Mindestpension

In Medien wird immer wieder von der „Mindestpension“ berichtet. In Österreich gibt es jedoch keine Mindestpension, sondern die sogenannte Ausgleichszulage. Diese steht Pensionsbezieherinnen und Pensionsbeziehern unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur Pension zu. Wir informieren Sie genau, wann Sie Anspruch auf die Ausgleichszulage haben, wie Sie diese beantragen können und wie viele Versicherungszeiten Sie benötigen, um in Pension gehen zu können.

Ausgleichszulage und Mindestpension

Als Pensionsbezieherin bzw. Pensionsbezieher mit rechtmäßigem, gewöhnlichem Aufenthalt im Inland haben Sie einen Anspruch auf Ausgleichszulage, wenn Sie nur eine sehr geringe Pension beziehen und der soziale Bedarf besteht. Die Ausgleichszulage erhöht somit die regelmäßig bezogene Pension, mit dem Ziel ein Mindesteinkommen zu sichern.

Diese Ausgleichszulage wird umgangssprachlich häufig als Mindestpension bezeichnet, eine gesetzlich geregelte Mindestpension gibt es in Österreich allerdings nicht!

Wann haben Sie Anspruch auf Ausgleichszulage?

Ob Ihnen die Ausgleichszulage zusteht, hängt von zwei Voraussetzungen ab: 

  1. Sie müssen einen Wohnsitz im Inland haben.
  2. Ihr Gesamteinkommen (Summe aus Bruttopension, sonstigen Nettoeinkünften und eventuellen Unterhaltsansprüchen) darf einen bestimmten Richtsatz nicht erreichen.
Achtung

Sie sind in einem Kalenderjahr länger als 8 Wochen im Ausland? Dann wird Ihnen zwar Ihre Pension weiterhin ausbezahlt, eine Ausgleichszulage steht Ihnen für diesen Zeitraum allerdings nicht zu. Sie können die Zulage jedoch im Anschluss wieder beantragen.

Sie beziehen zusätzlich zur Pension ein weiteres Einkommen aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit oder auch Unterhaltszahlungen? Dann erhöht dieses Ihr Gesamteinkommen, welches Basis für die Berechnung der Ausgleichszulage ist.

Wie hoch ist Ihre Ausgleichszulage?

Die Höhe der Ihnen zustehenden Ausgleichszulage ergibt sich aus der Differenz zwischen Ihrem Gesamteinkommen und dem jeweiligen für Sie geltenden Richtsatz.

Die Ausgleichszulage wird 14-mal jährlich ausbezahlt. 

Hier finden Sie alle aktuell gültigen Ausgleichszulagenrichtsätze.

Beantragung der Ausgleichszulage

Sobald Sie einen Pensionsantrag stellen, gilt dieser automatisch auch als Antrag auf Ausgleichszulage. Sie müssen somit keinen separaten Antrag auf Ausgleichszulage einreichen, es sei denn Ihr Anspruch auf die Ausgleichszulage: 

  • entsteht erst zu einem späteren Zeitpunkt oder 
  • erhöht sich beispielsweise aufgrund einer Einkommensminderung 

Ihren Antrag auf Ausgleichszulage müssen Sie in diesen beiden Fällen innerhalb eines Monats beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger einreichen.

Wie lange müssen Sie arbeiten, um in Pension gehen zu können?

Um in Österreich in Regelalterspension gehen zu können, müssen Sie am Stichtag mindestens 180 Versicherungsmonate (15 Jahre) erworben haben. Von diesen 180 Versicherungsmonaten müssen mindestens 84 Monate (7 Jahre) auf eine eigene Erwerbstätigkeit begründbar sein.

Ausgleichszulagenbonus / Pensionsbonus

Sie sind Eigenpensionsbezieherin* bzw. Eigenpensionsbezieher*? Dann haben Sie abhängig von der Anzahl der erreichten Mindestanzahl an Beitragsjahren Anspruch auf den Ausgleichszulagenbonus oder den Pensionsbonus:

  • Ausgleichszulagenbonus steht Ihnen zu, wenn Sie eine Ausgleichszulage zu einer Eigenpension beziehen und Ihr Gesamteinkommen einen bestimmten Grenzwert nicht erreicht.
  • Pensionsbonus steht Ihnen zu, wenn Sie zu Ihrer Eigenpension keine Ausgleichszulage beziehen und Ihr Gesamteinkommen einen bestimmten Grenzwert nicht erreicht.

Hier erhalten Sie Details zur aktuellen Höhe des Ausgleichszulagenbonus bzw. des Pensionsbonus und der Mindestanzahl an Beitragsjahren.

Definition Eigenpension

Pensionsversicherungen unterscheiden zwischen Eigenpension und Hinterbliebenenpension. Mit Eigenpension sind Leistungen gemeint, die aus einer eigenen Pensionsversicherung stammen. Die Hinterbliebenenpension beruht hingegen auf einem Versicherungsverhältnis, das mit einem Verstorbenen bestand.

Weiterführende Informationen

Frühpension – AMS
Sie möchten sich gerne über Möglichkeiten der Frühpension informieren? Wir geben Ihnen alle relevanten Tipps. 

Pensionsrechner – AMS
Ab wann können Sie in Pension gehen und wieviel Pension steht Ihnen zu? Das und mehr erfahren Sie hier. 

Jobs 50+ – AMS
Sie sind mindestens 50 Jahre alt und auf der Suche nach einem neuen Job? Wir geben Ihnen alle Infos und unterstützen Sie bei Ihrer Jobsuche.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 29. Oktober 2024