Ab 21.4.2023 keine Beschäftigungsbewilligung mehr für Vertriebene notwendig
Personen mit einer blauen Aufenthaltskarte ("Ausweis für Vertriebene") haben ab 21. April 2023 (Inkrafttreten des BGBl 43/2023) freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
Das heißt, Unternehmen brauchen keine Bewilligung durch das AMS, wenn sie Personen mit einem Ausweis für Vertriebene beschäftigen wollen.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 17. Juli 2023