Kollektivvertrag Industrie
Sobald Sie unselbstständig erwerbstätig sind und bei einem Unternehmen beschäftigt werden, greifen Regelungen, die im Rahmen eines Kollektivvertrags die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite steuern. Erfahren Sie hier alles Wissenswerte über diese schriftlichen Vereinbarungen, die in unterschiedlichen Industriezweigen Geltung finden.
Was ist ein Kollektivvertrag und wozu wird er benötigt?
Ein Kollektivvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Interessenvertretungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf der einen Seite (Wirtschaftskammern, Arbeitgeberverbände) sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der anderen Seite (Gewerkschaften), in welchem die Rechte und Pflichten beider Seiten geregelt werden. Sie werden überbetrieblich vereinbart und haben einen definierten Geltungsbereich, insbesondere unterteilt nach Branche, Gebiet und Beschäftigungsform. Innerbetriebliche Vereinbarungen und individuelle Arbeitsverträge dürfen keine Verschlechterung in Bezug auf den bestehenden Kollektivvertrag zur Folge haben.
Folgende Inhalte werden unter anderen in Kollektivverträgen geregelt:
- Arbeitszeitregelungen
- Entlohnung
- Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsremuneration
- Schutzbestimmungen, beispielsweise im Falle von Kündigungen
Ein vollständig ausverhandelter Kollektivvertrag wird vom zuständigen Ministerium abgesegnet und veröffentlicht. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, seinen Angestellten jederzeit Einsicht in den geltenden Kollektivvertrag zu gewähren.
Auszug der Kollektivverträge nach Industriezweigen
Auch in der Industriebranche gibt es, nach Spezifikation gegliedert, unterschiedliche Kollektivverträge, die zur Geltung kommen.
Hier ein Auszug der bestehenden Kollektivverträge, unterteilt nach Industriezweigen:
- Baugewerbe und Bauindustrie
- Bergwerke und Stahl (Verband Eisenhüttenwerke)
- Chemische Industrie
- Fahrzeugindustrie
- Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen
- Gießereiindustrie
- Holzverarbeitende Industrie
- Metalltechnische Industrie
- Mineralölindustrie (Erdölindustrie)
- NE-Metallindustrie
- Papierindustrie
- Schuhindustrie
- Textilindustrie
Aktuell gültige Fassungen der Kollektivverträge
Die jeweils aktuell gültigen Fassungen der Kollektivverträge für Arbeiter_innen und Angestellte in der Industrie können Sie auf der Homepage der Wirtschaftskammer Österreich einsehen.
Weitere Kollektivverträge
Für die Suche nach weiteren in Österreich geltenden Kollektivverträgen besuchen Sie bitte die Website der Wirtschaftskammer Österreich oder die KV-Infoseite des Österreichischen Gewerkschaftsbundes.
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie allgemeine Informationen und interessante Details zu den Kollektivverträgen folgender Sparten:
Diese Seite wurde aktualisiert am: 29. Oktober 2024