Kollektivvertrag Tourismus

Auch im Bereich Tourismus-, Freizeit-, Kultur und Gesundheitswirtschaft werden die arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Kollektivverträgen schriftlich festgelegt. Erfahren Sie hier Grundlegendes zum Thema Kollektivvertrag, sowie weiterführende Informationen über österreichweite sowie nach Bundesländern untergliederte Vereinbarungen aller zugehöriger Branchen.

Was ist ein Kollektivvertrag und was beinhaltet er?

Der Kollektivvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung, die zwischen den Interessensvertretungen von Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern abgeschlossen wird. Er wird im Normalfall branchenabhängig und regionsspezifisch ausverhandelt und regelt die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis. Dienstverträge und innerbetriebliche Vereinbarungen müssen das Abkommen aus dem Kollektivvertrag beachten und dürfen keine Verschlechterungen hervorrufen.

Geregelt werden grundlegende Sachverhalte wie:

  • Arbeitszeiten (tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit sowie Überstundenregelungen)
  • Entgeltbestimmungen (inklusive Mindestentlohnung)
  • SonderzahlungenVerhalten bei Urlaub oder Krankenstand
  • Saisonarbeit-Bestimmungen

Der Kollektivvertrag wird im Regelfall zwischen den Gewerkschaften auf Arbeitnehmerseite sowie den Wirtschaftskammern auf Arbeitgeberseite ausverhandelt. Jedes Unternehmen wird daraufhin einem bestehenden Kollektivvertrag zugeordnet.

Tipp

Hier haben wir für Sie umfangreiche Detailinformationen zum Thema Kollektivvertrag zusammengestellt.

Kollektivverträge im Bereich Tourismus-, Freizeit-, Kultur- und Gesundheitswirtschaft

So vielschichtig und abwechslungsreich wie das Tourismusangebot in Österreich sind auch die Kollektivverträge, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen beinhalten. Es existiert also nicht „der eine“ Kollektivvertrag Tourismus, sondern es gibt eine Vielzahl an Vereinbarungen. Einige sportlich orientierte oder gesundheitsspezifische Unternehmen werden den Kollektivverträgen in diesem Bereich zugeordnet, ebenso wie das Hotel- und Gastgewerbe, Freizeit- und Kulturbetriebe, Reisebüros oder die Veranstaltungstechnik.

Kollektivverträge in der jeweils geltenden Fassung

Unterteilt nach Sparten haben wir im Folgenden einen Auszug der wichtigsten Kollektivverträge zusammengestellt. Speziell im Bereich Lohn (für Arbeiterinnen und Arbeiter) beziehungsweise Gehalt (für Angestellte) gibt es je nach Bundesland unterschiedliche anzuwendende Vereinbarungen. Für diese sowie weiterführende Informationen besuchen Sie bitte die Homepage der WKO, auf der alle in Österreich geltenden Kollektivverträge zum Download bereit stehen.

Anmerkung

Sofern nicht gesondert angegeben, handelt es sich im Folgenden um Kollektivverträge, die sowohl für Arbeiterinnen/Arbeiter als auch für Angestellte gelten.

Tipp

Wie hoch ist das Mindestgehalt einer Rezeptionistin? Welche arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind für die Tätigkeit als Reisebüromitarbeiterin bzw. Reisebüromitarbeiter maßgebend? Diese und weitere Informationen erhalten Sie auch im AMS Berufslexikon, dessen Angaben selbstverständlich ebenfalls auf Kollektivvertrags-Basis erstellt und ausgearbeitet werden.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 29. Oktober 2024