Arbeitszeitmodelle

Ob Vollzeit, Teilzeit, Nachtarbeit oder Home-Office, in Österreich gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Arbeitszeitmodelle vor und erklären zentrale Begriffe rund um das Thema Arbeitszeit.

Was sind Arbeitszeitmodelle?

Die Arbeitszeit wird in Österreich im Arbeitszeitgesetz geregelt und bietet einen Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 

Arbeitszeitmodelle definieren konkrete Regelungen zur Arbeitszeit, so beispielsweise die Dauer, aber auch die Lage und Verteilung der Arbeitszeit.

Wozu dienen Arbeitszeitmodelle?

Arbeitszeitmodelle dienen dazu, die festgelegte Arbeitszeit zu gestalten und regeln damit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wann und wie lange gearbeitet werden darf. Das macht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, aber ebenso für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Arbeitszeit planbar.

Hinzu kommt, dass das jeweils geltende Arbeitszeitmodell im Arbeitsvertrag verankert ist, wodurch ein Schutz vor Verletzung des Arbeitszeitmodells gegeben ist.

Welche Arbeitszeitmodelle gibt es?

In Österreich hat sich eine Vielzahl an Arbeitszeitmodellen etabliert. Wir stellen Ihnen die klassischen Modelle vor:

Normalarbeitszeit (Vollzeit): 

Das österreichische Arbeitszeitgesetz legt die Normalarbeitszeit mit 40 Wochenstunden (8 Stunden pro Tag) fest. Viele Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen jedoch auch eine geringere Wochenstundenanzahl als Normalarbeitszeit vor, diese kann zwischen 38 Stunden und 39,5 Stunden pro Woche variieren. Die Normalarbeitszeit gilt als Vollzeitbeschäftigung.

Teilzeit

Alles, was unter der festgelegten Normalarbeitszeit liegt, gilt als Teilzeit. Eine Teilzeitbeschäftigung kann somit eine 32 Stunden-Woche, genauso aber auch eine 12 Stunden-Woche sein. Außerdem zählt auch die geringfügige Beschäftigung zur Teilzeitanstellung. Auch Altersteilzeit und Elternteilzeit sind Formen des Teilzeitmodells.

Gleitzeit

Das Modell der Gleitzeit sieht vor, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Freiheit zu geben, ihre Arbeitszeit selbst einzuteilen. Sie können damit selbst entscheiden, ob Sie Ihren Arbeitstag lieber früher oder später beginnen. Häufig werden im Kollektivvertrag oder in der Betriebsvereinbarung Kernarbeitszeiten definiert, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwesend sein müssen.

Schichtarbeit

Insbesondere produzierende Firmen arbeiten in Schichten. Das Unternehmen erstellt für die Belegschaft einen Schichtplan. Das bedeutet, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Schicht wechseln sich mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der anderen Schicht am Arbeitsplatz ab.

Nachtarbeit

Viele Berufe müssen auch in der Nacht ausgeübt werden, hierzu zählen beispielsweise eine Reihe an Gesundheitsberufen (insbesondere in Krankenhäusern), aber auch der Polizeidienst oder der Schneeräumdienst. Als Nachtarbeit definiert das österreichische Arbeitszeitgesetz, regelmäßig oder in mindestens 48 Nächten im Kalenderjahr, während der Nacht ein Minimum von 3 Stunden zu arbeiten.

Rufbereitschaft

Dieses Modell bedeutet, während der Freizeit abrufbar zu sein, um bei Bedarf eingesetzt werden zu können. So können Zeiten, in denen wenig Betrieb ist, dennoch besetzt werden und in dringenden Fällen eine Versorgung sichergestellt werden. Die Rufbereitschaft ist beispielsweise bei Berufen wie Installateurin bzw. Installateur oder auch Ärztin bzw. Arzt verbreitet.

Saisonarbeit

Ein weiteres Arbeitszeitmodell, das in Österreich in vielen Berufen angewandt wird, ist die saisonale Arbeit. Hier arbeiten Sie als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer nur für einen genau definierten, vorübergehenden Zeitraum. Dieses Modell wird beispielsweise häufig in der Landwirtschaft, aber auch im Tourismus, der Gastronomie und der Hotellerie angewandt.

Flexible Arbeitszeit: Welche Modelle gibt es?

Viele Betriebe bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mittlerweile flexible Arbeitszeitmodelle an, die über Gleitzeitregelungen hinausgehen. Wir stellen Ihnen einige der modernen Modelle zur Arbeitszeitflexibilisierung vor: 

Remote-Work

Remote-Work bedeutet auf Deutsch Telearbeit oder mobile Arbeit. Gearbeitet wird bei diesem Modell an jedem Ort, nur nicht im Betrieb. Das kann beispielsweise zu Hause sein, aber auch im Zug, in einem Park oder im Café. Remote-Work bietet Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur ortsunabhängiges Arbeiten, sondern auch flexible Arbeitszeiten, da in der Regel die Arbeitszeit selbst eingeteilt werden kann.

Home-Office

Diese Form des Arbeitens stellt eine Unterform von Remote-Work dar. Sieht Ihr Arbeitsvertrag Home-Office vor, dann erledigen Sie Ihre Arbeit von zu Hause aus. Häufig wird eine Mischform eingesetzt, in der Home-Office Tage möglich sind, aber auch das Arbeiten vor Ort im Betrieb fixer Bestandteil ist. Seit der Covid-19 Pandemie ist dieses Arbeitszeitmodell weitverbreitet.

Arbeitszeitkonten

Bei den sogenannten Arbeitszeitkonten wird ein Ausgleichszeitraum definiert, innerhalb dessen zu wenig geleistete oder zu viel geleistete Stunden wieder ausgeglichen werden können. Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Arbeitszeitkonten. So zum Beispiel das Jahresarbeitszeitkonto, bei dem die tägliche, wöchentliche und monatliche Arbeitszeit über ein Jahr variieren kann. Erst am Ende des Jahres muss die geleistete Arbeitszeit wieder ausgeglichen sein.

Sabbatical

Einige Betriebe ermöglichen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ein Sabbatical zu vereinbaren. Das bedeutet, eine Dienstfreistellung in Anspruch zu nehmen, die bis zu zwölf Monate dauern kann, um danach wieder in den Beruf zurückzukehren. Welche Sabbatical-Modelle es gibt, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten, sowie die gesetzlichen Grundlagen haben wir auf unserer Infoseite zum Thema Sabbatical zusammengefasst.

Job-Sharing

Bei dieser Form des Arbeitens wird die Arbeit einer Vollzeitstelle von zwei oder mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erledigt. Diese können sich die Arbeit untereinander aufteilen und auch die Arbeitszeiten untereinander ausmachen. 

Vertrauensarbeitszeit

Bei diesem Modell wird Ihnen als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter die vollkommene Freiheit zur Einteilung Ihrer Arbeitszeit gegeben. Je nach Auftragslage, können Sie somit selbst entscheiden, wann Sie die Arbeit erledigen. Vorgaben, wann und wie lange gearbeitet werden muss, entfallen. Aber auch dieses Modell unterliegt dem Arbeitszeitgesetz, sodass die Regelungen bezüglich Überstunden und Höchstarbeitszeit gelten. Da Vertrauensarbeitszeit jedoch häufig die Zeiterfassung entfällt, tragen Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer die Verantwortung über die Einteilung der Arbeitszeit.

4-Tage-Woche

Die wöchentliche Normalarbeitszeit wird bei diesem Modell auf 36 Stunden herabgesetzt, wodurch die Stunden auf vier Tage aufgeteilt werden können (die tägliche Normalarbeitszeit kann bei diesem Modell auf 10 Stunden erhöht werden, ohne dass Überstunden anfallen). A einer 4-Tage-Woche haben somit drei Tage pro Woche frei. Dieses Verhältnis von Arbeitszeit und Freizeit soll eine positive Auswirkung auf die Work-Life-Balance mit sich bringen.

Arbeitszeitgrenzen

Eine Festlegung von Arbeitszeitgrenzen sowie von Ruhephasen sollen die Arbeitnehmerin und den Arbeitnehmer schützen. Zu unterscheiden sind folgende zwei Arbeitszeitgrenzen:

  1. Als tägliche Höchstarbeitszeit gelten in Österreich 12 Stunden, als wöchentliche Höchstarbeitszeit sind 60 Stunden festgelegt. Diese Grenzen beinhalten bereits Überstunden.
  2. Die geltende Normalarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag sowie zwischen 38 Stunden und 40 Stunden pro Woche. Diese Normalarbeitszeit darf überschritten werden, dies führt zu Überstunden oder Mehrarbeit.

Mehrarbeit kann bei Teilzeitkräften anfallen sowie bei jenen, deren Normalarbeitszeit unter 40 Stunden liegt. Leisten Sie Arbeit, die über Ihrer vereinbarten Arbeitszeit liegt, fallen bis zum Erreichen der gesetzlich festgelegten Normalarbeitszeit von 40 Stunden Mehrstunden an. Alles was darüber an Arbeitszeit geleistet wird, sind Überstunden.

Überstunden entstehen also dann, wenn Sie Arbeit leisten, die über das gesetzlich festgelegte Ausmaß der täglichen Normalarbeitszeit (8 Stunden) bzw. der wöchentlichen Normalarbeitszeit (40 Stunden) hinausgeht.

Ruhepausen und Ruhezeiten

Während der Arbeit stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Ruhepausen zu und zwar in der Höhe von 0,5 Stunden bzw. 30 Minuten, sobald sechs Stunden gearbeitet wurde. 

Die Ruhezeit beginnt nach der Arbeit und muss mindestens 11 Stunden andauern, bevor der nächste Arbeitstag oder Dienst beginnt. Zudem müssen in jeder Kalenderwoche mindestens 36 Stunden durchgehender Ruhezeit gewährleistet werden, dies gilt inkl. Sonntag.

Ausnahmen:

Bei den hier beschriebenen Arbeitszeitgrenzen gibt es jedoch auch zahlreiche Ausnahmen, die sich beispielsweise aufgrund eines bestimmten Arbeitszeitmodells ergeben. So kann beispielsweise beim Arbeitszeitmodell der 4-Tage-Woche die Normalarbeitszeit bis zu 10 Stunden pro Tag betragen. Auch bei Schichtarbeit und Nachtarbeit dürfen die Arbeitszeitgrenzen überschritten werden.

Ebenso können Kollektivverträge sowie Einzelvereinbarungen andere Arbeitszeitgrenzen vorsehen, auch eine Genehmigung durch das Arbeitsinspektorat oder eine arbeitsmedizinische Unbedenklichkeitsbescheinigung sind möglich.

Tipp

Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag immer genau und lesen Sie auch den für Sie geltenden Kollektivvertrag durch. Hier finden Sie alle wichtigen Regelungen.

Entlohnung der Arbeitszeit

Für geleistete Arbeit gebührt ein entsprechender Lohn bzw. ein entsprechendes Gehalt, doch wie viel Geld für wie viel Arbeit steht Ihnen zu?

Ihr vereinbarter Monatslohn sowie die in den Kollektivverträgen angegebenen Mindestlöhne gelten für eine Normalarbeitszeit von 40 Wochenstunden (oder weniger, sofern der für Sie geltende Kollektivvertrag geringere Wochenstunden vorsieht). Diese geregelten Mindestlöhne stellen eine Untergrenze für eine zulässige Entlohnung dar. 

Doch wie sieht das im Fall von Teilzeitarbeit aus? Teilzeitkräften gebührt das aliquote, das heißt anteilmäßige Entgelt. Bei 30 Wochenstunden somit 2/3 und bei einer 20 Stundenwoche die Hälfte.

Zulagen und Zuschläge

In vielen Fällen kommen zum Monatslohn bzw. Monatsgehalt noch Zulagen oder Zuschläge hinzu. Wir erklären, wofür diese anfallen können:

  • Sie haben Überstunden geleistet? 

Das Arbeitszeitgesetz sieht einen Zuschlag von mindestens 50 Prozent vor und zwar unabhängig, ob Sie die Überstunde ausbezahlt bekommen oder Zeitausgleich in Anspruch nehmen. Ihr Kollektivvertrag kann jedoch begünstigende Bedingungen vorsehen. Auch gibt es Ausnahmen, beispielsweise bei einer 4-Tage-Woche oder Gleitzeitvereinbarung. Bitte schauen Sie also in Ihrem geltenden Kollektivvertrag nach, welche genauen Regelungen bei Überstunden gelten.

  • Sie haben Mehrarbeit, aber noch keine Überstunden geleistet?

Teilzeitkräfte erhalten einen Zuschlag von 25 Prozent. Wie Mehrarbeit bei Vollzeitkräften vergütet wird, ist im jeweiligen Kollektivvertrag geregelt.

  • Sie arbeiten unter erschwerten, gefährlichen oder verschmutzenden Bedingungen?

Dann steht Ihnen die Auszahlung von SEG-Zulagen (Schmutz-, Erschwernis- oder Gefahrenzulagen) zu. Diese Zulagen sowie auch deren Höhe sind in den jeweiligen Kollektivverträgen geregelt.

  • Sie arbeiten zu besonderen Zeiten, wie zum Beispiel in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen?

Diese Zuschläge sind im jeweiligen Kollektivvertrag geregelt.

Die Form der Entlohnung

Nicht nur die Höhe der Entlohnung, auch die Form spielt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine wichtige Rolle. Wir informieren Sie, welche unterschiedlichen Formen der Entlohnung es gibt:

  1. Pauschalvereinbarung
    Geleistete Überstunden werden nicht einzeln ausbezahlt, sondern sind Teil Ihres monatlichen Entgelts. Hierzu zählen beispielsweise die Überstundenpauschale oder All-In-Verträge. Die Motivation, Überstunden zu leisten ist geringer, da sie das ausbezahlte Entgelt nicht erhöhen.
  2. Einzelverrechnung
    Ihr Entgelt entspricht genau der geleisteten Arbeit, erbrachte Überstunden sind einzeln abzurechnen und werden ausbezahlt. Bei dieser Form der Vergütung entsteht ein Anreiz Überstunden zu leisten. Im Fall einer geringen Auftragslage reduziert sich jedoch auch automatisch das Entgelt. 
  3. Zeitausgleich
    Für geleistete Überstunden können Sie Zeitausgleich in Anspruch nehmen.

Arbeitszeitmodelle und Arbeitszeiterfassung

In vielen Betrieben ist sie Pflicht: die Zeiterfassung. Sinn einer Zeiterfassung ist es, einen Überblick zu bekommen, an welchen Tagen ab wann und wie lange gearbeitet wird. Damit geben diese Systeme die Möglichkeit zu überprüfen, ob die geleistete Arbeit mit der vereinbarten Arbeitszeit übereinstimmt.

Zeiterfassung bildet somit die Basis für den Nachweis von Mehrstunden, Überstunden und Ruhepausen sowie Ruhezeiten. Dies ist nicht nur für Arbeitgeber wichtig, sondern auch für Sie als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer.

Eine Besonderheit ergibt sich bei flexiblen Arbeitszeitmodellen. Denn hier kann es sehr leicht passieren, dass sich Beruf und Privatleben vermischen und noch schnell ein berufliches Telefonat erledigt wird, obwohl der Arbeitstag bereits beendet wurde. Umso wichtiger ist bei flexibler Arbeitszeitgestaltung, die geleistete Zeit zu erfassen, um stets nachvollziehen zu können, wann wie viel gearbeitet wurde.

Weiterführende Informationen

Work-Life-Balance – AMS
Wie kann ein Gleichgewicht zwischen Arbeit und Freizeit erreicht werden und weshalb ist das so wichtig? Wir erklären Begrifflichkeiten und geben Tipps.

Remote-Work – AMS
Was wird unter Remote-Work verstanden und welche Vorteile bietet diese Art des Arbeitens? Wir erläutern Ihnen dieses flexible Arbeitszeitmodell im Detail.

Sabbatical – AMS
Sie möchten ein Sabbatical in Anspruch nehmen und sich aber noch genauer über Ihre Rechte informieren? Wir geben Ihnen alle wichtigen Details zum Sabbatical.

Kollektivvertrag – AMS
Was wird in einem Kollektivvertrag geregelt und wozu dient er? Wir zeigen Ihnen, welche Vorteile Kollektivverträge für Sie als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer bringen.

All-In-Vertrag – AMS
Was genau sind All-In-Verträge und was regeln Sie? Wir erklären Ihnen, worauf Sie bei All-In-Verträgen achten müssen.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 14. Dezember 2023