Kündigungsfrist: Das ist zu beachten

Sie wollen Ihren Job kündigen oder Sie wurden gekündigt? Wir informieren Sie über den genauen Ablauf einer Kündigung, was es zu beachten gibt und wodurch sich Arbeitnehmer-Kündigung und Arbeitgeber-Kündigung unterscheiden.

Was versteht man unter einer Kündigungsfrist?

Unter einer Kündigungsfrist wird jener Zeitraum verstanden, der zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem tatsächlichen Arbeitsende liegt. 

Der Kündigungstermin ist der Zeitpunkt des tatsächlichen Arbeitendes und damit der Tag, an dem das Arbeitsverhältnis beendet sein soll. Somit gilt der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses als Kündigungstermin und NICHT der Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen wurde.

Die Kündigungsfristen und Kündigungstermine sind in den meisten Fällen durch Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen festgelegt. Sollte dies nicht der Fall sein, so sind sie im Angestelltengesetz oder im ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Kündigungsfrist für Angestellte und für Arbeiter_innen einen Monat.

Im Zweifelsfall kann die Arbeiterkammer Auskunft über die gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine geben. 

Ein Beispiel

Frau M. ist Angestellte in einem Einzelhandelsunternehmen und möchte ihr Arbeitsverhältnis kündigen. Sie muss eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. Da sie möchte, dass das Arbeitsverhältnis am 31. Juli endet, muss Sie die Kündigung mindestens drei Monate früher, das heißt spätestens am 30. April, aussprechen. Im Mai, Juni und Juli läuft dann die Kündigungsfrist. Der Kündigungstermin ist der 31. Juli.

Form der Kündigung

Ob die Kündigung mündlich oder schriftlich ausgesprochen wird, bleibt den beiden Parteien überlassen. Allerdings sollten Sie aus Gründen der Beweisbarkeit immer einen schriftlichen Nachweis der Kündigung erstellen bzw. einfordern.

Arbeitnehmer-Kündigung

Arbeitnehmer_innen können ihr unbefristetes Arbeitsverhältnis in Form der Arbeitnehmer-Kündigung selbst lösen. Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen über die gesetzlichen Kündigungsfristen, sowie die entstehenden Ansprüche im Fall einer Kündigung durch die Arbeitnehmer_in.

Gesetzliche Kündigungsfristen

Angestellte können Ihr Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten kündigen. Allerdings kann diese Frist durch eine Vereinbarung bis auf sechs Monate verlängert sein. In diesem Fall muss die Frist bei einer Kündigung von Seiten des Arbeitgebers mindestens genauso lang sein.

Mit 1.10.2021 wurden die Kündigungsregelungen der Arbeiter_innen an jene der Angestellten angeglichen. Daher gilt auch für Arbeiter_innen eine einmonatige Kündigungsfrist und sie können jeweils zum Monatsletzten kündigen. 

Abweichende Regelungen zur Kündigungsfrist oder Kündigungsterminen können im Arbeitsvertrag festgehalten werden oder sich aus dem Kollektivvertrag ergeben. 

Ansprüche für Arbeitnehmer_innen 

Bei einer Kündigung durch die Arbeitnehmer_in entstehen der Arbeitnehmer_in weniger Ansprüche, als bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. 

Folgende Ansprüche bestehen bei einer Kündigung durch die Arbeitnehmer_in:

  • Recht auf aliquoten Anteil des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes
  • Recht auf Boni und Sonderzahlungen laut Kollektiv- bzw. Arbeitsvertrag
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld erst ab dem 29. Tag der Arbeitslosigkeit (Sperrfrist des Arbeitslosengeldes bei Arbeitnehmer-Kündigung: die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld verändert sich nicht, sondern es verschiebt sich der Tag des ersten Bezuges um vier Wochen.) 
  • Abfertigung Alt bei Antritt des Dienstverhältnisses vor dem 1. Jänner 2003 oder Abfertigung Neu
  • Krankenversicherungsschutz besteht auch während der Sperrfrist des Arbeitslosengeldes, sofern der Antrag auf Arbeitslosengeld rechtzeitig (in der Regel spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit) gestellt wird.
  • Ausstellung eines Dienstzeugnisses durch den Arbeitgeber

Eine Kündigung durch die Arbeitnehmer_in hat somit folgende negative Auswirkungen: 

  • Kein Anspruch auf Postensuchtage zum Zweck der Arbeitssuche
  • Sperre des Bezugs von Arbeitslosengeld für die ersten vier Wochen der Arbeitslosigkeit
  • Recht auf Abfertigung Alt geht verloren (außer in Sonderfällen)

Arbeitgeber-Kündigung

Ein Arbeitsverhältnis kann auch durch die Arbeitgeber_in gelöst werden. Wir informieren Sie, welche Kündigungsfristen in diesem Fall gelten und welche Ansprüche Sie als Arbeitnehmer_in haben. 

Gesetzliche Kündigungsfristen 

Für Angestellte und Arbeiter_innen sind die Kündigungsfristen im Fall einer Arbeitgeber-Kündigung nach Anzahl der Dienstjahre gestaffelt:

  • im 1. und 2. Dienstjahr: 6 Wochen
  • ab dem 3. Dienstjahr: 2 Monate
  • ab dem 6. Dienstjahr: 3 Monate
  • ab dem 16. Dienstjahr: 4 Monate
  • ab dem 26. Dienstjahr: 5 Monate

Ansprüche für Arbeitnehmer_innen

Bei einer Arbeitgeber-Kündigung hat die Arbeitnehmer_in mehr Ansprüche und Rechte, als wenn sie bzw. er selbst die Kündigung einreicht. Diese Ansprüche enthalten:

  • Recht auf aliquoten Anteil des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes
  • Recht auf Boni und Sonderzahlungen laut Kollektiv- bzw. Arbeitsvertrag
  • Recht auf Postensuchtage, d.h. bezahlte Freizeit für die Jobsuche (entspricht einem Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit)
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit 
  • Abfertigung Alt bei Antritt des Dienstverhältnisses vor dem 1. Jänner 2003 oder Abfertigung Neu
  • Krankenversicherung für sechs Wochen
  • Ausstellung eines Dienstzeugnisses durch den Arbeitgeber

Sonderformen der Kündigung

Für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gibt es neben der Arbeitnehmer-Kündigung und der Arbeitgeber-Kündigung auch noch Sonderformen. Wir informieren Sie, welche das sind und wann sie zu tragen kommen.  

Die fristlose Kündigung

Eine Entlassung (fristlose Kündigung) bedeutet, dass ein_e Arbeitgeber_in das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet. Eine Entlassung ist nur bei gravierenden Verstößen der Arbeitnehmer_in gegen den Dienstvertrag oder das Gesetz zulässig, da die betroffene Person dadurch finanzielle Schäden davonträgt (Wegfall von Sonderzahlungen, Verlust der Abfertigung alt, mögliche Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers).

Ein vorzeitiger Austritt (fristlose Kündigung von Seiten der Arbeitnehmer_in) liegt dann vor, wenn ein_e Arbeitnehmer_in ein Dienstverhältnis ohne Kündigungsfrist auflöst. Damit ein vorzeitiger Austritt berechtigt ist, müssen triftige Gründe vorliegen (Gefahr für Gesundheit, Entgeltverweigerung).

Die einvernehmliche Auflösung

Die einvernehmliche Auflösung ist, im Gegensatz zur normalen Kündigung, eine beidseitige Willenserklärung für die Auflösung des Dienstverhältnisses. Das bedeutet, dass beide Parteien zustimmen müssen. Der potenzielle Vorteil für beide Seiten ist, das keinerlei Fristen und Termine für die Auflösung eingehalten werden müssen. Das ermöglicht häufig, sich sehr schnell vom Unternehmen zu trennen. Gleichzeitig besteht für Sie als Arbeitnehmer_in, im Fall einer einvernehmlichen Auflösung, keine vierwöchige Sperre vom Arbeitslosengeld.

Weiterführende Informationen

Kündigungsschreiben – AMS
Wie muss ein Kündigungsschreiben formuliert sein? Holen Sie sich jetzt alle Informationen für Ihr Kündigungsschreiben. 

alle Jobs – AMS
Sie sind auf der Suche nach einem neuen Job? Dann suchen Sie in der AMS-Jobplattform „alle Jobs“ nach dem idealen Jobangebot für Sie.

Abfertigung Alt - AMS
Wann haben Sie Anspruch auf Abfertigung Alt? Wir klären alle Fragen und informieren Sie über die Höhe sowie Berechnung der Abfertigung Alt.

Abfertigung Neu - AMS
Was ist die Abfertigung Neu und wie wird sie berechnet? Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Abfertigung Neu.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 11. Dezember 2023