Pensionsversicherung

Solidarität, finanzielle Sicherheit, Versicherungsschutz – diese Schlagworte werden mit dem Stichwort Pensionsversicherung in Verbindung gebracht. Es gibt klare Regelungen bezüglich Zuständigkeiten, Leistungsanspruch und Auszahlungsmodalitäten. Wir liefern Ihnen einen Überblick der wichtigsten Informationen zur Pensionsversicherung in Österreich.

Allgemeines zur Pensionsversicherung

Was versteht man unter einer Pensionsversicherung?

In Österreich ist die gesetzliche Sozialversicherung in drei große Sparten unterteilt, die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Letztere hat den Zweck, dass Personen auch im (hohen) Alter oder bei krankheitsbedingten Ausfällen nach der Ausübung eines Berufs Zahlungen erhalten, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Tipps

Nähere Informationen zur ungefähren Höhe Ihrer Pension liefert Ihnen der Pensionsrechner.

Wissenswertes rund um die Möglichkeiten der Vorab-Pensionsberechnung finden Sie auf unserer Infoseite zum Pensionsrechner.

Was ist der Unterschied zwischen Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung?

Das Prinzip der Pflichtversicherung ist je nach Berufsgruppe in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. In Zusammenhang mit der Pensionsversicherung ist vor allem der Gemeinschaftsgedanke maßgebend: die Solidarität zwischen Jung und Alt, welche auch als Generationenvertrag bekannt ist. Die jüngere Generation ermöglicht mit ihren Beitragszahlungen älteren Menschen die Finanzierung Ihres Lebensunterhalts.

Im Rahmen der Pensionsversicherung besteht zusätzlich die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung in Form einer Selbst-, Weiter- oder Höherversicherung. Hier ein Auszug der Optionen:

  • Selbstversicherung für pflegende Angehörige
  • Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
  • Nachkauf von Ausbildungs- oder Studienzeiten
  • Weiterversicherung für pflegende Angehörige

Welche Versicherungsverhältnisse existieren?

Bei der Pensionsversicherung unterscheidet man zwischen Leistungen, die aus einem eigenen Versicherungsverhältnis bezogen werden (Eigenpension), sowie Bezügen, die aus einem Versicherungsverhältnis einer anderen Person erfolgen (Hinterbliebenenpension). 

Die folgenden Pensionsformen zählen zur Eigenpension und können teilweise auch im Zuge einer Frühpension zum Tragen kommen:

  • Alterspension
  • Langzeitversicherungspension
  • Korridorpension
  • Schwerarbeitspension
  • Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension

Demgegenüber stehen folgende Varianten der Hinterbliebenenpension:

  • Witwen- beziehungsweise Witwerpension
  • Pension für hinterbliebene eingetragene Partnerinnen und Partner
  • Waisenpension

Wer bezahlt die Beiträge der Pensionsversicherung und wie hoch sind diese?

Wie bereits erwähnt basiert die Pensionsversicherung in Österreich auf dem so genannten Generationenvertrag. Die jungen, berufstätigen Bevölkerungsmitglieder finanzieren auf diese Weise mit ihren Beitragszahlungen rund 90 Prozent der Pensionsleistungen. Hierbei verteilen sich die Beitragszahlungen ungefähr zu gleichen Teilen auf Dienstgeberin/Dienstgeber und Dienstnehmerin/Dienstnehmer.

Berechnet wird die Höhe dieser Zahlungen auf Basis des in der Regel in einem Kalendermonat erzielten, beitragspflichtigen Bruttoeinkommens. Anhand eines festgelegten Beitragssatzes wird somit die Beitragsgrundlage berechnet, die auch für die Berechnung der tatsächlichen Pensionshöhe die Basis darstellt. Aufgrund einer Höchstbeitragsgrundlage, die jedes Jahr den aktuellen Lohnentwicklungen angepasst wird, bleiben Bruttoeinkünfte über einer bestimmten Grenze beitragsfrei und sind somit Pensions-unwirksam.

Welche Leistungen werden von der Pensionsversicherung abgedeckt?

Von der Pensionsversicherung wird die finanzielle Absicherung für Menschen gewährleistet, die altersbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Ferner wird sichergestellt, dass Personen, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr einem Beruf nachgehen können, frühzeitig Pensionsleistungen in Anspruch nehmen können. Bevor diese Zahlungen geleistet werden, werden allerdings noch Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge sowie der medizinischen Rehabilitation gesetzt, um einen vorzeitigen Pensionsantritt hinauszuzögern oder zu verhindern. Eine weitere Variante des Leistungsbezugs ist die Hinterbliebenenpension, die nach dem Tod einer/eines Versicherten den Angehörigen zusteht.

Wer hat Anspruch auf eine Pension?

Generell haben jene Personen (oder deren Angehörige) Anspruch auf Leistungen aus der Pensionsversicherung, die über einen bestimmten Zeitraum gewisse Voraussetzungen erfüllen beziehungsweise Versicherungszeiten erworben und somit Beiträge eingezahlt haben.

Die Mindestversicherungszeit beträgt in Österreich aktuell 180 Beitragsmonate (das entspricht einem Zeitraum von 15 Jahren). Davon müssen mindestens 84 Versicherungsmonate (entspricht 7 Jahren) aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben worden sein.

Tipps

Weiterführende Informationen rund um Anspruchsvoraussetzungen die Alterspension betreffend erhalten Sie auf der Homepage der Pensionsversicherungsanstalt

Bin ich auch während möglicher Arbeitslosigkeit pensionsversichert? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie bei den FAQs des AMS.

Wie erfolgt die Pensionsauszahlung und wer ist zuständig?

Grundvoraussetzung, eine Leistung aus der Pensionsversicherung beziehen zu können, ist eine Antragstellung, da in Österreich keine Versicherungsleistung automatisch zugesprochen wird. Der Antrag kann mittels Formular oder einem formlosen Schreiben an die zuständige Stelle, einen anderen Sozialversicherungsträger wie beispielsweise die österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) oder eine Behörde der allgemeinen staatlichen Verwaltung (Magistrat oder Gemeindeamt) erfolgen. Die hier angeführten Versicherungsträger sind prinzipiell, je nach Erwerbstätigkeit, für die Pensionsversicherung zuständig:

  • Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
  • Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS)

Ausschlaggebend für die Zuständigkeit ist jener Versicherungsträger, bei dem in den letzten 15 Jahren vor dem Pensionsstichtag die größte Anzahl an Versicherungsmonaten erworben wurde. Falls in diesem Zeitraum keine Versicherungszeiten angefallen sind, liegt die Zuständigkeit bei jenem Versicherungsträger, bei dem das letzte Versicherungsmonat erworben wurde.

Tipp

Alle nötigen Informationen bezüglich Antragstellung für Leistungen aus der Pensionsversicherung sowie Downloadmöglichkeiten für Formulare erhalten Sie hier.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 29. Oktober 2024