Väterkarenz

Auch Väter haben – unter gewissen Voraussetzungen - einen Rechtsanspruch auf Elternkarenz, um sich für eine bestimmte Zeit ganz dem Nachwuchs widmen zu können. Wir haben im folgenden Artikel alle relevanten Informationen zur Väterkarenz Österreich für Sie zusammengestellt.

Anspruch auf Väterkarenz

Nach der Geburt eines Kindes steht der Mutter eine im Regelfall achtwöchige Schutzfrist zu (bei Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburten bis zu sechzehn Wochen). Danach beginnt die Elternkarenz
Ab diesem Zeitpunkt steht es den Eltern frei, die Karenz untereinander aufzuteilen, wobei ein Wechsel der Kinderbetreuung maximal zweimal möglich ist. Jeder Abschnitt muss sich über eine Dauer von mindestens zwei Monaten erstrecken
Generell können die Elternteile nicht zeitgleich in Karenz sein, eine Ausnahme stellt hier nur der erste Wechsel dar, bei dem eine einmonatige Überschneidung der Karenz möglich ist. Wird dies in Anspruch genommen, reduziert sich der Gesamtanspruch um einen Monat. Im Regelfall endet der Karenzanspruch mit dem zweiten Geburtstag des Kindes.

Nachstehend aufgeführte Personengruppen haben Anspruch auf Väterkarenz:

  • Heimarbeiter
  • Dienstnehmer
  • Vertragsbedienstete des Landes oder Bundes
  • Beamte
  • Lehrlinge

Achtung: Freie Dienstnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf eine Väterkarenz.

Im Folgenden gehen wir nun näher auf die Väterkarenz Voraussetzungen ein:

  • im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind wohnhaft (gleicher Hauptwohnsitz)
  • keine gleichzeitige Karenz mit der Kindsmutter (Ausnahme: vierwöchiger Übergang beim ersten Wechsel)
  • schriftliche Vereinbarung mit dem Dienstgeber vorliegend
  • kein Gehalt vom Arbeitgeber
  • Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld
  • bei Bedarf: Dokumente zum Nachweis einer vorhandenen Adoptiv- oder Pflegevaterschaft

Beantragung und Meldefristen

Wann muss man eine Väterkarenz beantragen? Väter, die in Karenz gehen möchten, müssen dies in jedem Fall im Vorhinein mit dem Arbeitgeber abklären. Sämtliche Vereinbarungen sollten schriftlich erfolgen, Meldungen eingeschrieben verschickt werden.

Um eine Väterkarenz in Anspruch nehmen zu können, gilt es, folgende Fristen einzuhalten:

  • Karenzbeginn nach dem Ende der Schutzfrist der MutterBeginnt der Vater mit der Karenz unmittelbar im Anschluss an das Ende der Schutzfrist der Mutter, so muss die Meldung der Karenz bis spätestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes erfolgen.
  • Karenzbeginn während Elternkarenz im Wechsel mit der MutterErfolgt ein Wechsel der Karenzierung, so sollte der Antrag frühestens vier und spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Väterkarenz gestellt werden. 
  • Karenzverlängerung
    Wird eine bereits gemeldete Karenz verlängert, so sollte dies spätestens drei Monate vor Ablauf der zuvor vereinbarten Väterkarenz-Dauer erfolgen. Bei einem kürzeren Zeitraum endet die Frist zwei Monate vor Karenzende.

Dauer der Väterkarenz

Wie lange können Väter in Karenz gehen beziehungsweise wie lange muss die Väterkarenz mindestens dauern? Entscheiden sich Eltern dafür, dass der Vater eine Karenz in Anspruch nimmt, so muss dies für mindestens zwei Monate erfolgen. Es gibt somit eine Mindestdauer der Väterkarenz. Die Zeitspanne ist in jedem Fall mit dem Dienstgeber abzusprechen, der Rechtsanspruch erlischt mit dem zweiten Geburtstag des Kindes.

Vor- und Nachteile der Väterkarenz

Sowohl in beruflicher als auch privater Hinsicht gibt es für Papas einige gute Gründe, die für die Inanspruchnahme einer Karenz sprechen:

  • persönliche Bindung zum Kind wird gestärkt
  • veränderte Wahrnehmung der typischen Rollenverteilung zwischen Männern und Frauen
  • Erlangung sozialer Kompetenzen, die auch den beruflichen Alltag positiv beeinflussen können, wie Teamfähigkeit, effiziente Arbeitsgestaltung, erhöhtes Verantwortungsbewusstsein, etc.

Demgegenüber existieren aber auch einige nachteilige Erscheinungen:

  • finanzielle Einbußen: Das Einkommen in der Karenz ist im Vergleich zum regulären Verdienst reduziert. Wenn der Vater den Großteil des Familieneinkommens erwirtschaftet und sich das Einkommen während der Karenzierung des Vaters stark verringert, kann das zu einem finanziellen Engpass führen. 
  • beruflicher Wiedereinstieg: Die Rückkehr in den beruflichen Alltag nach der Karenz erweist sich sowohl bei Müttern als auch bei Vätern oftmals als herausfordernd.
  • Inflexibilität: Viele Dienstgeber reagieren nicht erfreut, wenn Männer in Karenz gehen möchten. Ein positiver Trend zu mehr Akzeptanz ist allerdings insbesondere in größeren Städten zu verzeichnen.

Kündigungsschutz während Väterkarenz

Für Väter in Karenz gilt ein Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser Schutz beginnt aber nicht bereits vor der Geburt des Kindes (wie es bei Müttern der Fall ist), sondern zu abweichenden Zeitpunkten:

  1. Antritt der Väterkarenz unmittelbar nach Ende der Schutzfrist der Mutter:
    Beginn des Kündigungs- und Entlassungsschutzes mit dem Zeitpunkt der Karenzmeldung
  2. Antritt der Väterkarenz im Wechsel mit der Mutter:
    Beginn des Kündigungs- und Entlassungsschutzes vier Monate vor Antritt der Karenz

Der Kündigungsschutz im Zusammenhang mit der Väterkarenz erlischt vier Wochen nach Ende der Arbeitsfreistellung.

Geldleistungen während Väterkarenz

Im Zuge der Väterkarenz erhalten freigestellte Personen kein Gehalt vom Arbeitgeber. Die Karenzgeld-Berechnung erfolgt auf andere Art und Weise. In diesem Zeitraum gebührt allen Anspruchsberechtigten Kinderbetreuungsgeld, welches auf Antrag vom jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger ausbezahlt wird. 

Wenn beide Elternteile abwechselnd in Karenz gehen möchten, müssen sie sich gemeinsam für eines von zwei möglichen Karenz-Modellen entscheiden.  Ein Modell ist das pauschale Kinderbetreuungsgeld (Kinderbetreuungsgeld Konto). Hier können die Eltern selbst wählen, wie lange sie in Karenz gehen möchten. Wenn beide Elternteile in Karenz gehen, beträgt die Anspruchsdauer zwischen 456 Tage bis maximal 1063 Tage. Der Tagsatz des Kinderbetreuungsgeldes richtet sich nach der gewählten Bezugsdauer. 

Die zweite Variante ist das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Hier erhalten Personen in Karenz 80% ihres zuletzt bezogenen Einkommens, begrenzt mit einem bestimmten Tageshöchstsatz. Bei dieser Variante müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie beispielsweise eine durchgehende Erwerbstätigkeit über mindestens 182 Tage beim selben Arbeitgeber sowie kein Bezug von Notstandshilfe, Arbeitslosengeld und dergleichen.

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den beiden Varianten des Kinderbetreuungsgeldes.

Was ist der Papamonat?

In Österreich gibt es für Väter die Möglichkeit, in den ersten Lebenswochen des Kindes vom Dienst freigestellt zu werden. Ebenso wie bei der Väterkarenz existiert hier ein Rechtsanspruch für alle unselbstständig erwerbstätigen Väter. Der Vater erhält während dieser Zeit kein Entgelt vom Arbeitgeber, er ist stattdessen unentgeltlich vom Dienst freigestellt. Jedoch besteht die Möglichkeit, während des Papamonats den Familienzeitbonus in Anspruch zu nehmen.
Der Papamonat erstreckt sich über einen Zeitraum von längstens vier Wochen und kann ausschließlich in jener Zeit genommen werden, in dem sich die Mutter in Schutzfrist befindet. 
Eine Voraussetzung, um den Papamonat beanspruchen zu können, beinhaltet, dass der Vater mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. 
Ferner ist der Vater verpflichtet, das Vorhaben rechtzeitig beim Dienstgeber anzukündigen. Diese Vorankündigung muss spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin erfolgen. Kann dies aufgrund einer Frühgeburt nicht eingehalten werden, so entfällt die Pflicht der Vorankündigung. Außerdem ist der Arbeitgeber unverzüglich über die Geburt sowie spätestens innerhalb einer Woche nach erfolgter Entbindung über den genauen Antrittstermin zu informieren.
Ab dem Zeitpunkt der Vorankündigung beziehungsweise frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin beginnt für den Vater ein Kündigungs- und Entlassungsschutz, welcher sich über den Zeitraum des Papamonats bis vier Wochen nach Ende der Dienstfreistellung erstreckt.

Was bedeutet Familienzeitbonus?

Nimmt ein Vater in den ersten zwei Lebensmonaten des Kindes den Papamonat in Anspruch, so erhält er in dieser Zeit kein Entgelt vom Arbeitgeber. Ihm steht allerdings ein pauschaler Tagesbetrag zu, welcher als „Einkommensersatz“ dient und vom Krankenversicherungsträger ausbezahlt wird. Dies ist der Familienzeitbonus (FZB)

Unter den folgenden Voraussetzungen erhalten Väter diesen finanziellen Zuschuss:

  • Der Vater lebt mit dem Kind und dem zweiten Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt. 
  • Der Lebensmittelpunkt (und damit der gemeinsame Hauptwohnsitz) ist in Österreich.
  • Bezug von Familienbeihilfe für das Kind.
  • Beanspruchung der Familienzeit (beispielsweise Papamonat, Sonderurlaub bei Entfall der Bezüge, bei selbstständig Erwerbstätigen Ruhendmeldung oder Unterbrechung der gewerblichen Tätigkeit). 
  • Jener Elternteil, der den FZB beantragen will, muss in den letzten 182 Tagen vor Inanspruchnahme eine durchgehende Erwerbstätigkeit in Österreich nachweisen können, in der in die Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung einbezahlt wurden.

Der Familienzeitbonus kann für die Dauer von rund einem Monat (zwischen 28 und 31 Tagen) in Anspruch genommen werden. Dafür ist ein Antragsformular auszufüllen und beim zuständigen Krankenversicherungsträger abzugeben. Die Antragstellung erfolgt frühestens ab dem Tag der Entbindung, jedoch spätestens drei Monate danach. Die Bezugsdauer muss verbindlich festgelegt werden.
Bezieht der Vater in weiterer Folge Kinderbetreuungsgeld, so wird der Familienzeitbonus auf dieses angerechnet, wodurch sich der Betrag dieser monetären Leistung im selben Ausmaß reduziert. 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 23. Juni 2022