AMS Betreuung für vom Hochwasser betroffene Kundinnen und Kunden

Kontrollmeldungen für betroffene Personen bis inklusive Mittwoch ausgesetzt, Frist zur Geltendmachung des Arbeitslosengeldes verlängert.


  • Veröffentlicht 15.09.2024
  • Bundesland Österreichweit

- Nachsicht bei Kontrollmeldungen bzw. Versäumnisse bis inklusive
  Mittwoch für betroffene Personen

- Frist zur Geltendmachung des Arbeitslosengeldes verlängert

- Weitere Festlegungen/Verlängerungen nach Notwendigkeit

Aufgrund der aktuellen und noch drohenden Witterungslage und den damit verbundenen Hochwasserschäden bzw. Verkehrssperren weist das Arbeitsmarktservice darauf hin, dass von Hochwasserschäden unmittelbar betroffene Personen vorgeschriebene Kontrollmeldetermine bis inklusive Mittwoch sanktionsfrei nicht einhalten müssen. Dies gilt auch für Mitglieder von Hilfsorganisationen, wie dem Roten Kreuz oder der Freiwilligen Feuerwehr für Hochwassereinsätze, oder für Personen denen die Anreise zum AMS aufgrund von Verkehrssperren bzw. Unpassierbarkeit verunmöglicht wurde.

Für oben genannte, betroffene Personen wird außerdem die Frist zur Geltendmachung von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe für diese Tage verlängert.

Dies gilt insbesondere in den besonders betroffenen Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark.

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an unsere Servicelines. Die Telefonnummern finden Sie auf unserer Homepage www.ams.at - ServiceLines

"Unser Mitgefühl gilt den Betroffenen, unser Dank und unsere Anerkennung den zahlreichen Mitgliedern der Rettungs- und Hilfsorganisationen und allen die da draußen ihren Familienmitgliedern,  Freundinnen und Freunden, Bekannten und Nachbarn helfen" so der Vorstand des AMS, Johannes Kopf und Petra Draxl abschließend.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 18. September 2024