenz unmittelbar im Anschluss an das Ende der Schutzfrist der Mutter, so muss die Meldung der Karenz bis spätestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes erfolgen.
- Karenzbeginn während Elternkarenz im Wechsel mit der Mutter: Erfolgt ein Wechsel der Karenzierung, so muss die Väterkarenz frühestens vier und spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn gemeldet werden.
Karenzverlängerung
Die Väterkarenz kann einmal verlängert werden. Wird eine bereits gemeldete Karenz verlängert, muss dies spätestens drei Monate vor Ablauf der zuvor vereinbarten Väterkarenz-Dauer erfolgen. Bei einer vereinbarten Väterkarenz von weniger als drei Monaten, muss die Verlängerung spätestens zwei Monate vor Karenzende bekannt gegeben werden.
Dauer der Väterkarenz
Wie lange können Väter in Karenz gehen beziehungsweise wie lange muss die Väterkarenz mindestens dauern? Entscheiden sich Eltern dafür, dass der Vater eine Karenz in Anspruch nimmt, so muss dies für mindestens zwei Monate erfolgen. Es gibt somit eine Mindestdauer der Väterkarenz.
Wie lange die Väterkarenz dauern kann, hängt unter anderem davon ab, wann das Kind geboren wurde. Konkret gelten folgende Regelungen:
Für Geburten vor 01.11.2023
Die Karenz endet spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes.
Für Geburten ab 01.11.2023
Die Karenz endet mit Ende des 22. Lebensmonats des Kindes.Besteht eine der folgenden drei Voraussetzungen, kann die Karenz bis zum Ablauf des 24. Lebensmonats des Kindes (Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes) dauern:
1. Der zweite Elternteil geht ebenfalls in Karenz (Mindestdauer von 2 Monaten).
2. Die Person, die Karenz in Anspruch nimmt, ist Alleinerzieher_in.
3. Ein Elternteil hat keinen Karenzanspruch und die Karenz des anderen Elternteils beginnt frühestens zwei Monate nachdem das Beschäftigungsverbot nach der Geburt beendet wurde.
Vor- und Nachteile der Väterkarenz
Sowohl in beruflicher als auch privater Hinsicht gibt es für Papas einige gute Gründe, Karenz in Anspruch zu nehmen:
- persönliche Bindung zum Kind wird gestärkt
- veränderte Wahrnehmung der typischen Rollenverteilung zwischen Männern und Frauen
- Erlangung sozialer Kompetenzen, die auch den beruflichen Alltag positiv beeinflussen können, wie Teamfähigkeit, effiziente Arbeitsgestaltung, erhöhtes Verantwortungsbewusstsein, etc.
Demgegenüber existieren aber auch einige nachteilige Erscheinungen:
- finanzielle Einbußen: Das Einkommen in der Karenz ist im Vergleich zum regulären Verdienst reduziert. Wenn der Vater den Großteil des Familieneinkommens erwirtschaftet und sich das Einkommen während der Karenzierung des Vaters stark verringert, kann das zu einem finanziellen Engpass führen.
- beruflicher Wiedereinstieg: Die Rückkehr in den beruflichen Alltag nach der Karenz erweist sich sowohl bei Müttern als auch bei Vätern oftmals als herausfordernd.
- Inflexibilität: Viele Dienstgeber reagieren nicht erfreut, wenn Männer in Karenz gehen möchten. Ein positiver Trend zu mehr Akzeptanz ist allerdings insbesondere in größeren Städten zu verzeichnen.
Kündigungsschutz während Väterkarenz
Für Väter in Karenz gilt ein Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser Schutz beginnt aber nicht bereits vor der Geburt des Kindes (wie es bei Müttern der Fall ist), sondern zu abweichenden Zeitpunkten:
- Antritt der Väterkarenz unmittelbar nach Ende der Schutzfrist der Mutter:
Beginn des Kündigungs- und Entlassungsschutzes mit dem Zeitpunkt der Karenzmeldung, frühestens jedoch mit dem Tag der Geburt. - Antritt der Väterkarenz im Wechsel mit der Mutter:
Beginn des Kündigungs- und Entlassungsschutzes vier Monate vor Antritt der Karenz
Der Kündigungsschutz im Zusammenhang mit der Väterkarenz erlischt vier Wochen nach Ende der Arbeitsfreistellung.
Geldleistungen während Väterkarenz
Im Zuge der Väterkarenz erhalten freigestellte Personen kein Gehalt vom Arbeitgeber. Die Karenzgeld-Berechnung erfolgt auf andere Art und Weise. In diesem Zeitraum gebührt allen Anspruchsberechtigten Kinderbetreuungsgeld, welches auf Antrag vom jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger ausbezahlt wird.
Wenn beide Elternteile abwechselnd in Karenz gehen möchten, müssen sie sich gemeinsam für eines von zwei möglichen Karenz-Modellen entscheiden. Ein Modell ist das pauschale Kinderbetreuungsgeld (Kinderbetreuungsgeld Konto). Hier können die Eltern selbst wählen, wie lange sie in Karenz gehen möchten. Wenn beide Elternteile in Karenz gehen, beträgt die Anspruchsdauer zwischen 456 Tage bis maximal 1063 Tage. Der Tagsatz des Kinderbetreuungsgeldes richtet sich nach der gewählten Bezugsdauer.
Die zweite Variante ist das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Hier erhält eine Person in Karenz bis zum 365. Tag ab der Geburt des Kindes 80 % des zuletzt bezogenen Einkommens, begrenzt mit einem bestimmten Tageshöchstsatz. Gehen beide Elternteile in Karenz, kann die Bezugsdauer bis maximal 426 Tage betragen. Bei dieser Variante müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie beispielsweise eine durchgehende Erwerbstätigkeit über mindestens 182 Tage sowie kein Bezug von Notstandshilfe, Arbeitslosengeld und dergleichen.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den beiden Varianten des Kinderbetreuungsgeldes.
Was ist der Papamonat?
In Österreich gibt es für Väter die Möglichkeit, in den ersten Lebenswochen des Kindes vom Dienst freigestellt zu werden. Ebenso wie bei der Väterkarenz existiert hier ein Rechtsanspruch für alle unselbstständig erwerbstätigen Väter bzw. zweiten Elternteile, im Fall von gleichgeschlechtlichen Paaren.
Der Vater erhält während dieser Zeit kein Entgelt vom Arbeitgeber, er ist stattdessen unentgeltlich vom Dienst freigestellt. Jedoch besteht die Möglichkeit, während des Papamonats den Familienzeitbonus in Anspruch zu nehmen.
Der Papamonat erstreckt sich über einen Zeitraum von einem Monat und kann ausschließlich während der Schutzfrist der Mutter genommen werden.
Eine Voraussetzung, um den Papamonat beanspruchen zu können, ist, dass der Vater mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt.
Ferner ist der Vater verpflichtet, das Vorhaben rechtzeitig beim Dienstgeber anzukündigen. Diese Vorankündigung muss spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin erfolgen. Kann dies aufgrund einer Frühgeburt nicht eingehalten werden, so entfällt die Pflicht der Vorankündigung. Außerdem ist der Arbeitgeber unverzüglich über die Geburt sowie spätestens innerhalb einer Woche nach erfolgter Entbindung über den genauen Antrittstermin zu informieren.
Ab dem Zeitpunkt der Vorankündigung beziehungsweise frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin beginnt für den Vater ein Kündigungs- und Entlassungsschutz, welcher sich über den Zeitraum des Papamonats bis vier Wochen nach Ende der Dienstfreistellung erstreckt.
Was bedeutet Familienzeitbonus?
Nimmt ein Vater bzw. der zweite Elternteil in den ersten zwei Lebensmonaten des Kindes den Papamonat in Anspruch, so erhält er in dieser Zeit kein Entgelt vom Arbeitgeber. Ihm steht allerdings ein pauschaler Tagesbetrag zu, welcher als „Einkommensersatz“ dient und vom Krankenversicherungsträger ausbezahlt wird. Dies ist der Familienzeitbonus (FZB).
Unter den folgenden Voraussetzungen erhalten Väter diesen finanziellen Zuschuss:
- Der Vater lebt mit dem Kind und dem zweiten Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt.
- Der Lebensmittelpunkt (und damit der gemeinsame Hauptwohnsitz) ist in Österreich.
- Bezug von Familienbeihilfe für das Kind.
- Beanspruchung der Familienzeit (beispielsweise Papamonat, Sonderurlaub bei Entfall der Bezüge, bei selbstständig Erwerbstätigen Ruhendmeldung oder Unterbrechung der gewerblichen Tätigkeit).
- Jener Elternteil, der den FZB beantragen will, muss in den letzten 182 Tagen vor Inanspruchnahme eine durchgehende Erwerbstätigkeit in Österreich nachweisen können, in der in die Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung einbezahlt wurden.
Der Familienzeitbonus kann für die Dauer von rund einem Monat (zwischen 28 und 31 Tagen) in Anspruch genommen werden. Dafür ist ein Antragsformular auszufüllen und beim zuständigen Krankenversicherungsträger abzugeben. Die Antragstellung erfolgt frühestens ab dem Tag der Entbindung, jedoch spätestens drei Monate danach. Die Bezugsdauer muss verbindlich festgelegt werden.
Bezieht der Vater in weiterer Folge Kinderbetreuungsgeld, so wird der Familienzeitbonus auf dieses angerechnet, wodurch sich der Betrag dieser monetären Leistung im selben Ausmaß reduziert.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 22. Juli 2024