Nö. Jobsuchende leisten Hilfe bei Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser
AMS NÖ und Land finanzieren Entlohnung für Hilfskräfte in Gemeinden
Das Arbeitsmarktservice (AMS) NÖ und das Land bieten den vom Hochwasser getroffenen niederösterreichischen Gemeinden tatkräftige Hilfe an. Ab sofort können Gemeinden der Bezirke St. Pölten, Tulln, Melk, Krems und Korneuburg auch mit Unterstützung durch Jobsuchende bei den Aufräum- und Instandsetzungsarbeiten rechnen. Jobsuchende, die sich melden, um die Hilfskräfte vor Ort zu unterstützen, werden vom AMS und dem Land NÖ entlohnt. Für die betroffenen Gemeinden fallen keine Kosten für diese Unterstützung an.
Sandra Kern, Landesgeschäftsführerin des AMS NÖ: „Die unmittelbaren Folgen des Hochwassers scheinen beseitigt, aber in den betroffenen Gemeinden gibt es weiter viel zu tun! Tatkräftige Unterstützung und Mitanpacken, wenn andere erschöpft sind oder wieder an ihren Arbeitsplätzen gebraucht werden, sind weiterhin notwendig. Daher laden wir Jobsuchende ein, bei unserer Hilfsaktion mitzumachen. Die anfallenden Kosten dafür teilen sich AMS und Land zu je 50 Prozent.“
Die Geschäftsstellen des AMS, die im Einzugsgebiet des Hochwassers liegen, informieren bereits arbeitslose KundInnen über die Aktion bzw. nehmen freiwillige Meldungen entgegen. Die „Menschen und Arbeit GmbH“ sondiert den Bedarf der betroffenen Gemeinden. Die Eckdaten der Aktion:
- Laufzeit ab sofort bis Jahresende 2024
- Das AMS NÖ hat passende arbeitslose Kund_innen der Bezirke St. Pölten, Tulln, Krems, Melk und Korneuburg bereits eingeladen, sich zu beteiligen.
- Jobsuchende aus anderen nö. Regionen können gerne mitmachen, wenn sie mobil sind und selbständig in die Einsatzgebiete kommen können.
- Die Teilnehmer_innen werden mindestens ein Monat bis maximal Jahresende 2024 bei der „Menschen und Arbeit GmbH“ angestellt und im Rahmen gemeinnütziger Arbeitskräfteüberlassung in den Gemeinden eingesetzt. Die Entlohnung entspricht dem Gemeinde-Vertragsbediensteten-Gesetz.
- Die Menschen und Arbeit GmbH nimmt mit den vom Hochwasser betroffenen Gemeinden Kontakt auf, sondiert den Bedarf und koordiniert die Einsätze.
- Die anfallenden Lohnkosten werden von AMS NÖ und Land zu je 50% gefördert. Die Gemeinden müssen keinen finanziellen Beitrag leisten.
Landesrat Susanne Rosenkranz: „Das oberste Ziel der Politik muss es sein unseren Landsleuten in dieser schweren Situation bestmöglich zu helfen. Mit der Einbindung von Jobsuchenden in die Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser geben wir den Betroffenen nicht nur Hilfe vor Ort, sondern bieten auch den Arbeitssuchenden zumindest kurzfristig die Chance auf eine sinnvolle Beschäftigung. Damit unterstützen wir sie bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Als Landesrat für Arbeit ist es mir ein Anliegen diese sinnvolle Maßnahme mit finanziellen Mitteln des Landes unterstützen zu können. Wenn es uns schon nicht möglich ist den ideellen Schaden der Hochwasseropfer wieder gut zu machen, so müssen wir zumindest finanziell bestmögliche Unterstützung bieten.
Präsident des Österreichischen Gemeindebundes Johannes Pressl: „Jobsuche und Hilfstätigkeit verbinden sich mit dieser Förderaktion perfekt. Einer von vielen Bausteinen zur Hilfe für die von Katastrophen Geschädigten. Ich danke dem AMS und dem Land NÖ, dass sie mit dieser Aktion Arbeitsmarktintegration und Hilfe positiv verbinden!“
Präsident des Verbandes sozialdemokratischer GemeindevertreterInnen Andreas Kollross: „Die Unwetterkatastrophe im September hat in Niederösterreich noch nie dagewesene Ausmaße erreicht und großes Leid über große Teile der Bevölkerung gebracht. Viele Menschen stehen vor den Trümmern ihrer Existenz, viele Gemeinden vor gewaltigen Aufräumaufgaben. In dieser schlimmen Situation hilft die Aktion „Jobchance Hochwasserhilfe 2024“ gleich doppelt: den betroffenen Gemeinden mit so dringend benötigten, geförderten Arbeitskräften auf der einen Seite und auf der anderen Seite Menschen, die schon länger ohne Job sind, beim Wiedereinstieg ins Arbeitsleben. Eine überaus sinnvolle Initiative.“
Rückfragehinweis für die Redaktion:
AMS NÖ, Martina Fischlmayr, 050904 300-120; 0664/83 50 517
Büro LR Rosenkranz: Martin Glier, 0664/125 31 46
Diese Seite wurde aktualisiert am: 14. Oktober 2024