Kollektivvertrag Gastgewerbe
Was ist ein Kollektivvertrag und was steht darin? Welche Kollektivverträge sind im Gastgewerbe maßgebend und welche Zusatzvereinbarungen existieren? Hier erhalten Sie einen allgemeinen Überblick und Detailinformationen zu den Rahmenvereinbarungen in Gastronomie und Hotellerie.
Was ist ein Kollektivvertrag?
Ein Kollektivvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung, die nach oftmals mehreren Verhandlungsrunden zwischen Vertreterinnen bzw. Vertretern der Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer (Gewerkschaft) sowie der Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber (Wirtschaftskammer) abgeschlossen wird.
Jene Sachverhalte, die nicht in Gesetzen geregelt werden, sind in diesen Verträgen verankert. Abhängig von der jeweiligen Branche und teilweise auch bundeslandspezifisch werden die bedeutendsten Grundregeln für beide Parteien der Arbeitswelt festgelegt und angepasst, um Fairness und gleiche Rahmenbedingungen zu gewährleisten.
Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmer dürfen aufgrund eventuell geltender innerbetrieblicher Vereinbarungen oder individuell abgeschlossener Arbeitsverträge keine Schlechterstellung gegenüber dem herrschenden Kollektivvertrag erfahren.
Alle Details zum Thema erhalten Sie im gesonderten Beitrag zum Kollektivvertrag.
Was steht in einem Kollektivvertrag?
Ein derartiger Vertrag regelt unter anderem Sachverhalte in den folgenden Bereichen:
- Lohn beziehungsweise Gehalt (Mindestlohn, Lehrlingsentschädigung, Sonderzahlungen, etwaige Zulagen, etc.)
- Arbeits- und Ruhezeit (Überstundenregelung, Höchstarbeitszeit, Feiertagsarbeit, Nachtarbeit, etc.)
- sozialrechtliche Aspekte (Karenz, Kündigung, Pflegefreistellung, Dienstverhinderung aufgrund familiärer Ereignisse, etc.)
- Sonderbestimmungen der jeweiligen Branche
Spezielle Beachtung erhält in den im Regelfall jährlich stattfindenden Verhandlungsrunden das Thema Lohn und Gehalt, da dies ein besonders wichtiges Kriterium darstellt. Vereinheitlichungen und gerechte Erhöhungen sind besonders von Dienstnehmerinnen- bzw. Dienstnehmerseite her gewünscht.
Speziell im Hotel- und Gastgewerbe existieren neben den grundlegenden Bestimmungen umfangreiche Vorschriften und Empfehlungen. Beispielsweise wird hier geregelt, wie bei fahrlässigem Glasbruch, verursacht durch Servicemitarbeiterinnen bzw. Servicemitarbeiter, umgegangen wird. Außerdem gibt es eine Verordnung, die besagt, dass bei Bedarf von besonderer Berufskleidung die Kosten hierfür von der Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber übernommen werden müssen.
Kollektivverträge im Hotel- und Gastgewerbe
In dieser Branche sind Kollektivverträge der folgenden Sparten zu finden:
- Gastronomie (inklusive Kaffeehäuser)
- Hotellerie
- Musikerinnen bzw. Musiker
Die jeweils aktuell gültigen Fassungen der Kollektivverträge und Zusatzvereinbarungen für das Hotel- und Gastgewerbe können Sie auf der Homepage der Wirtschaftskammer Österreich einsehen.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Lohn- und Gehaltsverhandlungen im Hotel- und Gastgewerbe.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 29. Oktober 2024