Pensionsrechner

Wann kann ich in Pension gehen? Wie hoch werden meine monatlichen Pensionszahlungen ausfallen? Zwei bedeutende Fragen, deren Antwort der Pensionsrechner bereits vor Antritt des tatsächlichen Ruhestandes geben kann. Hier finden Sie alle Infos rund um die nötigen Voraussetzungen sowie die Möglichkeiten der Vorab-Pensionsberechnung.

Was ist der Pensionsrechner?

Eine Frage, die sich wohl alle berufstätigen Personen früher oder später stellen: Wann kann ich in Pension gehen und wie hoch fällt diese dann aus? Eine ungefähre Abschätzung dieser Parameter liefert Ihnen der Pensionsrechner. Dieses Tool bietet die Möglichkeit, anhand einiger Werte, deren Eingabe online erfolgt, einen Richtwert über die Höhe Ihrer zukünftigen Pensionszahlungen zu bekommen. Ferner berechnet die Software, zu welchem Zeitpunkt ein Pensionsanspruch besteht.

Achtung

Bitte beachten Sie, dass die errechneten Daten nur als eine Art Orientierungshilfe fungieren, da einerseits bestimmte angeführte Werte nur Annahmen sind. Andererseits kann der Rechner nicht auf Ihre tatsächlichen Daten aus der Pensionsversicherung zugreifen. Ferner kann sich die Gesetzeslage in Österreich in den nächsten Jahren noch ändern. Die Daten gelten somit als unverbindlich, es besteht auf die erhaltenen Zahlen des Pensionsrechners keinerlei Rechtsanspruch!

Welche Daten benötige ich für den Pensionsrechner?

Die folgenden Informationen müssen bei Nutzung des Pensionsrechners in einem Online-Formular eingegeben werden:

  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Pensionskontostand 
  • aktuelles monatliches oder jährliches Einkommen

Es besteht außerdem die Möglichkeit, die zukünftigen Daten anzupassen, da bestimmte Werte, wie beispielsweise das Einkommen, variieren. Des Weiteren gilt zu beachten, dass geleisteter Präsenz- oder Zivildienst sowie Kinderbetreuungszeiten angerechnet werden. Folgende Detailangaben sind daher möglich:

  • Prozentuelle Anpassung des (vermutlich steigenden) Einkommens
  • Berücksichtigung zukünftiger Präsenz- oder Zivildienstabsolvierung
  • Eingabe (zukünftiger) Kindererziehungszeiten

Zusätzlich werden im Rahmen der Pensionsberechnung Zeiten berücksichtigt, in denen Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Wochengeld bezogen wurde.

Tipp

Nähere Informationen zum Thema Pensionsversicherung während Arbeitslosigkeit erhalten Sie bei den FAQs auf der AMS-Homepage.

Was ist der Pensionskontostand?

Das Pensionskonto liefert einen Überblick über alle erworbenen Versicherungszeiten einer/eines Versicherten, unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbstständig oder unselbstständig ausgeübt wird. Das bedeutet, dass alle Versicherungszeiten nach dem ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz), dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz), dem FSVG (Freiberuflichen- Sozialversicherungsgesetz) sowie dem BSVG (Bauern-Sozialversicherungsgesetz), mit einbezogen werden. Das Pensionskonto ist gültig für versicherte Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pflichtversichert sind oder waren.

Zu unterscheiden sind die folgenden Begriffe:

  • Kontoerstgutschrift
    Personen, die bereits vor dem Jahr 2005 einer Erwerbstätigkeit nachgingen, erhalten vom zuständigen Pensionsversicherungsträger eine Kontoerstgutschrift. In dieser werden alle relevanten Versicherungszeiten bis einschließlich 2013 zusammengeführt.
     
  • Teilgutschrift
    Personen, die erst seit 2005 versichert sind, erhalten zu Beginn eine Teilgutschrift am Pensionskonto. Hierbei wird jährlich ein bestimmter Prozentsatz der Beitragsgrundlage verbucht.
     
  • Gesamtgutschrift
    Die Gesamtheit aller Teilgutschriften sowie der Kontoerstgutschrift ist die Gesamtgutschrift. Aus dieser wird dann die Pension errechnet.
Tipp

Den Pensionskontostand können Sie entweder mittels Handysignatur abrufen oder bei Ihrem Pensionsversicherungsträger eine Zusendung der Pensionskontomitteilung beantragen.

Wann kann ich in Pension gehen?

Die Eingabe des Geburtsdatums sowie des Geschlechts liefert die Grundlage für die Berechnung des Regelpensionsalters beziehungsweise des vorzeitigen Pensionsalters. Aktuell liegt das Regelpensionsalter für Männer bei 65 Jahren, für Frauen bei 60 Jahren. Ab 2024 ist allerdings für die weiblichen Bevölkerungsmitglieder eine schrittweise Angleichung an das Pensionsantrittsalter der Männer geplant: Bis zum Jahr 2033 soll es eine Anhebung um 6 Monate pro Jahr geben. Frauen mit einem Geburtsdatum ab 02.12.1963 werden demnach bereits ein erhöhtes Antrittsalter für die Alterspension haben.

Die Mindestversicherungszeit beträgt 15 Jahre, wobei zumindest 7 Jahre einer Erwerbstätigkeit nachgegangen werden muss, um einen Pensionsanspruch zu haben.

Achtung

Der Pensionsrechner prüft nicht, ob die Mindestmenge an Beitragsmonaten in der Pflichtversicherung erfüllt wird.

Der Pensionsrechner betrachtet generell nur die normale Alterspension sowie die Korridorpension. Etwaige Sonderformen der Frühpension wie die Schwerarbeitspension, die Langzeitversichertenpension oder die Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Invaliditätspension finden keine Berücksichtigung, da hier höchst individuelle Berechnungsmodalitäten zugrunde liegen sowie Entscheidungen für den Einzelfall getroffen werden müssen.

Tipp

Im Zuge der Berechnung besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Pensionskorridors einen Wunschtermin für den Rentenbeginn anzugeben. Bei Inanspruchnahme der Pension vor dem Regelpensionsalter werden prozentuelle Abschläge abgezogen, bei Antritt danach erhalten Sie einen Zuschlag.

Wie hoch wird meine Pension sein?

Der Pensionsrechner errechnet aus allen eingegebenen Informationen neben dem möglichen Beginn des Pensionsantritts einen Richtwert über die Höhe der zu erwartenden Pension. Angegeben wird dieser Schätzwert als Brutto- oder Nettopension. Während bei der Bruttopension die Gesamtgutschrift einfach durch 14 geteilt wird, werden bei Berechnung der Nettopension der Krankenversicherungsbeitrag sowie die Lohnsteuer abgezogen.

Achtung

Diverse Abzüge wie der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Solidaritätsbeitrag werden beim Pensionsrechner nicht berücksichtigt.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 29. Oktober 2024