Kollektivvertrag Informationstechnologie
Die Informationstechnologie (IT) – eine zukunftsträchtige Branche, die immer mehr an Bedeutung gewinnt. Auch der branchenspezifische Kollektivvertrag wird immer wichtiger. Hier erfahren Sie Wissenswertes zu Aspekten wie Vertragsparteien, Gültigkeit, Inhalt und Gesetzmäßigkeit. Zudem informieren wir Sie über Besonderheiten des Kollektivvertrags im Dienstleistungssektor IT und bieten Links zu den aktuell gültigen Rahmenvereinbarungen.
Was ist ein Kollektivvertrag und wer schließt ihn ab?
Ein Kollektivvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung, die zwischen zeichnungsberechtigten Vertreterinnen bzw. Vertretern der Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer einerseits und der Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber andererseits abgeschlossen wird. In Österreich wird dieser Rahmenvertrag zwischen den Gewerkschaften und den Wirtschaftskammern abgeschlossen.
Weiterführende Informationen sowie interessante Details haben wir für Sie auf unserer gesonderten Seite zum Kollektivvertrag bereitgestellt.
Für wen ist ein Kollektivvertrag gültig?
Die Gültigkeit erstreckt sich über sämtliche Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer der Arbeitswelt auf Arbeitnehmer- sowie Arbeitgeberseite, die innerhalb derselben Branche agieren. Im Regelfall gilt ein Kollektivvertrag österreichweit, in einigen Ausnahmefällen gibt es bundeslandspezifische Regelungen.
Was beinhaltet ein Kollektivvertrag?
Jede dieser schriftlichen Rahmenvereinbarungen beinhaltet grundlegende Aspekte bezüglich:
- Entlohnung (Mindestlohn, Lehrlingsentschädigung, Sonderzahlungen, Zulagen, etc.)
- Arbeitszeit (tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit, Ruhezeitregelungen, Nacht- und Feiertagsarbeit, etc.)
- Sozialrechtliche Bestimmungen (Karenz, Sonderurlaub, Kündigung, Abfertigung, etc.)
Zusätzlich existieren je nach Arbeitsbereich zumeist branchenspezifische sowie zum Teil ortsabhängige Vereinbarungen.
Ist ein Kollektivvertrag gesetzlich verankert?
Kollektivverträge dürfen gegen keine Gesetze verstoßen. In einem derartigen Vertrag werden in erster Linie jene Aspekte behandelt, die nicht in Gesetzen verankert sind. Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber sind verpflichtet, sich an die Vorgaben aus dem Kollektivvertrag zu halten und demnach zu agieren.
Werden zusätzlich unternehmensintern Betriebsvereinbarungen oder persönliche Arbeitsverträge abgeschlossen, so dürfen diese keine Schlechterstellung gegenüber dem Kollektivvertrag zur Folge haben.
Besonderheiten des Kollektivvertrags in der IT
Im Bereich der IT Dienstleistung existieren neben den typischen und sehr umfangreichen Regelungen bezüglich Arbeitszeit und Gehalt einige branchenspezifische Anmerkungen und Vorgaben.
Da es sich in vielen Fällen um ortsungebundene Dienstleistungstätigkeiten handelt, ist ein wichtiger Geltungsbereich die Telearbeit. Die konkreten Modalitäten bezüglich Reisekosten, Aufwandsentschädigung, Erreichbarkeit oder der benötigten Arbeitsmittel werden zumeist individuell zusätzlich zu den bestehenden kollektivvertraglich vereinbarten Rahmenbedingungen fixiert.
Eine weitere Sonderregelung betrifft den Bereich der Diensterfindungen. Sofern im Rahmen des österreichischen Patentgesetzes befindlich kann die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer den Erwerb einer Diensterfindung während eines Dienstverhältnisses gegen Entgelt anbieten.
Link zum Kollektivvertrag IT
Die gültige Fassung des Kollektivvertrags für Angestellte in der Datenverarbeitung und Informationstechnik sowie aktuelle Informationen zu Kollektivvertragsverhandlungen können Sie auf der Homepage der Wirtschaftskammer Österreich einsehen.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 29. Oktober 2024