Das Integrationsjahr

Sie sind asylberechtigt, subsidiär schutzberechtigt und eine Asylwerberin bzw. ein Asylwerber aus Syrien? Sie wollen besser Deutsch lernen und eine Arbeit finden? Dann hilft Ihnen das Integrationsjahr.

Informationen zum Integrationsjahr in Fremdsprachen

Diese Informationen gibt es auch auf Englisch, Französisch, Arabisch und Farsi.

Wann müssen Sie am Integrationsjahr teilnehmen?

Wenn Sie

  • nach dem 31.12.2014 als asylberechtigt oder subsidiär schutzberechtigt anerkannt wurden und
  • bis heute keinen Arbeitsplatz gefunden haben.

Wann dürfen Sie am Integrationsjahr teilnehmen?

Wenn Sie eine Asylwerberin bzw.  ein Asylwerber aus Syrien sind und mindestens drei Monate zum Asylverfahren zugelassen sind und mit hoher Wahrscheinlichkeit bleiben dürfen, können Sie am Integrationsjahr teilnehmen – vorausgesetzt, Sie erfüllen diese Bedingungen:

  • Sie haben grundlegende Deutschkenntnisse (Sprachniveau A1)
  • Sie haben die Pflichtschule erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie sind arbeitsfähig.

Bitte beachten Sie dabei: Wird Ihr Asylantrag abgelehnt, müssen Sie das Integrationsjahr sofort beenden.

Wie hilft Ihnen das Integrationsjahr?

  • Sie nehmen am gesellschaftlichen Leben teil.
  • Sie lernen wichtige Fähigkeiten, die Ihnen in unterschiedlichen Berufen nützen.
  • Und: Sie lernen besser Deutsch.

Unser gemeinsames Ziel: Sie finden eine Arbeit.

Was erwartet Sie im Integrationsjahr?

  • Sie lernen gemeinsam mit anderen Deutsch.
  • Sie lernen unterschiedliche Berufe kennen.
  • Sie finden heraus, welcher Beruf zu Ihnen passt.
  • Sie lernen, wie Sie sich erfolgreich bewerben.
  • Sie lernen wichtige berufliche Fähigkeiten.
  • Und noch einiges mehr.

Wie lange dauert das Integrationsjahr?

Höchstens 1 Jahr.

wobei Sie vor Ablauf des Jahres angefangene Maßnahmen noch abschließen können.

Wie hoch ist Ihr Einkommen im Integrationsjahr?

Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte: Während des Integrationsjahres bekommen Sie von uns

  • eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts und
  • eine Beihilfe zu den Kursnebenkosten.

Asylwerberinnen und Asylwerber aus Syrien: Sie erhalten die Grundversorgung.

Wo melden Sie sich zum Integrationsjahr an?

Bei Ihrer AMS Beraterin, Ihrem AMS Berater: Wir …

  • informieren Sie gerne detailliert über die Bedingungen und
  • erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Ablaufplan für Ihr Integrationsjahr.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 03. April 2023