Kollektivvertrag Metall
Der „Metaller-KV“ gilt als eine Art Leitkollektivvertrag für die Verhandlungen vieler anderer Sparten und Bereiche. Daher wird ihm große Bedeutung und Einfluss zugesprochen. Erfahren Sie hier alles Wissenswerte zum KV Metallgewerbe.
Kollektivvertrag – Was ist das?
Der Kollektivvertrag ist eine schriftliche Rahmenvereinbarung aller in der Arbeitswelt maßgebenden grundlegenden Aspekte und Sachverhalte, die nicht im Gesetz verankert sind.
In der Regel wird er jährlich zwischen verhandlungsbefugten Vertreterinnen bzw. Vertretern der Gewerkschaften auf Arbeitnehmerseite beziehungsweise der Wirtschaftskammern auf Arbeitgeberseite diskutiert und beschlossen.
Das Ergebnis der oft lange dauernden Gespräche wird in der Wiener Zeitung kundgemacht und gilt für alle Unternehmen der jeweiligen Branche als verbindlich. Neben den österreichweit gültigen Vereinbarungen haben manche Verträge nur in einem bestimmten Bundesland ihren Geltungsbereich.
Kollektivvertrag – Was steht drin?
Im Kollektivvertrag werden alle wichtigen Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber geregelt.
Unternehmen müssen sich somit beispielsweise an Mindestlohnbestimmungen halten, Sonderzahlungen gewähren oder die Möglichkeit bieten, Zeitausgleich zu konsumieren. Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmer sind dazu verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten, sich an Ruhezeiten zu halten oder im Falle von Krankheit zeitnah eine Arztbestätigung vorzulegen.
Diese und andere Regelungen sowie weiterführende Informationen bezüglich Entstehung oder Geltungsbereich haben wir auf unserer detaillierten Informationsseite Kollektivvertrag für Sie bereitgestellt.
Der Kollektivvertrag in der Metallindustrie
Arbeiterinnen und Arbeiter im Metallgewerbe sind in den unterschiedlichsten Branchen und Gewerben tätig. Ob in der Fahrzeugtechnik, der Sanitär-, Lüftungs- oder Heizungsbranche, der Gießereiindustrie, in Elektrounternehmen, Spenglereien, Gesundheitsberufen oder im Bereich Kunsthandwerk – nahezu überall gibt es Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, deren Tätigkeitsbereich in den Kollektivvertrag der Metallindustrie fällt.
Die Forderungen der Gewerkschaft, beispielsweise nach höheren Löhnen und Lehrlingsentschädigungen sowie interessanteren Zulagen, sind demnach für eine Vielzahl an Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmern von großer Wichtigkeit. Demgegenüber stehen zahlreiche teils große Unternehmen, deren Anliegen ebenso beachtet und gewahrt werden müssen, um ihr Bestehen zu sichern.
Unter dem untenstehenden Link finden Sie die aktuell gültige Fassung des Kollektivvertrags für Arbeiter_innen im Metallgewerbe, sowie Informationen zum KV-Abschluss im Metallgewerbe:
Weitere interessante und themenverwandte Links finden Sie auf unserer Informationsseite zum Kollektivvertrag Industrie.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 29. Oktober 2024