Krank im Urlaub: Was tun?
Endlich Urlaub und dann werden Sie krank? Wie ist eine Erkrankung während des Urlaubs für Arbeitnehmer_innen in Österreich rechtlich geregelt? Was passiert mit den genehmigten Urlaubstagen? Und können Sie direkt nach einem Krankenstand auf Urlaub gehen? Wir geben Ihnen alle wichtigen Informationen.
Krank im Urlaub: Was muss ich beachten?
Wenn der Stress nachlässt und die Erholung endlich naht, passiert es mitunter: Eine Erkältung oder andere Erkrankung ist im Anmarsch. Unter bestimmten Bedingungen können Sie Ihren Urlaub aufgrund von Krankheit oder Unfall unterbrechen.
Nicht jede Erkrankung im Urlaub führt automatisch zu einer Unterbrechung Ihres Urlaubes. Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, damit die Urlaubsunterbrechung aufgrund von Krankheit oder Unfall zu tragen kommt:
1) die Erkrankung dauert länger als 3 Kalendertage und
2) die Erkrankung wurde nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
Urlaubsunterbrechung: Was bedeutet das?
Urlaubsunterbrechung bedeutet, dass Ihr vereinbarter Urlaub durch Krankenstand unterbrochen wird. Wenn Sie im Urlaub erkranken, heißt das jedoch nicht, dass sich Ihr Urlaub um die Anzahl der Tage, an denen Sie krankgeschrieben waren, verlängert. Ihr Dienstantritt ist weiterhin der Tag, der in Ihrer ursprünglich getroffenen Urlaubsvereinbarung vereinbart war.
Doch was passiert mit den Urlaubstagen, an denen Sie krank waren? Keine Sorge, jene Urlaubstage, an denen Sie krank waren gehen nicht verloren. Sie werden einfach wieder zu Ihrem bestehenden Urlaubsguthaben addiert und Sie können diese für einen neuerlichen Urlaubsantrag verwenden. Der Verbrauch dieser Urlaubstage muss somit erneut abgesprochen bzw. genehmigt werden.
Herr M. ist Büroangestellter und hat von Montag, 7. Mai bis Freitag, 18. Mai Urlaub beantragt. Er erkrankt jedoch während seines Urlaubes am 9. Mai und ist bis einschließlich 14. Mai krankgeschrieben. Herr M. informiert seinen Arbeitgeber unverzüglich per E-Mail über seine Erkrankung. Es kommt zu einer Urlaubsunterbrechung vom 9. bis 14. Mai, da Herr M. in dieser Zeit seine Urlaubstage aufgrund der Erkrankung nicht in Anspruch nehmen konnte. Für die Zeit der Erkrankung benötigt Herr M. eine Krankenstandsbestätigung, die er seinem Arbeitgeber vorzulegen hat.
Mitteilungs- und Nachweispflicht
Wer im Urlaub erkrankt, hat gegenüber dem Arbeitgeber eine Mitteilungs- und eine Nachweispflicht. Aber was heißt das genau? Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Mitteilungspflicht
Als Mitarbeiter_in müssen Sie Ihren Arbeitgeber spätestens nach drei Tagen darüber informieren, dass Sie im Urlaub erkrankt sind. Selbstverständlich müssen Sie diese drei Tage aber nicht abwarten. Wenn klar ist, dass die Erkrankung länger als drei Tage dauern wird, können Sie dem Arbeitgeber die Erkrankung auch sofort mitteilen.
Aus Gründen, die außerhalb Ihres Einflussbereiches liegen, ist es Ihnen nicht möglich, Ihren Arbeitgeber innerhalb der 3 Tage zu informieren? Dann müssen Sie dies sofort nachholen, sobald die Gründe, weshalb Sie Ihren Arbeitgeber nicht informieren konnten, nicht mehr zum Tragen kommen.
Wie kann ich mich im Urlaub krankmelden?
Die Mitteilung über Ihre Erkrankung im Urlaub muss keiner bestimmten Form entsprechen und kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Sie können Ihren Arbeitgeber somit auch per SMS, WhatsApp oder E-Mail über die Erkrankung informieren. Sie müssen Ihren Arbeitgeber auch nicht selbst informieren, die Mitteilung kann auch durch eine andere Person erfolgen.
Nachweispflicht
Es reicht nicht aus, Ihrem Arbeitgeber die Erkrankung mitzuteilen, Sie müssen diese auch nachweisen. Dazu benötigen Sie eine Krankenstandsbestätigung. In dieser Bestätigung müssen Beginn, Dauer und Ursache (nicht die Diagnose) der Arbeitsunfähigkeit enthalten sein. Diese Krankenstandsbestätigung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber unaufgefordert vorlegen, sobald Sie wieder arbeiten gehen.
Verletzung der Nachweispflicht
Sofern Sie Ihrer Nachweispflicht nicht unmittelbar nach Dienstantritt nachkommen, hat Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit, jene Tage, an denen Sie krankgemeldet waren, weiterhin als Urlaubstage gelten zu lassen. Ihr Urlaub wurde in diesem Fall nicht unterbrochen.
Ihr Arbeitgeber ist nicht berechtigt, Sie aufgrund der Verletzung der Nachweispflicht zu kündigen!
Erkrankung vor Urlaubsantritt
Sie erkranken, noch bevor Sie Ihren Urlaub antreten können? Hier haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Die Erkrankung endet mit dem Tag vor dem geplanten Urlaubsantritt. In diesem Fall kann der Urlaub wie vereinbart konsumiert werden.
- Die Erkrankung reicht weit in den Urlaub hinein. Sie haben die Möglichkeit von der Urlaubsvereinbarung zurückzutreten oder ab der Genesung den Rest des vereinbarten Urlaubs in Anspruch zu nehmen.
Erkrankung im Ausland
Sie verbringen Ihren Urlaub im Ausland und werden krank? Dann müssen Sie zusätzlich zum ärztlichen Attest eine behördliche Bestätigung vorweisen, dass der_die behandelnde Arzt_Ärztin berechtigt ist, diesen Beruf auszuüben.
Diese behördliche Bestätigung müssen Sie nicht vorweisen, wenn die ärztliche Behandlung in einem Krankenhaus erfolgt ist.
Weisen Sie bei Arzt- oder Krankenhausbesuchen in der EU, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz die Rückseite Ihrer E-Card vor! Das ist Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Die Verrechnung der entstandenen Kosten erfolgt im Normalfall direkt mit Ihrer Krankenkasse in Österreich (Sie müssen die Behandlungskosten somit nicht vor Ort zahlen). Es werden jedoch nur Leistungen für Akutfälle erbracht und nicht für geplante Behandlungen.
Sollten Sie in ein Land reisen, in dem die Europäische Krankenversicherungskarte nicht gilt, benötigen Sie einen Auslandsbetreuungsschein (auch Urlaubs- oder Auslandskrankenschein genannt) und müssen die Spitals- bzw. Arztbehandlung vorerst selbst zahlen.
FAQs
Ist ein Urlaub direkt nach dem Krankenstand in Österreich möglich?
Ja, die Urlaubsvereinbarung bleibt auch aufrecht, wenn Sie kurz vor einem mit dem Arbeitgeber vereinbarten Urlaub erkranken. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Endet Ihre Erkrankung genau mit dem Tag vor Ihrem geplanten Urlaubsbeginn, können Sie Ihren Urlaub wie geplant in Anspruch nehmen. Der Krankenstand geht also nahtlos in den Urlaub über. Dauert die Erkrankung länger und reicht in den Urlaub hinein, können Sie von der Urlaubsvereinbarung zurücktreten oder den Rest des geplanten Urlaubs ab der Genesung konsumieren. Beachten Sie dabei jedoch, dass die Krankheit den Urlaub nicht verlängert.
Kann ein Krankenstand ans Urlaubsende angehängt werden?
Erkranken Sie am Urlaubsende und können Ihren geplanten Dienstantritt nicht wahrnehmen, so handelt es sich um eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit, auch Krankenstand genannt.
Wenn Sie im Urlaub erkranken und die Erkrankung dauert länger als drei Kalendertage, dann handelt es sich um eine Urlaubsunterbrechung.
Ist eine Urlaubsunterbrechung auch bei Zeitausgleich möglich?
Nein, in Österreich ist eine Urlaubsunterbrechung bei Zeitausgleich nicht möglich. Erkranken Sie während des Zeitausgleichs, so wird der vereinbarte Zeitausgleich trotzdem verbraucht.
Verlängert eine Krankheit meinen Urlaub automatisch?
Nein, eine Krankheit verlängert den Urlaub nicht. Wenn Sie im Urlaub erkranken und Ihr Urlaub für die Tage der Erkrankung unterbrochen wird, ändert das nichts an Ihrem geplanten Dienstantritt. Der Urlaub endet somit laut Urlaubsvereinbarung. Die Tage der Erkrankung können aber unter gewissen Voraussetzungen als Krankenstandstage geltend gemacht werden.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 27. Mai 2024