Ab 21.4.2023 keine Beschäftigungsbewilligung mehr für Vertriebene notwendig


  • Veröffentlicht 21.04.2023
  • Bundesland Österreichweit

Personen mit einer blauen Aufenthaltskarte ("Ausweis für Vertriebene") haben ab 21. April 2023 (Inkrafttreten des BGBl 43/2023) freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.

Das heißt, Unternehmen brauchen keine Bewilligung durch das AMS, wenn sie Personen mit einem Ausweis für Vertriebene beschäftigen wollen. 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 17. Juli 2023