Die Corona-Krise hat den österreichischen Arbeitsmarkt erfasst
Seit Mitte März 2020 verzeichnete das Arbeitsmarktservice (AMS) erhebliche Zuströme in die Arbeitslosigkeit, während die üblichen Arbeitsaufnahmen aufgrund der Betriebsschließungen weitgehend ausblieben.
"Dieser extreme Anstieg der Arbeitslosigkeit ist nicht nur eine enorme Herausforderung für die so vielen von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen und ihre Familien, sondern stellt auch das AMS und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor eine noch nie dagewesene Belastungsprobe. Ich danke allen meinen Kolleginnen und Kollegen für den so großen Einsatz, den sie jetzt zeigen", erklärte Johannes Kopf, Vorstand des Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich.
Seit Mitte März 2020 verzeichnete das Arbeitsmarktservice (AMS) erhebliche Zuströme in die Arbeitslosigkeit, während die üblichen Arbeitsaufnahmen aufgrund der Betriebsschließungen weitgehend ausblieben. Die Folge ist ein massiver Anstieg der Arbeitslosigkeit auf den Rekordwert von 504.345 (+199.934). Hinzu kommen 58.177 beim AMS als Schulungsteilnehmer registrierte Personen. Die Zuströme in Arbeitslosigkeit erfolgten vor allem aus dem Bereich Tourismus, wo die Saison Mitte März mit den Schließungen der Betriebe praktisch beendet wurde. Nach dem Tourismus folgten die Bauwirtschaft, die Arbeitskräfteüberlassung sowie der Handel als wichtigste Herkunftsbereiche für die steigende Arbeitslosigkeit.
Die Arbeitslosenquote nach nationaler Definition lag Ende März bei geschätzten 12,2 Prozent, das ist ein Anstieg von +4,7%-Punkten gegenüber dem März 2019. Die Arbeitslosenquote nach internationaler Erhebungsmethode gemäß EUROSTAT lag für Februar 2020 bei 4,4% (- 0,3%-Punkte).
Ende März 2020 standen beim AMS 60.722 sofort verfügbaren offenen Stellen (-15.699, -20,5%) zur Verfügung. Insgesamt konnten 2020 bereits 157.784 Personen aus AMS-Vormerkung heraus wieder Arbeit aufnehmen. Geschätzte 3.626.000 Personen, das sind mindestens 150.000 Personen weniger als im März 2019 bzw. -4,0%, befanden sich Ende März 2020 in unselbständigen Beschäftigungsverhältnissen.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. April 2020