Lehrabschlussprüfung
Am Ende einer erfolgreichen Berufsausbildung steht meist eine Prüfung der erlernten Themen. Für Lehrberufe ist das die Lehrabschlussprüfung. Die wichtigsten Informationen rund um die Lehrabschlussprüfung, abgekürzt LAP, finden Sie auf dieser Seite.
Worum handelt es sich bei der Lehrabschlussprüfung?
Für jeden Lehrberuf in Österreich gelten bestimmte Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Zum Ende der Lehrzeit haben Lehrlinge die Möglichkeit die Lehrabschlussprüfung (LAP) freiwillig zu absolvieren.
Mit dem Ablegen der LAP wird die Fähigkeit bestätigt, den erlernten Beruf fachgerecht ausführen zu können. Die LAP besteht immer aus einem theoretischen Teil, einem mündlichen Teil sowie einem praktischen Teil vor einer Prüfungskommission. Mit erfolgreich bestandener Lehrabschlussprüfung verfügen Sie über den jeweiligen Berufstitel und können später durch Weiterbildungen darauf aufbauen. Sie können die Lehrabschlussprüfung im erlernten und zusätzlich noch in einem verwandten Lehrberuf ablegen.
Voraussetzungen für die Lehrabschlussprüfung und deren Ausnahmefälle
Damit Sie sich zur Lehrabschlussprüfung anmelden können, müssen Sie in einem aufrechten Lehrverhältnis sein und die Berufsschule besuchen oder beides bereits abgeschlossen haben. In einigen Ausnahmefällen ist eine Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung auch bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen möglich:
- Die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung ist ausnahmsweise gestattet, wenn Sie Ihre Lehrstelle verloren haben und keine neue Stelle mehr finden können. Dafür müssen Sie mindestens die Hälfte der Lehrzeit bereits geleistet haben und eine Bestätigung über die ergebnislose Lehrplatzsuche vorweisen können.
- Zudem sind Sie ausnahmsweise zur Lehrabschlussprüfung zugelassen, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und sowohl Ihre praktischen als auch theoretischen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen können. Können Sie Ihre Qualifikationen in Ihrem Lebenslauf entsprechend belegen, entfällt der theoretische Prüfungsteil teilweise oder gänzlich.
- Beim Absolvieren des Bildungsprogramms „Du kannst was“ ist es möglich, den praktischen Teil der Lehrabschlussprüfung in zwei Schritten zu erledigen. Dafür ist ein Mindestalter von 22 Jahren erforderlich. Im ersten Schritt werden die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten erfasst. Im zweiten Schritt müssen Sie die noch ausständigen Qualifikationsnachweise der Prüfungskommission erbringen. Es müssen alle Praxisteile behandelt werden.
- Ein vorzeitiger Prüfungsantritt ist ferner möglich, wenn die letzte Klasse der Berufsschule bereits positiv beendet wurde und Ihr Lehrvertrag ohne Ihr Verschulden oder einvernehmlich aufgelöst wurde. Bei aufrechtem Lehrverhältnis müssen Sie neben dem positiven Berufsschulabschluss das Einverständnis der oder des Lehrberechtigten einholen. Dann können Sie schon zu Beginn des letzten Lehrjahres den Antrag zur Lehrabschlussprüfung stellen.
- Außerdem können Personen, die wegen ihrer Schulbildung (zum Beispiel Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe) keine Lehrzeit absolvieren müssen, am Ende der 12. Schulstufe zur Lehrabschlussprüfung antreten. Des Weiteren können Personen, die im Rahmen einer Rehabilitation neu ausgebildet wurden, die Lehrabschlussprüfung unabhängig von ihrem Alter absolvieren.
Welche Fristen gelten für die Lehrabschlussprüfung?
Im Normalfall können Sie sich frühestens sechs Monate vor Ende der Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung anmelden. Im vorhin beschriebenen Sonderfall ist ein frühzeitiger Prüfungsantritt zu Beginn des letzten Lehrjahres möglich.
Welche ist die zuständige Stelle?
Wenn Sie sich zur Lehrabschlussprüfung anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer in ihrem Bundesland. Grundsätzlich stellen Sie selbstständig den Antrag. In manchen Fällen übernimmt das auch der Lehrbetrieb für Sie.
Haben Sie Fragen zu Lehrverträgen, zur Prüfungsorganisation oder zu Förderungen? Auch hierfür können Sie sich sowohl als Lehrling als auch als Lehrbetrieb jederzeit zur Beratung an die zuständige Lehrlingsstelle wenden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die erfolgreiche Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung benötigen Sie einige wichtige Dokumente:
- Abschlusszeugnis der Berufsschule oder eines Schulbesuchs, der die Lehrzeit teilweise oder gänzlich ersetzt
- Zahlungsbestätigung der Prüfungsgebühr durch die Lehrberechtigte oder den Lehrberechtigten. Diesen Nachweis erhalten Sie von Ihrem Lehrbetrieb.
- Gegebenenfalls eine Heiratsurkunde oder einen Adoptionsvertrag
- Gegebenenfalls einen Staatsbürgerschaftsnachweis (bei einer Namensänderung auf den neuen Namen lautend)
Wie viel kostet die Lehrabschlussprüfung?
Beim Ersttermin übernimmt der Lehrbetrieb die Prüfungsgebühr sowie anfallende Materialkosten.
Muss die Lehrabschlussprüfung eventuell wiederholt werden, ist der zweite und dritte Prüfungsantritt kostenlos. Als Lehrling müssen Sie nur Prüfungsgebühr zahlen, wenn Sie eine Lehrabschlussprüfung ohne aufrechtes Lehrverhältnis absolvieren wollen. Ansonsten fallen für Lehrlinge im Normalfall keine Prüfungskosten an.
Wie kann ich mich für die Lehrabschlussprüfung anmelden und zu welchem Termin findet sie statt?
Den Antrag zur Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung müssen Sie als Lehrling bei der zuständigen Lehrlingsstelle des jeweiligen Bundeslandes stellen. Am Tag der Prüfung müssen Sie noch arbeiten, sofern es von Ihrem Lehrbetrieb verlangt wird und es zeitlich vereinbar ist. Sie haben einen Freistellungsanspruch für die Prüfungszeit unter Fortzahlung Ihres Gehalts.
Grundsätzlich darf der Prüfungstermin frühestens 10 Wochen vor Lehrzeitende stattfinden. Bei Berufsschulen mit Lehrgängen darf der Termin nicht vor Abschluss des letzten Lehrganges angesetzt werden. Bei ganzjährigen oder saisonal organisierten Berufsschulen ist der Prüfungstermin frühestens sechs Wochen vor Abschluss des Schuljahres erlaubt. Bei Lehrstellen mit zweieinhalb- bis dreieinhalb jähriger Lehrzeit darf der Prüfungstermin frühestens sechs Wochen vor Ende der Berufsschulpflicht stattfinden.
Spätestens drei Wochen vor Prüfungstermin erhalten Sie von der Lehrlingsstelle einen Zulassungsbescheid mit Informationen zum festgelegten Termin. Darin werden Sie über Prüfungsort, Datum und Uhrzeit als auch über Prüfungsgegenstände und mitzubringende Werkstoffe, Arbeitsmittel, Arbeitsbehelfe, Modelle und Personen informiert.
Im Normalfall erfolgt die Bekanntgabe der Prüfungstermine für alle Lehrberufe im Mai für ein Jahr im Voraus. Ab diesem Monat werden somit Anmeldungen angenommen. Je früher Sie sich anmelden, desto höher ist die Chance, dass Sie Ihren Prüfungstermin frei wählen können.
Weiterführende Links
AMS-Lehrstellenbörse
Infos und Tipps zur Nutzung der AMS-Lehrstellenbörse.
Überbetriebliche Lehrausbildung des AMS
Wenn Sie trotz großer Bemühungen keine Lehrstelle in einem Unternehmen finden können, hilft Ihnen möglicherweise die überbetriebliche Lehrausbildung des AMS weiter.
Lehrausbildungen – AMS Berufsinformationssystem
Benötigen Sie Informationen zum Thema Lehrausbildungen? Hier haben wir für Sie in alphabetischer Reihenfolge alle Infos bereitgestellt.
Berufskompass - AMS
Sie wissen generell nicht, in welche Richtung Sie gehen möchten und benötigen Hilfe bei der Jobauswahl oder der Wahl der Ausbildung? Dann ist der AMS-Berufskompass die perfekte Anlaufstelle für Sie.
Förderung der Lehrausbildung
Wenn Sie sich als Lehrbetrieb für etwaige Unterstützungen interessieren, können Sie hier Ihr Wissen bezüglich einer möglichen Förderung der Lehrausbildung vertiefen.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 29. Oktober 2024