Mindestlohn

Bekomme ich genug Geld für meine Arbeitsleistung? Diese Frage stellen sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Doch gibt es in Österreich überhaupt einen gesetzlich geregelten Mindestlohn und was genau ist ein Mindestlohntarif? Wir geben Ihnen alle wichtigen Informationen rund um das Thema Mindestlohn in Österreich.

Definition: Was ist ein Mindestlohn?

Unter einem Mindestlohn wird das Arbeitsentgelt verstanden, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als Minimum für ihre Arbeitsleistung ausbezahlt werden muss und nicht unterschritten werden darf.

Mindestlohn in Österreich

Einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, der für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt, gibt es in Österreich nicht. Allerdings werden Mindestlöhne und Mindestgehälter in Österreich in den sogenannten Kollektivverträgen geregelt. Durch diese kollektivvertraglichen Regelungen sind fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt, weshalb bisher noch kein gesetzlicher Mindestlohn für Österreich festgelegt wurde.

Kollektivverträge gibt es in Österreich für zahlreiche Branchen, wie zum Beispiel für den Handel, die Metallindustrie, das Hotel- und Gastgewerbe. Diese Kollektivverträge werden jährlich zwischen den Gewerkschaften und der Wirtschaftskammer bzw. Körperschaften der Arbeitgeber neu ausverhandelt. Teil dieser Kollektivverträge sind auch Gehalts- und Lohntabellen. Die Löhne und Gehälter werden für jeden Kollektivvertrag jährlich neu verhandelt und meist über der Inflationsrate erhöht.

Wie hoch ist der kollektivvertraglich geregelte Mindestlohn?

Die Höhe des kollektivvertraglichen Mindestlohns bzw. Mindestgehalts ist jeweils in den einzelnen Kollektivverträgen geregelt und von Branche zu Branche unterschiedlich.

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) haben vereinbart, dass die Lohnuntergrenze in Kollektivverträgen bei 1.500 Euro brutto pro Monat liegen soll. Jedoch sehen beinahe alle Kollektivverträge eine 14-malige Auszahlung der Löhne und Gehälter vor, wodurch der monatlich berechnete Mindestlohn höher liegt.

Sie können die Höhe des Mindestlohns bzw. Mindestgehalts jederzeit in Ihrem geltenden Kollektivvertrag nachsehen. Alle in Österreich geltende Kollektivverträge inklusive Lohn- und Gehaltstabellen finden Sie online auf www.kollektivvertrag.at.

Wichtig: Welcher Kollektivvertrag gilt für Sie?

Der für Sie geltende Kollektivvertrag ist abhängig von der Fachgruppenzugehörigkeit Ihres Betriebes bei der Wirtschaftskammer und nicht von dem Beruf, den Sie in diesem Betrieb ausüben! Ein Exemplar des aktuell gültigen Kollektivvertrages muss in jedem Unternehmen bzw. jeder Organisation zur öffentlichen Einsicht aufliegen. Ebenso können Sie den für Sie zutreffenden Kollektivvertrag Ihrem Dienstzettel (händigen Arbeitgeber bei Dienstantritt aus) entnehmen.

Was ist der Mindestlohntarif?

Für jene Branchen, für die in Österreich kein Kollektivvertrag zum Tragen kommt, gelten gesonderte Mindestlohntarife.

Die Mindestlohntarife stellen somit sicher, dass auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Rechte und Pflichten in keinem Kollektivvertrag geregelt sind, dennoch von Regelungen betreffend Mindestentgelt und Mindestbeträgen profitieren können. Die Mindestlohntarife werden durch das Bundeseinigungsamt festgelegt.

Allerdings gibt es in Österreich für beinahe alle Branchen einen Kollektivvertrag, das heißt, Mindestlohntarife kommen nur für sehr wenige Berufsgruppen, wie zum Beispiel Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, zum Tragen.

Alle in Österreich geltenden Mindestlohntarife können Sie im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts (RIS) abfragen.

Weiterführende Informationen

Kollektivvertrag – AMS
Was ist ein Kollektivvertrag und wozu dient er? Wir informieren Sie über alles Wichtige rund um Kollektivverträge in Österreich. 

All-in-Vertrag – AMS
Wozu dienen All-in-Verträge und welche Regelungen sind erlaubt? Wir geben Ihnen alle wichtigen Informationen.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 29. Oktober 2024