Pendlerpauschale und Pendlerrechner
Um zu Ihrer Arbeit zu gelangen, müssen Sie regelmäßig pendeln? Sie fragen sich, ob Ihnen dafür das Pendlerpauschale in Österreich zusteht? Wir informieren Sie genau, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie hoch das kleine und das große Pendlerpauschale sind. Außerdem erklären wir Ihnen, wie Sie die Höhe Ihres persönlichen Pendlerpauschales herausfinden können.
Pendlerpauschale Österreich: Was ist das und wer hat Anspruch?
Als Pendlerpauschale bezeichnet man die pauschale Abgeltung von Fahrtkosten für das Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz über eine Verringerung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Sie sind Arbeitnehmer_in und müssen zwischen Ihrer Wohnung und Arbeitsstätte regelmäßig pendeln? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf das „kleine“ oder „große“ Pendlerpauschale.
Zu den einfließenden Faktoren zählen:
- Kilometerzahl pro Strecke von Wohnadresse zu Arbeitsstätte
- Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels (öffentliche Verkehrsmittel)
- Häufigkeit des Pendelns pro Monat
Kleines Pendlerpauschale
Sie sind Arbeitnehmer_in, die Entfernung zwischen Ihrer Wohnadresse und Arbeitsstätte beträgt mindestens 20 Kilometer und die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist an mehr als der Hälfte Ihrer Arbeitstage pro Kalendermonat zumutbar? Dann haben Sie Anspruch auf das kleine Pendlerpauschale.
Großes Pendlerpauschale
Sie sind Arbeitnehmer_in und die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist nicht möglich oder nicht zumutbar, um von Ihrer Wohnadresse zu Ihrer Arbeitsstätte zu gelangen? Dann steht Ihnen bereits ab einer Entfernung von 2 Kilometern zwischen Wohnadresse und Arbeitsplatz das große Pendlerpauschale zu.
Pendlerpauschale beantragen: worauf Sie achten sollten
- Sie sind Arbeitnehmer_in und verfügen über mehrere Arbeitsstätten? Dann steht Ihnen maximal ein volles Pendlerpauschale (d.h. maximal drei Drittel) im Kalendermonat zu.
- Sie sind Arbeitnehmer_in und nutzen ein arbeitgebereigenes KFZ auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte? Dann steht Ihnen kein Pendlerpauschale zu.
- Sie sind Arbeitnehmer_in und verfügen über mehrere Wohnsitze? Dann haben Sie für die Berechnung des Pendlerpauschales ein Wahlrecht: Es kann entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene oder der Familienwohnsitz herangezogen werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Wegstrecke auch tatsächlich zurücklegen und dass ein Familienwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen mit eigenem Hausstand dort, wo der Steuerpflichtige seine engsten persönlichen Beziehungen hat) vorliegt.
- Sofern Kosten für Fahrten zwischen dem Wohnsitz am Arbeitsort und dem Familienwohnsitz als Werbungskosten berücksichtigt werden, können Sie für die Wegstrecke vom Familienwohnsitz zur Arbeitsstätte kein Pendlerpauschale beantragen.
Wie hoch ist das Pendlerpauschale in Österreich?
Die Höhe des Pendlerpauschales variiert nicht nur zwischen dem kleinen und großen Pendlerpauschale, sondern ist zusätzlich auch von der Entfernung Ihres Wohnortes von Ihrer Arbeitsstätte und von der Häufigkeit des Pendelns zwischen Wohnort und Arbeitsstätte abhängig.
- Das volle Pendlerpauschale steht Ihnen zu, wenn der jeweilige Arbeitsweg an mindestens elf Tagen pro Monat zurückgelegt wird.
- Zwei Drittel des Pendlerpauschales erhalten Sie, wenn Sie die Strecke Wohnort-Arbeitsstätte an acht bis zehn Kalendertagen pro Kalendermonat zurückgelegen.
- Das Pendlerpauschale steht Ihnen zu einem Drittel zu, wenn Sie zwischen vier und sieben Kalendertagen im Kalendermonat zwischen Wohnort und Arbeitsstätte pendeln.
Höhe kleines Pendlerpauschale
Fahrtstrecke |
Betrag pro Monat |
Jahresbetrag |
mind. 20 km bis 40 km |
58,00 Euro |
696,00 Euro |
mehr als 40 km bis 60 km |
113,00 Euro |
1.356,00 Euro |
mehr als 60 km |
168,00 Euro |
2.016,00 Euro |
Beispiel:
Frau M. wohnt in Pöchlarn und arbeitet Vollzeit bei einem Unternehmen in Kematen an der Ybbs. Die Strecke legt sie mit dem eigenen Pkw zurück, da die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wesentlich länger dauern würde. Eine Wegstrecke beträgt ca. 48 km. Laut Pendlerrechner ist die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel zumutbar. Frau M. hat daher Anspruch auf das kleine Pendlerpauschale für eine Wegstrecke von mehr als 40 km bis 60 km. Das Pendlerpauschale von Frau M. beträgt monatlich 113,00 Euro bzw. jährlich 1.356,00 Euro.
Höhe großes Pendlerpauschale
Fahrtstrecke |
Betrag pro Monat |
Jahresbetrag |
mind. 2 km bis 20 km |
31,00 Euro |
372,00 Euro |
mind. 20 km bis 40 km |
123,00 Euro |
1.476,00 Euro |
mehr als 40 km bis 60 km |
214,00 Euro |
2.568,00 Euro |
mehr als 60 km |
306,00 Euro |
3.672,00 Euro |
Beispiel:
Herr M. wohnt in Sallersdorf in Oberösterreich. Sein Arbeitsplatz ist mitten in Linz. Viermal pro Woche fährt er mit dem eigenen Pkw zur Arbeit. Laut Pendlerrechner ist die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar. Pro Fahrt legt er 30 km zurück. Herrn M. steht daher für eine Wegstrecke von mehr als 20 km bis 40 km das große Pendlerpauschale in der Höhe von 123,00 Euro monatlich bzw. 1.476,00 Euro jährlich zu.
Das Pendlerpauschale steht Ihnen auch während Urlaub und Krankenstand zu.
Das Pendlerpauschale steht Ihnen auch während Urlaub und Krankenstand zu.
Pendlerrechner: Pendlerpauschale jetzt berechnen
Sie möchten erfahren, ob Sie Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro (genauere Erklärung siehe unten) haben? Ihre persönliche Berechnung des Pendlerpauschales können Sie ganz bequem online mit dem Pendlerrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) starten:
Jetzt Pendlerrechner-Anfrage starten
Der Pendlerrechner wird ständig aktuell gehalten, ein Ausbau bei den Massenbeförderungsmitteln wird ebenso miteinbezogen wie neu errichtete „Park & Ride“-Anlagen.
Wichtig:
- Das Ergebnis der Berechnung wird in das Formular L 34 EDV eingetragen. Dazu müssen Sie auf den Button „Formular drucken“ klicken. Dieses Formular müssen Sie unterschreiben und Ihrem Arbeitgeber übermitteln, sodass das Pendlerpauschale bzw. der Pendlereuro im Rahmen der Lohnverrechnung berücksichtigt werden kann.
- Der Pendlerrechner bietet keine Fahrtempfehlung, sondern dient ausschließlich der Ermittlung eines etwaigen Pendlerpauschales und Pendlereuros. Ihre persönlich gewählte Route kann somit von jener, die mittels des Pendlerrechners ermittelt wird, abweichen.
Wie wird das Pendlerpauschale beim Gehalt berücksichtigt?
Das Pendlerpauschale reduziert die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer. Das bedeutet, Ihre Lohnsteuer wird von der um das Pauschale verringerten Bemessungsgrundlage berechnet. Sie zahlen also weniger Lohnsteuer.
Pendlerpauschale beantragen: Was müssen Sie tun?
Sie müssen mit dem Pendlerrechner Ihren Anspruch auf Pendlerpauschale berechnen und das Ergebnis dieser Pendlerrechner-Anfrage ausdrucken. Dieses ausgedruckte Formular müssen Sie Ihrem Arbeitgeber unterschrieben übergeben. Erst dann kann Ihr Arbeitgeber das Pendlerpauschale bei der Lohnverrechnung berücksichtigen.
Was ist der Pendlereuro und wie wird er berechnet?
Sie haben Anspruch auf ein Pendlerpauschale? Dann steht Ihnen seit 1.1.2013 auch der sogenannte Pendlereuro zu. Der Pendlereuro beträgt zwei Euro pro Kilometer von Wohnadresse bis Arbeitsplatz pro Jahr.
Geben Sie die einfache Entfernung der Strecke an, denn der Pendlereuro wird automatisch für die Hin- und Retourfahrt berechnet.
Der Pendlereuro reduziert Ihre Lohnsteuer: Er ist ein steuerlicher Absetzbetrag, der von Ihrem Arbeitgeber in der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt wird. Der Pendlereuro wird pro Jahr gewährt.
Erhöhung Pendlerpauschale und Pendlereuro von Mai 2022 bis Juni 2023
Als Teil des Entlastungspakets gegen die Teuerung von Energie- und Treibstoffpreisen erhöhte die Bundesregierung das Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023 um 50 % und vervierfachte den Pendlereuro. Diese Erhöhung war befristet und ist nicht mehr aktuell.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Pendlerpauschale 2024?
Die Höhe des Pendlerpauschales hängt von der Kilometerzahl pro Strecke von Wohnadresse zu Arbeitsstätte, der Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel und der Häufigkeit des Pendelns pro Monat ab. Es beträgt zwischen 58,00 und 306,00 Euro pro Monat.
Wann kann ich das Pendlerpauschale in Österreich beantragen?
Das Pendlerpauschale können Sie während des Kalenderjahres beim Arbeitgeber beantragen oder nach Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung.
Pendlerpauschale Österreich berechnen: Wie geht das?
Bei der Berechnung werden die Kilometerzahl pro Strecke von Wohnadresse zu Arbeitsstätte, die Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels (öffentliche Verkehrsmittel) und die Häufigkeit des Pendelns pro Monat miteinbezogen. Das Pendlerpauschale können Sie mit dem Pendlerrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) ganz einfach online berechnen lassen.
Ist es besser, das Pendlerpauschale monatlich oder jährlich zu beantragen?
Das Pendlerpauschale Österreich besteht aus gesetzlich festgelegten Beträgen. Die Höhe des Pendlerpauschales ist identisch, unabhängig davon, ob es monatlich oder jährlich beantragt wird. Unterschiedlich ist nur die Form der Auszahlung. Bei einer monatlichen Auszahlung erfolgt die Beantragung beim Arbeitgeber. Das Pendlerpauschale wird bei der Lohnverrechnung berücksichtigt und Ihnen bleibt netto mehr übrig. Bei der jährlichen Beantragung holen Sie sich dieselbe Ersparnis über die Arbeitnehmerveranlagung zurück, indem der Betrag im Nachhinein die Steuerbemessungsgrundlage reduziert.
Weiterführende Informationen
Sie haben eine Arbeit angenommen oder eine Lehrausbildung begonnen, die weit von Ihrem Wohnort entfernt ist? Dann unterstützen wir Sie und ersetzen Ihnen einen Teil der Fahrt- und Unterkunftskosten.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 17. September 2024