Kollektivvertrag Handel

Erfahren Sie hier Allgemeines zum Thema Kollektivvertrag und nutzen Sie die Links zu den aktuell gültigen Rahmenvereinbarungen der Sparte Handel.

Was ist ein Kollektivvertrag?

Wir wollen in diesem ersten Abschnitt kurz auf die wichtigsten Eckpunkte zum Thema Kollektivvertrag allgemein eingehen. Genauere Informationen erhalten Sie auf unserer eigens zusammengestellten Informationsseite zum Kollektivvertrag

Ein Kollektivvertrag

  • ist eine schriftliche Rahmenvereinbarung in der Arbeitswelt
  • wird abgeschlossen zwischen Vertreterinnen bzw. Vertretern der Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber (Wirtschaftskammern) sowie der Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer (Gewerkschaften)
  • ist eine Regelung der wechselseitigen Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen
  • beinhaltet branchen- und ortsspezifische Geltungsbereiche
  • darf gegen keine Gesetze verstoßen und regelt gleichzeitig Sachverhalte, die nicht in Gesetzen verankert sind
  • wird jährlich ausverhandelt

Werden zusätzlich zum Kollektivvertrag Betriebsvereinbarungen oder individuelle Dienstverträge abgeschlossen, dürfen diese keine Schlechterstellungen für Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer mit sich bringen und nicht gegen Regelungen aus dem Kollektivvertrag verstoßen.

Was wird in einem Kollektivvertrag geregelt?

Besonders die folgenden Sachverhalte werden in Kollektivverträgen ausverhandelt und beschlossen:

  • Arbeitszeitregelungen beziehungsweise Arbeitszeitmodelle (Feiertagsbestimmungen, Überstundenregelungen, flexible Dienstzeiten, etc.)
  • Entgeltbestimmungen (Mindestlohn oder -gehalt, Einstufung nach Dienstjahren, Gehaltsvorrückungen, etc.)
  • Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsremuneration, Jubiläumsgelder, Bonusleistungen, etc.)
  • Regelungen bei Kündigung oder Entlassung

Kollektivverträge der Sparte Handel

Einige hunderttausend Angestellte sowie zahlreiche Lehrlinge sind in Österreich im Handel tätig. Die Vereinbarungen dieses Kollektivvertrags sind somit für eine Vielzahl der Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmer maßgebend für ihren Arbeitsalltag. In den Verhandlungen werden von den Gewerkschaften regelmäßig Besserstellungen für die Handelsangestellten gefordert, beispielsweise in Form von Gehaltserhöhungen oder Steigerungen der Lehrlingsentschädigungen. Es wird aber auch seitens der Wirtschaftskammer darauf geachtet, sowohl großen als auch kleinen Handelsbetrieben faire Chancen am Markt zu gewährleisten.

Linksammlung Kollektivverträge Handel

Der aktuelle Kollektivvertrag für Lehrlinge und Angestellte im Handel, weiterführende Vereinbarungen sowie etwaige Zusatzkollektivverträge sind unter den folgenden Links abrufbar:

Handelsbetriebe

Markt-, Straßen - und Wanderhandel

Pharmazeutischer Großhandel

Diese Seite wurde aktualisiert am: 25. Januar 2024