Abschaffung der Bildungskarenz und mögliche Einschränkung der geringfügigen Zuverdienstmöglichkeiten zu Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe
Die Verhandler_innen von FPÖ und ÖVP zur Bildung einer neuen Bundesregierung haben am 16. Jänner 2025 ihre Budgetpläne vorgestellt. So soll die Bildungskarenz, die vom AMS ausgezahlt wird, abgeschafft werden. Genauere Informationen liegen uns derzeit noch nicht vor. Die Höhe der genannten Einsparung für 2025 lassen jedoch auf ein sehr rasches Ende der Möglichkeit Bildungkarenz zu beginnen schließen.
BILDUNGSKARENZ/BILDUNGSTEILZEIT
Bis wann können Anträge auf Bildungskarenz gestellt werden?
Eine Abschaffung der Bildungskarenz kann nur durch eine Gesetzesänderung erfolgen. Bis dahin gilt die aktuelle Rechtslage.
Was geschieht mit bereits genehmigten Anträgen?
Wir gehen nicht davon aus, dass es zu Einschränkungen von bereits genehmigten Anträgen kommt.
GERINGFÜGIGER ZUVERDIENST
Laut Medienberichten soll es zu einer weitgehenden Abschaffung der geringfügigen Zuverdienstmöglichkeiten neben Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe kommen.
Nähere Details sind dem AMS noch nicht bekannt.
Auch hier bräuchte es gesetzliche Änderungen im ALVG.
Bevor wir hierzu im Detail Stellung nehmen können, muss erst ein entsprechender Gesetzesentwurf vorliegen.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 17. Januar 2025