Zeitausgleich

Sie haben bereits einige Überstunden gemacht und fragen sich, ob Sie dafür Zeitausgleich in Anspruch nehmen können? Wir klären auf, ob Sie ein Recht auf Zeitausgleich haben, wie Zeitausgleich berechnet wird und was im Fall von Krankheit während Zeitausgleich gilt. Außerdem geben wir Ihnen Tipps, worauf Sie beim Zeitausgleich achten sollten.

Was bedeutet Zeitausgleich?

Zeitausgleich bedeutet die Abgeltung von geleisteten Überstunden in Freizeit anstelle von Geld. Während des Zeitausgleichs werden Sie als Arbeitnehmer_in weiterhin bezahlt und sind von der Arbeitspflicht freigestellt. 

Wie funktioniert Zeitausgleich?

Sobald Sie als Dienstnehmer_in mehr als die gesetzlich zulässige wöchentliche Normalarbeitszeit (im Regelfall 40 Stunden) oder die tägliche Normalarbeitszeit (im Regelfall 8 Stunden) arbeiten, fallen Überstunden an. Für diese geleisteten Überstunden können Sie, je nach Vereinbarung mit Ihrer Arbeitgeber_in, Zeitausgleich oder eine Auszahlung in Anspruch nehmen.

Wie wird Zeitausgleich berechnet?

Für jede geleistete Überstunde erhalten Sie mindestens einen Zuschlag von 50 Prozent. Eine Überstunde entspricht somit 1,5 Stunden Zeitausgleich oder 1,5 Stunden Abgeltung in Geld. Dieser Überstundenzuschlag von 50 Prozent gebührt Ihnen nach dem Arbeitszeitgesetz. Jegliche Abgeltung, die unter diesem Zuschlag von 50 Prozent liegt, ist verboten, da sie nicht dem im Arbeitszeitgesetz festgelegten Mindestausmaß entspricht. Kollektivverträge sehen häufig für Sonn- und Feiertagsarbeit sowie für Nachtarbeit höhere Zuschläge vor. Welche Regelungen auf Sie zutreffen, können Sie somit Ihrem geltenden Kollektivvertag bzw. Ihrem Arbeitsvertrag entnehmen.

Wird Zeitausgleich bezahlt?

Die Form der Abgeltung von Überstunden kann im Kollektivvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder im Einzelvertrag geregelt sein. Besteht keine derartige Regelung, so werden Überstunden ausbezahlt. 

Jedoch können Sie Zeitausgleich auch individuell mit Ihrer Arbeitgeber_in vereinbaren. Diese Vereinbarung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Bei Überstunden, die die Tagesarbeitszeit von 10 Stunden bzw. die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschreiten, können Sie als Dienstnehmer_in festlegen, ob Sie eine Abgeltung in Geld oder in Zeitausgleich in Anspruch nehmen möchten. 

Zeitausgleich anstelle von Auszahlung der Überstunden können Sie auch in Anspruch nehmen, wenn dies in Ihrem Fall bereits gelebte Praxis ist und Sie auch in der Vergangenheit für Ihre Überstunden Zeitausgleich genommen haben. Wünschen Sie eine Auszahlung von Überstunden, trotz gelebter Praxis von Zeitausgleich, müssen Sie das mit Ihrer Arbeitgeber_in vereinbaren.

Regelung von Zeitausgleich & Krankheit

Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) von 2013 müssen Arbeitnehmer_innen, die Zeitausgleich vereinbart haben und währenddessen erkranken, dennoch weiterhin den vereinbarten Zeitausgleich verbrauchen. Im Krankheitsfall gelten Krankheitstage während eines Zeitausgleichs somit nicht als Krankenstand, sondern als Zeitausgleich. 

Begründet wird diese Entscheidung damit, dass ein Krankheitsfall während Zeitausgleich keiner Arbeitsunfähigkeit im Rechtssinne gleichkommt, da während Zeitausgleich keine Arbeitspflicht besteht. Arbeitsverhinderung aufgrund von Krankheit kann somit während eines Zeitausgleichs nicht eintreten, da Zeitausgleich bereits eine bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht darstellt und sich ein Krankheitsfall in diesem Fall nicht auf das Arbeitsverhältnis auswirkt.

Unsere Tipps: Worauf Sie beim Zeitausgleich achten sollten

Sie möchten für Ihre geleisteten Überstunden Zeitausgleich in Anspruch nehmen? Wir geben Ihnen Tipps, worauf Sie achten sollten: 

  1. Art der Vereinbarung: 
    Sofern eine Vereinbarung von Zeitausgleich nicht bereits in Ihrer geltenden Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag getroffen wurde, sollte Zeitausgleich immer schriftlich vereinbart werden. 
  2. Zeitpunkt des Zeitausgleichs: 
    Der Zeitpunkt des Zeitausgleichs ist mit der Arbeitgeber_in zu vereinbaren. Sofern nach, im Arbeitszeitgesetz festgelegten, bestimmten Fristen jedoch kein Zeitausgleich zustande kommt, können Sie als Arbeitnehmer_in den Zeitpunkt des Zeitausgleichs selbst bestimmen oder auch eine Abgeltung in Geld verlangen. 
  3. Rücktritt von der Zeitausgleichsvereinbarung:
    Eine Zeitausgleichsvereinbarung wird als eine Art Dauerschuldverhältnis angesehen, welche nur aus wichtigem Grund jederzeit gelöst werden kann. Ist Ihre Zeitausgleichsvereinbarung nicht durchführbar, sollten Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren und von der Zeitausgleichsvereinbarung schriftlich zurücktreten. Dies kann beispielsweise im Fall von wichtigen persönlichen Dienstverhinderungsgründen eintreten, wie zum Beispiel Hochzeiten und Todesfällen naher Angehöriger, Übersiedlung, Geburt des eigenen Kindes oder Vorladungen von Ämtern.

Weiterführende Informationen

Arbeitszeitgesetz – AMS
Wie viele Wochenarbeitsstunden gelten als Normalarbeitszeit und ab wann fallen Überstunden an? Wie werden Überstunden abgegolten und wann sind Ruhepausen einzuhalten? Wir informieren Sie über alles rund um die rechtlichen Regelungen der Arbeitszeit. 

Überstundenpauschale – AMS 
Was genau ist eine Überstundenpauschale und wozu dient eine pauschale Abgeltung einer bestimmten Anzahl von Überstunden? Wir klären Sie auf!

Kollektivvertag – AMS 
Ein Kollektivvertrag verhilft Ihnen als Dienstnehmer_in zu vielen Rechten und Pflichten. Wir geben Ihnen alle Infos über Kollektivverträge und wo Sie Ihren geltenden Kollektivvertrag finden. 

Arbeitsvertrag – AMS 
Wozu dient ein Arbeitsvertag und ist er verpflichtend? Wir geben Ihnen alle wichtigen Informationen zum Arbeitsvertrag, auch Dienstvertrag genannt. 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. Juli 2022