Sonderzahlungen

Ob Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, über die Auszahlung von Sonderzahlungen freuen sich alle Beschäftigten. Wussten Sie, dass Sonderzahlungen nicht gesetzlich geregelt sind? Was bedeutet das für Sie als Arbeitnehmer_in? Welche Sonderzahlungen gibt es überhaupt und wie wird die Höhe berechnet? Erfahren Sie jetzt alles über Ihren Anspruch auf Sonderzahlungen!

Was sind Sonderzahlungen?

Sonderzahlungen werden steuerrechtlich als „sonstige Bezüge“ bezeichnet und sind Zahlungen, die Dienstnehmer_innen zusätzlich zu ihrem üblichen Arbeitsentgelt erhalten, jedoch nicht im Rahmen der normalen Beitragszeiträume. Sonderzahlungen werden somit in größeren Zeitabständen als das monatliche Entgelt bei Angestellten bzw. der Wochenlohn bei Arbeiter_innen ausbezahlt. 

Welche Sonderzahlungen gibt es?

In Österreich gibt es eine Reihe von Sonderzahlungen, dazu zählen unter anderem:

  • Urlaubsgeld (wird auch als Urlaubszuschuss, Urlaubsbeihilfe oder 13. Gehalt bezeichnet)
  • Weihnachtsgeld (wird auch als Weihnachtsremuneration oder 14. Gehalt bezeichnet)
  • außerordentliche Belohnungen
  • Jubiläumsgelder
  • Inventurgelder
  • Gewinnanteile
  • Bilanzgeld
  • Abfertigung
  • Pensionssonderzahlungen
  • unterschiedliche Prämien
  • Provisionen

Bei Auszahlungen, wie Prämien, Provisionen und Bilanzgeld kann nicht automatisch von Sonderzahlungen ausgegangen werden. Hierfür müssen je nach Bezug unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden.

Steuerlicher Vorteil von Sonderzahlungen

Sonderzahlungen werden anders versteuert als die laufenden Bezüge: Im Ausmaß von zwei durchschnittlichen Monatsbezügen (Jahressechstel) wird ein fester, aber begünstigter Lohnsteuersatz herangezogen. Zudem gibt es eine Freigrenze – die ersten 620 Euro werden mit 0 % versteuert. 

Liegt das Jahressechstel bei höchstens 2.100 Euro, kommt zudem die sogenannten „Bagatellgrenze“ zu tragen und auch der begünstige Lohnsteuersatz wird nicht eingehoben. Sollten im Laufe des Jahres weitere Sonderzahlungen ausbezahlt werden und damit das Jahressechstel von 2.100 Euro überschritten werden, so müssen auch die bereits erhaltenen Sonderzahlungen versteuert werden. 

Sozialversicherungsrechtlich unterliegen Sonderzahlungen jedoch der Beitragspflicht und werden wie der laufende Bezug versteuert. 

Wer hat Anspruch auf Sonderzahlungen?

Der Anspruch auf Sonderzahlungen ist nicht gesetzlich geregelt, sondern ergibt sich aus Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag. 

Ob Sie Anspruch auf Sonderzahlungen haben, können Sie somit in Ihrem betreffenden Kollektivvertrag nachlesen. Sollte kein Kollektivvertrag anzuwenden sein, so können Sonderzahlungen auch im Arbeitsvertrag geregelt werden. 

Der Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag enthält zudem auch Informationen über Fälligkeit und Höhe der Sonderzahlungen.

Höhe der Sonderzahlungen

Die Höhe der Sonderzahlungen wird im Kollektivvertrag, dem Arbeitsvertrag oder den Betriebsvereinbarungen geregelt und kann sich somit sehr unterschiedlich gestalten. 

Bei der Höhe des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes wird jedoch meist von der Höhe des Monatslohns bzw. Monatsgehalts ausgegangen. Ob regelmäßig geleistete Überstunden und Prämien im Urlaubs- oder Weihnachtsgeld enthalten sind, muss im Kollektivvertrag geregelt sein oder vereinbart werden. 

Wann werden Sonderzahlungen ausbezahlt?

Eine einheitliche Regelung, wann Sonderzahlungen ausbezahlt werden, gibt es nicht. Die Fälligkeit der Sonderzahlungen wird vielmehr ebenfalls im jeweiligen Kollektivvertrag oder im Arbeitsvertrag geregelt. 

Bei einigen Sonderzahlungen haben sich jedoch bestimmte Auszahlungszeitpunkte durchgesetzt, so wird das Urlaubsgeld meist im Juni oder Juli und das Weihnachtsgeld im November oder Dezember ausbezahlt.

Sonderzahlungen bei Beendigung von Dienstverhältnissen

Wird ein Dienstverhältnis beendet, so stellt sich für viele die Frage, ob und in welcher Höhe Sonderzahlungen noch aliquot ausbezahlt werden oder ob der Dienstgeber Sonderzahlungen sogar rückverrechnen kann. 

Eventuelle Rückverrechnungsklauseln sind im Kollektivvertrag geregelt. Sieht der entsprechende Kollektivvertrag diesbezüglich keine Regelung vor, so sind die Sonderzahlungen entsprechend der Dauer des Dienstverhältnisses anteilsmäßig auszubezahlen. Sonderzahlungen werden nur dann in voller Höhe ausbezahlt, wenn das Dienstverhältnis auch das ganze Kalender- bzw. Wirtschaftsjahr andauert. 

Weiterführende Informationen

Kollektivvertrag – AMS
Was regelt ein Kollektivvertrag und wozu? Wir geben Ihnen alle Infos über die Inhalte eines Kollektivvertrages und welche Vorteile er Arbeitnehmer_innen bringt. 

Arbeitsvertrag – AMS
Was ist ein Arbeitsvertrag genau und was darf er beinhalten? Wir liefern Ihnen alle wichtigen Informationen. 

Arbeitszeitgesetz Österreich – AMS 
Was regelt das Arbeitszeitgesetz Österreich? Wir haben für Sie alle Infos zur Normalarbeitszeit, zu Überstunden und Ruhepausen. 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 25. Mai 2022